Testen Sie Ihr Wissen über das Grundgesetz!

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Wer erarbeitete und beschloss das Grundgesetz?

Richtig! Das Grundgesetz arbeitete der Parlamentarische Rat aus. Seine Mitglieder wurden von den Landesparlamenten gewählt

Leider falsch. Das Grundgesetz arbeitete der Parlamentarische Rat aus. Seine Mitglieder wurden von den Landesparlamenten gewählt

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Wo tagte der Parlamentarische Rat?

Richtig! Der Parlamentarische Rat tagte in Bonn.

Leider falsch. Der Parlamentarische Rat tagte in Bonn.

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Der Parlamentarische Rat bestand aus 65 Mitgliedern. Wie viele Frauen waren darunter?

Richtig! Es waren vier. Im Parlamentarischen Rat, oft wird auch von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes gesprochen, arbeiteten vier Frauen mit: Elisabeth Selbert (SPD), Friederike Nadig (SPD), Helene Weber (CDU), und Helene Wessel (Zentrum).

Leider falsch. Es waren vier. Im Parlamentarischen Rat, oft wird auch von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes gesprochen, arbeiteten vier Frauen mit: Elisabeth Selbert (SPD), Friederike Nadig (SPD), Helene Weber (CDU), und Helene Wessel (Zentrum).

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Wie lautet der erste Satz des Artikel 1 des Grundgesetzes?

Richtig, der erste Artikel des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Leider falsch, der erste Artikel des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

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Welcher ist von der Wortzahl her der kürzeste Artikel des Grundgesetzes?

Richtig! Artikel 31 ist mit drei Wörtern der kürzeste. Er lautet „Bundesrecht bricht Landesrecht“.

Leider falsch, es ist Artikel 31. Er ist mit drei Wörtern der kürzeste und lautet „Bundesrecht bricht Landesrecht“.

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Wann trat das Grundgesetz in Kraft?

Richtig! Das Grundgesetz trat am 23. Mai 1949 mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.

Leider falsch. Das Grundgesetz trat am 23. Mai 1949 mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.

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Wo wird die Urschrift – das Original-Grundgesetz – aufbewahrt?

Richtig! Die Urschrift des Grundgesetzes liegt heute im deutschen Bundestag in Berlin.

Leider falsch. Die Urschrift des Grundgesetzes liegt heute im Deutschen Bundestag in Berlin.

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Wer kann das Grundgesetz verändern?

Richtig! Der Artikel 79 des Grundgesetzes legt fest, dass das Grundgesetz nur durch ein Gesetz geändert werden kann, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

Leider falsch. Der Artikel 79 des Grundgesetzes legt fest, dass das Grundgesetz nur durch ein Gesetz geändert werden kann, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

Ergebnis

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