Schicksale weiter erforschen

Aufhebung des DDR-Schießbefehls 1989 Schicksale weiter erforschen

Bei einer Diskussionsveranstaltung zum 30. Jahrestag der Aufhebung des Schießbefehls an der DDR-Grenze im April 1989 hat Kulturstaatsministerin Grütters betont, wie wichtig es ist, die Schicksale der Opfer weiter zu erforschen. "Hinter abstrakten Zahlen den einzelnen Menschen sichtbar zu machen - das sind wir ihnen schuldig", sagte sie im Tränenpalast in Berlin.

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Blick auf die Sektorengrenze an der Bernauer Straße mit ihrem tiefgestaffelten Sperrsystem

Die Mauer an der Bernauer Straße. Auch hier wurden Menschen auf der Flucht erschossen.

Foto: Bundesregierung/Schütz

Am 3. April jährte sich die Aufhebung des "Schießbefehls" an der Berliner Mauer und an der innerdeutschen Grenze zum 30. Mal. Aus diesem Anlass hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters zusammen mit dem Haus der Geschichte zur Podiumsdiskussion über den Schießbefehl und das Grenzregime der DDR in den Tränenpalast in Berlin geladen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gesprächsrunde "Historisch-politischer Abend im Tränenpalast zur Aussetzung des Schießbefehls im April 1989" waren Prof. Dr. Dominik Geppert, Historiker an der Universität Potsdam, Prof. Dr. Georg Nolte, Rechtswissenschaftler an der Humboldt Universität Berlin, und Dr. Maria Nooke, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunischen Diktatur.

Schießbefehl in kalter Technokratensprache

In ihrem Eingangsstatement erklärte die Staatsministerin, die Grausamkeit des DDR-Grenzregimes komme unter anderem in den Dienstanweisungen zum Tragen, "die Menschen in kalter Technokratensprache im wahrsten Sinne des Wortes zum Abschuss freigaben". In "präzisem Verwaltungsdeutsch", so Grütters, erteilte beispielsweise die 1977 für die Grenzregimenter erlassene Dienstverordnung DV 718/0/002 Instruktionen zur Verfolgung so genannter "Grenzverletzer" und formuliere unmissverständlich, was dabei erwartet wurde - Grütters zitierte: "Die Verfolgung hat das Ziel, Grenzverletzer in kürzester Zeit und unter Ausnutzung des Geländes festzunehmen oder zu vernichten."

Solche Anweisungen zur "Vernichtung" von "Grenzverletzern" fänden sich an mehreren Stellen, hob Grütters hervor. "Zusammen mit den Regelungen im DDR-Grenzgesetz und öffentlichen Äußerungen der SED-Führung umschreiben sie jene totalitäre Praxis der Grenzsicherung, die unter dem Stichwort 'Schießbefehl' subsumiert wird und die jeden Traum von Freiheit im Keim ersticken sollte. Jedes einzelne solche Schicksal erzählt von der Unmenschlichkeit der SED-Diktatur und von der Gnadenlosigkeit eines totalitären Regimes."

Debatte über Opferzahlen

Zur Auseinandersetzung mit dem SED-Regime gehört auch die Frage nach den wissenschaftlich belegbaren Opferzahlen im Zusammenhang mit dem Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze. Ein Dokument "Schießbefehl an der Grenze" habe es so jedoch nicht gegeben, erklärte der Historiker Dominik Geppert. Dennoch sei in der Praxis durch Dienstverordnungen durchaus vermittelt worden, dass an der innerdeutschen und Inner-Berliner-Grenze auf Flüchtlinge scharf geschossen werden solle.

Der Rechtswissenschaftler Georg Nolte machte deutlich, dass die rechtliche Würdigung der sehr unterschiedlich zu bewertenden Todesfälle an den Grenzen ein schwieriger Prozess sei. Jeder Forschungsbeitrag zu diesen Fragen sei daher grundsätzlich ein wichtiger Beitrag im Diskurs über das Grenzregime der DDR.

Auf Grundlage der bestehenden wissenschaftlichen Forschung sind bisher mindestens 270 Opfer im unmittelbaren Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime unstrittig, die an der Berliner Mauer und an der innerdeutschen Grenze gewaltsam ums Leben kamen. Vor allem im Kontext des Grenzregimes der DDR und seiner Geschichte, sei die Zahl der Opfer jedoch nur schwer umfassend und einvernehmlich zu definieren, sagte  Maria Nooke, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Dikatatur.  Bei weiteren Opfern ringt die wissenschaftliche Forschung demnach noch um eine einheitliche Kategorisierung, wobei zuvorderst gilt: Jedes einzelne Opfer an dieser Grenze ist eines zu viel und die Gesamtanzahl für die Bewertung der Inhumanität des Grenzregimes unerheblich.

Die Kulturstaatsministerin erläuterte: "Weil auch Wissenschaft natürlich nicht unfehlbar ist, müssen ihre Quellen und Ergebnisse nachprüfbar und ihre Methoden transparent sein und sich sowohl der Beurteilung durch die Fachwelt als auch der öffentlichen Diskussion stellen." Eine abschließende Beurteilung dieser Fragen sei jedoch weder Aufgabe noch Kompetenz der Politik, so Grütters weiter. "Forschung und Wissenschaft sind frei - und deshalb muss auch die fachliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen freier Forschung der Wissenschaft überlassen bleiben."

Tränenpalast als authentischer Ort der Erinnerung

Dies zeigt sich insbesondere an authentischen historischen Orten wie dem sogenannten Tränenpalast in Berlin. Hier befand sich die ehemalige Ausreisehalle der Grenzübergangsstelle Bahnhof Friedrichstraße in der zwischen 1961-1989 geteilten Stadt Berlin. Träger des Tränenpalastes ist die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (HdG). Seit ihrer Gründung 1986 ist es Aufgabe der Stiftung, die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nach 1945 umfassend darzulegen und zugänglich zu machen.

Dazu betreibt das HdG neben dem Tränenpalast auch das Zeitgeschichtliche Forum in Leipzig . Das HdG wird vollständig aus dem Haushalt der Kulturstaatsministerin finanziert.