Entscheidung des Europäischen Parlaments zum Urheberrecht - Grütters: „Ein echter Erfolg für kulturelle und journalistische Vielfalt“

Malerin bei der Arbeit.

Künstlerinnen und Künstler müssen an den Gewinnen der großen Online-Plattformen beteiligt werden.

Foto: picture-alliance / Ton Koene

Nach nahezu zweieinhalb Jahren der Verhandlungen über den Entwurf der EU-Urheberrechtsreform hat das Europäische Parlament heute dem Kompromissvorschlag zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament zugestimmt. Diese Annahme muss nun noch förmlich von den Mitgliedstaaten bestätigt werden.

Lange gerungen wurde vor allem um die Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger und zur Verantwortlichkeit von Plattformen. Die Reform enthält jedoch auch zahlreiche weitere Verbesserungen, unter anderem beim Urhebervertragsrecht, bei Text- und Data Mining, bei der Verlegerbeteiligung und für den besseren Zugang zum kulturellen Erbe durch die Regelung zur Nutzung vergriffener Werke.

Zur Reform sagte die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters: „Die EU-Urheberrechtsreform ist ein hart erkämpfter und echter Erfolg. Sie sorgt für einen besseren digitalen Zugang zur Kultur und dafür, dass professionelles kreatives Schaffen auch bezahlt wird. Dies ist eine Grundvoraussetzung für kulturelle und journalistische Vielfalt sowie für eine lebendige Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa.“

Mit Blick auf die Regelung zur Plattformhaftung unterstrich die Staatsministerin: „Große Plattformen leben zu einem erheblichen Teil von der kreativen Leistung und vom geistigen Eigentum ihrer Schöpfer und erzielen hohe Umsätze durch Werbung damit. Es ist deshalb notwendig, dass sie stärker in die Verantwortung genommen werden. Zugleich ist die Regelung ausgewogen und fair. So werden kleinere Startups für einen gewissen Zeitraum ausgenommen. Parodien und Zitate dürfen weiterhin verwendet werden und nicht-kommerzielle Plattformen für Bildung und Forschung sind nicht erfasst. Auch der neutrale Beschwerdemechanismus für Nutzer wird dazu beitragen, zu einem fairen Interessenausgleich zu kommen.“

Zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger betonte die Staatsministerin: „Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass Zeitungsverlage und Journalisten im digitalen Zeitalter weiterhin verlässliche und qualitativ hochwertige Informationen liefern können. Desinformation ist eine der größten Gefahren für unsere Demokratie. Wir müssen uns auf europäischer Ebene deshalb noch stärker als zuvor für die Unabhängigkeit der Presse einsetzen und nachhaltige Geschäftsmodelle ermöglichen.“