Fragen und Antworten

Wie lange dauern die Ausbildungen?

Zwei junge Praktikanten sitzen vor einem Bildschirm

Teamarbeit auch im Praktikum

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Die Ausbildungen beginnen im September jeden Jahres und dauern in der Regel drei Jahre. Auszubildende mit überdurchschnittlichen Leistungen können die Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzen.

Wie viel Zeit verbringen Sie am Arbeitsplatz?

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Auszubildende 39 Stunden.

Wie viel verdient man in der Ausbildung?

Die Ausbildungsvergütung ist nach Ausbildungsjahren gestaffelt:

im 1. Ausbildungsjahre 793,26 Euro,
im 2. Ausbildungsjahr 843,20 Euro,
im 3. Ausbildungsjahr 889,02 Euro.

Außerdem ist es schon der Ausbildungszeit möglich, Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich 13,29 Euro zu beantragen.

Wie viel Urlaub steht Ihnen zu?

Auszubildende haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 29 Tage Erholungsurlaub.

Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

Erwartet wird ein guter mittlerer Schulabschluss, bei IT-Bewerbungen ein gutes (Fach-)Abitur; mit einem Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik, Geschichte und Politik von mindestens 3,0. Bei IT-Bewerbungen: Mathematik mindestens Note 2.

Wann können Sie sich bewerben?

Interessierte können sich ab Beginn der Sommerferien für das kommende Jahr bewerben.

Welche Bewerbungsunterlagen sind erforderlich?

  • Anschreiben mit Berufswunsch
  • tabellarischer Lebenslauf
  • die letzten drei Zeugnisse in Kopie
  • Nachweise über Praktika soweit vorhanden (bitte keine Mappen oder Folien)

Wohin sollten Sie Ihre Bewerbung schicken?

Auf dem Postweg an:

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Referat 101 - Personal
11044 Berlin

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Bewerbungsgespraech zwischen einen einer Frau und einem jungen Mann

Das persönliche Gespräch kann ausschlaggebend sein

Foto: Liesa Johannssen

Die Bewerberinnen und Bewerber werden von der Ausbildungsleitung unter Mitwirkung der Personalvertretung ausgewählt. Die Auswahl erfolgt in folgenden Schritten:

Erstens: schriftlicher Eignungstest (umfasst mehrere Themengebiete)

Zweitens: Vorstellungsgespräch

Der Eignungstest und das Vorstellungsgespräch finden an verschiedenen Tagen statt.

Wer erfolgreich das Auswahlverfahren durchlaufen hat, muss vor der Einstellung zusätzlich eine positive Sicherheitsüberprüfung sowie die Feststellung der gesundheitlichen Eignung nachweisen.

Sind noch Fragen offen geblieben?

Weitere Fragen beantworten wir gerne. Bitte senden Sie diese bitte per E-Mail an das Personalreferat: 101(at)bpa.bund.de