Kulturstaatsministerin restituiert Signac-Gemälde aus dem Kunstfund Gurlitt - Grütters: „Wir werden nicht nachlassen, den NS-Kunstraub aufzuarbeiten“

Kulturstaatsministerin restituiert Signac-Gemälde aus dem Kunstfund Gurlitt - Grütters: „Wir werden nicht nachlassen, den NS-Kunstraub aufzuarbeiten“

  • Pressemitteilung 231
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Kulturstaatsministerin Grütters überreicht das Gemälde.

Das Gemälde "Quai de Clichy. Temps gris (Opus 156)" stammt aus dem Jahr 1887.

Foto: Bundesregierung/Zahn

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat heute im Bundeskanzleramt das Gemälde „Quai de Clichy. Temps gris (Opus 156)“ von Paul Signac an Agnès Sevestre-Barbé, die Vertreterin der Familie des ursprünglichen Eigentümers Gaston Prosper Lévy, übergeben. Es handelt sich um die sechste Rückgabe aus dem Bestand Cornelius Gurlitt. Der Fall wurde von den Forscherinnen und Forschern der Taskforce Schwabinger Kunstfund und des Projekts „Provenienzrecherche Gurlitt“ aufgedeckt.

Monika Grütters erklärte: „Unzählige der meist jüdischen Sammler von Kunst- und Kulturgütern wie Gaston Prosper Lévy wurden von den Nationalsozialisten verfolgt, beraubt oder enteignet. Andere mussten ihren Besitz weit unter Wert veräußern oder bei Flucht und Emigration zurücklassen. Dieses Leid und dieses Unrecht lassen sich nie wieder gutmachen.“

Deshalb sei es so wichtig, dass es den Provenienzforschern gelungen ist, das Gemälde „Quai de Clichy“ von Paul Signac als NS-Raubkunst zu identifizieren und mit der Rückgabe des Gemäldes an seine Familie „wenigstens ein Stück weit zu historischer Gerechtigkeit“ beitragen zu können. Jede Restitution, jede gerechte und faire Lösung zähle, so die Staatsministerin. „Oftmals ist es ein langer und zeitintensiver Weg dorthin. Aber wir werden nicht nachlassen, die Aufarbeitung des NS-Kunstraubes konsequent voranzubringen. Dies sind wir den Opfern der nationalsozialistischen Terrorherrschaft und ihren Nachfahren schuldig“, sagte Grütters.

Dr. Marcel Brülhart, Vertreter des Kantons Bern in der Dachstiftung Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, erklärte: „Das Kunstmuseum Bern hatte sich nach reiflicher Überlegung für die Annahme der Erbschaft Cornelius Gurlitt entschieden, um einen Beitrag an die Aufarbeitung des NS-Kunstraubs und zur Milderung geschehenen Unrechts zu leisten. Entsprechend freuen wir uns über jede Rückgabe eines Werkes an die berechtigen Erben im Nachgang zu den aufwändigen Forschungsarbeiten. Entscheidend ist am Ende aber nicht die Menge der Restitutionen, sondern das ehrliche und engagierte Bemühen um die Klärung der Herkunft sämtlicher Werke des Kunstfundes Gurlitt“.

Das Team des Projekts „Provenienzrecherche Gurlitt“, das beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste angesiedelt ist, hatte das Werk im Oktober 2018 als NS-Raubkunst identifiziert. Nach Augenzeugenberichten hatten deutsche Soldaten das Werk in Gaston Prosper Lévys Schloss in Frankreich im Jahr 1940 beschlagnahmt.

Das Kunstmuseum Bern ist Erbe Cornelius Gurlitts und damit des Kunstfunds Gurlitt. In einer Vereinbarung vom 24. November 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern und der Stiftung Kunstmuseum Bern war beschlossen worden, dass die Provenienzen der über 1.500 Werke erforscht werden und der Bund NS-Raubkunst an die Opfer oder deren Nachkommen restituiert.

Weitere Informationen unter www.kulturgutverluste.de