Kulturstaatsministerin kündigt Hilfen für Kultur- und Kreativwirtschaft an

Corona-Pandemie Kulturstaatsministerin kündigt Hilfen für Kultur- und Kreativwirtschaft an

Die Bundesregierung wird mit Maßnahmen in Milliardenhöhe Arbeitnehmer und Unternehmen vor den Folgen des Coronavirus schützen. Zu den beschlossenen Schritten gehören die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Liquiditätshilfen und die Stundung von Steuerzahlungen, die auch der Kultur- und Kreativwirtschaft zugutekommen sollen. Diese brauche dringend Hilfe, um die großen Belastungen auszugleichen, erklärte Kulturstaatsministerin Grütters.

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Kinosaal mit leeren Sitzen

Wegen des Corona-Virus sind auch Kinos in ganz Deutschland geschlossen.

Foto: Connemann

„Diese Branche ist durch Veranstaltungsabsagen, Auftragsstornierungen oder wegbrechende Einnahmen aus Ticketverkäufen und den ersatzlosen Wegfall von Gagen besonders hart und zum Teil existenziell getroffen“, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters.

Mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 100 Milliarden Euro ist die Kultur- und Kreativwirtschaft einer der größten Wirtschaftszweige – noch vor chemischer Industrie, Energieversorgern und Finanzdienstleistern. Deshalb sei es so wichtig, dass Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft durch das Hilfspaket der Bundesregierung massiv gestützt werden.

Kultur ist kein dekorativer Luxus

"Was im Kultur- und Medienbereich an gewachsenen Strukturen einmal wegbricht, lässt sich so schnell nicht wiederaufbauen", mahnte Grütters. "Das kann mittelfristig kaum vorstellbare Auswirkungen auf die Vielfalt unserer Kultur- und Medienlandschaft haben. Deshalb gilt jetzt mehr denn jemals zuvor: Kultur ist kein dekorativer Luxus, den man sich nur in guten Zeiten gönnt. Wie sehr wir sie brauchen – insbesondere was den gesellschaftlichen Zusammenhalt betrifft – sehen wir jetzt, da wir in großen Teilen auf sie verzichten müssen. Umso wichtiger sind jetzt diese Hilfen."

Erste Maßnahmen der Kulturstaatsministerin

In ihrem Bereich will die Staatsministerin schon bestehende Programme so schärfen und einsetzen, dass die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen und insbesondere in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern sowie anderen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern gezielt zugutekommen.

Weiterhin kündigte Grütters an, bei vom Bund geförderten Projekten und Veranstaltungen, die wegen des Coronavirus abgesagt werden müssen, auf Rückforderungen so weit wie möglich zu verzichten. "Wir werden unsere rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen, weil klar ist, dass bereits viel Engagement und Geld in diese Aktivitäten geflossen sind. Möglicherweise können hier statt analoger auch digitale Formate zum Einsatz kommen."

Die Hilfsmöglichkeiten waren Thema  beim Kulturpolitischen Spitzengespräch, das Grütters am vergangenen Freitag in Berlin mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern und den Vertretungen der kommunalen Spitzenverbände geführt hat.

Die Sofortmaßnahmen auf einen Blick

1. Sicherheit für verausgabte Fördermittel

Bei einem vorzeitigen Abbruch von geförderten Kulturprojekten und Veranstaltungen aufgrund des neuartigen Coronavirus/COVID-19 ist es im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach dem öffentlichen Haushalts- und Zuwendungsrecht möglich, von Rückforderungen für bereits zur Projektdurchführung verausgabter Fördermittel abzusehen. Fördermittel, die infolge ausgefallener Veranstaltungen vom Zuwendungsempfänger aufgrund ersparter Ausgaben nicht benötigt werden, sind grundsätzlich zurückzuerstatten.

In Anwendung des geltenden Rechts kann damit sichergestellt werden, dass den begründeten Belangen der Zuwendungsempfänger in der gegenwärtigen Ausnahmesituation Rechnung getragen und es nicht zu unbilligen Härten für diese kommen wird.

2. Schärfung bestehender Programme

Bestehende Förderprogramme der Staatsministerin für Kultur und Medien sollen konsequent so geschärft werden, dass die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch insbesondere in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern und anderen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern zugutekommen. Sie werden zielgerichtet zu diesem Zweck eingesetzt.

3. Einsatz zusätzlicher Mittel

Zudem setzt sich die Staatsministerin dafür ein, über den bestehenden Haushalt hinaus zusätzliche Mittel für Kultur und Medien als Nothilfe zur Verfügung zu stellen, um die bereits entstandenen und noch entstehenden Belastungen zu mindern.