Wie gut kennen Sie die EU?

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Wie viele Einwohner hat die Europäische Union in etwa?

Richtig! Die EU umfasst rund 512 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus 28 Mitgliedstaaten - Großbritannien mit eingerechnet, das aktuell noch Unionsmitglied ist. Damit ist die EU in Bezug zur Bevölkerungszahl nach China und Indien auf Platz drei der Weltrangliste.

Leider falsch. Die EU umfasst rund 512 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus 28 Mitgliedstaaten - Großbritannien mit eingerechnet, das aktuell noch Unionsmitglied ist. Damit ist die EU in Bezug zur Bevölkerungszahl nach China und Indien auf Platz drei der Weltrangliste.

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Wenn im Mai 2019 Europawahlen stattfinden, stimmt nicht jedes Land am gleichen Tag ab. Wann kann in Deutschland gewählt werden?

Richtig! Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland öffnen die Wahlurnen am 26. Mai.

Leider falsch. In Deutschland öffnen die Wahlurnen am 26. Mai 2019.

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Über was wird bei der Europawahl abgestimmt?

Richtig! Bei der Europawahl wird über die Abgeordneten des Europäischen Parlaments abgestimmt - und damit auch über die eigene Zukunft. Denn das Europäische Parlament entscheidet über wichtige Fragen, die sich auf den Alltag der Menschen in der EU auswirken. Gleichzeitig stärkt, wer wählen geht, die Rolle der Europäischen Union in der Welt und verteidigt die Demokratie. 

Leider falsch. Bei der Europawahl wird über die Abgeordneten des Europäischen Parlaments abgestimmt - und damit auch über die eigene Zukunft. Denn das Europäische Parlament entscheidet über wichtige Fragen, die sich auf den Alltag der Menschen in der EU auswirken. Gleichzeitig stärkt, wer wählen geht, die Rolle der Europäischen Union in der Welt und verteidigt die Demokratie. 

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Wie viele Sprachen werden im Europäischen Parlament gesprochen?

Richtig! 24 Amtssprachen kommen im Europäischen Parlament zum Einsatz. So können alle die Rechtsvorschriften der EU, die sie betreffen, verstehen. Gleichzeitig können sich die Abgeordneten aussuchen, in welcher der Amtssprachen sie sich äußern möchten. Dadurch wird sichergestellt, dass jede Unionsbürgerin und jeder -bürger Mitglied des Europäischen Parlaments sein kann - unabhängig davon, ob sie oder er eine Fremdsprache beherrscht oder nicht. 

Leider falsch. Tatsächlich kommen im Europäischen Parlament 24 Amtssprachen zum Einsatz. So können alle die Rechtsvorschriften der EU, die sie betreffen, verstehen. Gleichzeitig können sich die Abgeordneten aussuchen, in welcher der Amtssprachen sie sich äußern möchten. Dadurch wird sichergestellt, dass jede Unionsbürgerin und jeder -bürger Mitglied des Europäischen Parlaments sein kann - unabhängig davon, ob sie oder er eine Fremdsprache beherrscht oder nicht.

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Wovon hängt die Anzahl der Sitze ab, die ein Land im Europäischen Parlament inne hat?

Richtig! Die Anzahl der Sitze errechnet sich in Abhängigkeit zur Bevölkerungsgröße eines Landes. Deutschland stehen im nächsten Europäischen Parlament beispielsweise 96 Sitze zur Verfügung. Insgesamt wird es nach der Europawahl 2019 mehr als 700 Europaabgeordnete geben.

Leider falsch. Die Anzahl der Sitze errechnet sich in Abhängigkeit zur Bevölkerungsgröße eines Landes. So stehen Deutschland im nächsten Europäischen Parlament beispielsweise 96 Sitze zur Verfügung. Insgesamt wird es nach der Europawahl 2019 mehr als 700 Europaabgeordnete geben.

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Bei Bundestagswahlen müssen Parteien die Fünf-Prozent-Hürde überspringen. Wie hoch ist die Sperrklausel in Deutschland bei der Europawahl?

Richtig! Weil das Bundesverfassungsgericht eine Drei-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt hat,  gibt es aktuell keine Sperrklausel.

Leider falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Drei-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt, deshalb gibt es aktuell keine Sperrklausel.

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Welche Aussage trifft nicht auf die Europawahl zu?

Richtig! Diese Aussage stimmt so nicht: Tatsächlich dürfen Unionsbürgerinnen und -bürger auch in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland wählen - vorausgesetzt, der Hauptwohnsitz ist in diesem Land.

Leider falsch. Tatsächlich stimmt die Aussage, Unionsbürgerinnen und -bürger dürften nur in ihrem Heimatland wählen, nicht. Wahr ist, wer als EU-Bürgerin oder -Bürger in einem anderen Mitgliedstaat lebt, darf dort auch wählen - vorausgesetzt, der Hauptwohnsitz ist in diesem Land.

Ergebnis

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