Strafrechtsreform bei Tötungsdelikten

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Maas-Interview Strafrechtsreform bei Tötungsdelikten

Bundesjustizminister Heiko Maas spricht sich im Interview mit der Süddeutschen Zeitung für eine Überarbeitung des Strafrechts bei Tötungsdelikten aus. Gesetzesinhalte wie "niedrige Beweggründe" oder "Heimtücke" entsprächen nicht modernen Vorstellungen vom Strafrecht.

  • Interview mit Heiko Maas
  • Sueddeutsche Zeitung
Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz.

Bundesjustizminister Heiko Maas plant eine Reform der Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch

Foto: Bundesregierung/Kugler

Das Interview im Wortlaut:

Süddeutsche Zeitung (SZ): Der Mordparagraf gilt unter Juristen als der schlechteste aller schlechten Paragrafen; er besteht aus Gummi- und Emotionsformeln. Trotzdem hat dieser Paragraf 211 Strafgesetzbuch alle Reformen überstanden. Das Tötungsstrafrecht steht noch immer so da, wie es die Nazis formuliert haben. Mitten im Zentrum des Strafrechts steht also braunes Recht. Soll das wirklich so bleiben?

Heiko Maas: Ich glaube tatsächlich, dass es bei den Tötungsdelikten im Strafgesetzbuch gesetzgeberischen Regelungsbedarf gibt. Wir müssen den Mordparagrafen ändern. Es geht dabei nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie. Das hat unterschiedliche Gründe.

SZ: Welche?

Heiko Maas: Mord- und Totschlag entsprechen so, wie sie in den Paragrafen 211 und 212 definiert sind, nicht der Systematik des Strafgesetzbuches. Es sind täterbezogene Delikte, das Strafgesetzbuch geht ansonsten aber von tatbezogenen Delikten aus. Der geltende Mordparagraf beschreibt nicht eine Straftat, er beschreibt also nicht, warum eine Tat ein Mord ist, sondern er beschreibt einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen wie „niedrige Beweggründe" oder „Heimtücke". Das ist noch immer die beklemmende Beschreibung eines Mörders, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben. Es ist ein Verdienst der Gerichte, dass sie dieses schlechte Gesetz überhaupt anwendbar gemacht haben. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, den Gerichten bessere Regelungen an die Hand zu geben. Deswegen sollten wir die Tötungsdelikte einer grundlegenden Reform unterziehen.

SZ: Sie sprechen die Heimtücke an, eines der Merkmale, das nach geltendem Recht den Mord beschreibt. Aus Heimtücke folgt Mord folgt lebenslänglich. Das führt zu einem furchtbaren Dilemma: Der Ehemann, der seine Frau erschlägt, kommt womöglich mit Totschlag und also Freiheitsstrafe von acht oder neun Jahren davon. Die Ehefrau, die jahrzehntelang von ihrem Mann gequält wurde und den Haustyrannen vergiftet, bekommt lebenslänglich. Gift ist Heimtücke, Heimtücke ist Mord.

Heiko Maas: Das geltende Recht hat große Schwierigkeiten, solchen Taten gerecht zu werden. Deswegen wird nun schon seit vielen Jahren über eine Reform diskutiert, in der Wissenschaft und auch unter den Praktikern bei Gericht. Und ich denke, wir sind jetzt an einem Zeitpunkt angekommen, an dem nicht mehr nur darüber geredet werden kann, sondern an dem der Gesetzgeber gefordert ist, auch Vorschläge zu erarbeiten.

SZ: Wie wollen Sie die Paragrafen ändern?

Heiko Maas: Wir werden hier im Justizministerium eine Expertengruppe einrichten. Diese soll aus Fachleuten nicht nur aus dem Ministerium, sondern auch aus Praxis und Wissenschaft bestehen. Wir werden damit eine fundierte Grundlage schaffen für eine parlamentarische Diskussion. Ziel muss sein, die Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch noch in dieser Legislaturperiode nachhaltig zu reformieren.

SZ: Wie erklärt man einem Laien plausibel den Unterschied zwischen Mord und Totschlag?

Heiko Maas: Viele Laien verstehen den Mord wohl eher als eine geplante, genau überlegte Tötung. Totschlag wäre danach eine Tötung im Affekt. Das war übrigens bis 1941 in etwa so auch geltendes Recht. Die Mordmerkmale, wie sie seit 1941 im Gesetz stehen, sollten wir jetzt genau überprüfen. Ob wir einige streichen, verändern oder ob neue hinzukommen - das möchte ich jetzt zusammen mit den Experten und dem Parlament klären.

SZ: Sie wollen also Mord und Totschlag neu beschreiben?

Heiko Maas: Zumindest will ich dafür sorgen, dass die Gerichte nicht mehr gezwungen werden, Konstruktionen an der Grenze der erlaubten richterlichen Rechtsfortbildung erfinden zu müssen, um Urteile sprechen zu können, die nicht nur dem Gesetz, sondern auch dem Gerechtigkeitsbedürfnis entsprechen.

SZ: Muss auch die automatische Strafe Lebenslänglich für Mord infrage gestellt werden?

Heiko Maas: Die lebenslange Freiheitsstrafe verstößt laut Bundesverfassungsgericht nicht gegen unser Grundgesetz. Einem Verurteilten muss allerdings zumindest die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. In der Praxis ist es so, dass bei lebenslangen Freiheitsstrafen in der Regel nach 15 Jahren die erste Überprüfung stattfindet, ob die Freiheitsstrafe beendet werden kann. Wir haben also bereits einen vernünftigen Regelungsrahmen und auch eine vernünftige Praxis, wie wir mit dem Thema umgehen.

SZ: Sie können sich also nicht vorstellen, dass am Ende der Reform eine Regelung steht, bei der das zwingende Lebenslänglich bei Mord abgeschafft und stattdessen durch eine zeitlich bemessene Strafe ersetzt wird?

Heiko Maas: Ich glaube eher, dass die Systematik, die wir jetzt bei Mord und Totschlag haben und die Schwierigkeiten bei der Strafzumessung, etwa bei der Heimtücke, korrigiert werden müssen.

SZ: Zur NSA, Herr Justizminister: Waren Sie überrascht davon, dass Kanzler Gerhard Schröder abgehört wurde?

Heiko Maas: Nicht mehr. Ich befürchte sogar, dass Gerhard Schröder einer der Gründe dafür war, dass amerikanische Geheimdienste auf die Idee kamen, einen deutschen Kanzler abzuhören. Die USA waren von der ablehnenden Haltung Schröders zum Irak-Krieg alarmiert.

SZ: Sind damit Bush und Obama nach deutschem Recht Straftäter?

Heiko Maas: Für eine solch drastische Einordnung fehlt mir jede Sachverhaltsaufklärung.

SZ: Wie bezeichnen Sie dann jemanden, der mit illegalen Mitteln deutsche Politiker ausspioniert?

Heiko Maas: Das ist genauso wie das Ausspähen von zahlreichen Menschen in Deutschland ein Vertrauensbruch und mit Sicherheit kein Beitrag zur Bekämpfung von Terrorismus. Sie haben im Amtseid geschworen, Schaden von Deutschland abzuwenden.

SZ: Was tun Sie und die Bundesregierung, um diesen Schaden durch die Spionage abzuwenden?

Heiko Maas: Auch wenn das mit den Amerikanern nicht einfach wird, müssen wir weiter auf internationale Abkommen dringen. Deutschland hat bei den Vereinten Nationen darauf hingewirkt, dass es zu völkerrechtlichen Verträgen kommt, in denen der Schutz des Privaten auch für Geheimdienste festgeschrieben werden soll. Außerdem verhandeln wir mit den USA weiter über das No-Spy-Abkommen.

SZ: Muss man die Verhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA stoppen?

Heiko Maas: Ich befürchte, das würde die Amerikaner am Ende aber wenig beeindrucken.

SZ: Gilt das auch für die Weitergabe der europäischen Flug-Passagierdaten an US-Behörden? Wenigstens die müsste man doch jetzt stoppen?

Heiko Maas: Mit puren Trotz-Reaktionen kommen wir nicht weiter. Viel wichtiger wäre, dass die Amerikaner endlich Recht und Gesetz respektieren.

SZ: Sind die Vereinigten Staaten noch ein Rechtsstaat?

Heiko Maas: Ja. Und das können sie beweisen, indem sie jetzt an einem internationalen Rechtsrahmen mitarbeiten.

SZ: Trotz der Massenabhörerei und trotz Guantanamo?

Heiko Maas: Dass es dort Dinge gibt, mit denen wir nicht einverstanden sind und die - wenn sie sich so ereignet haben - nach unseren Gesetzen eine Straftat sind, reicht nicht aus, um den USA insgesamt die Qualität als Rechtsstaat abzusprechen. Das ginge zu weit.

SZ: Auch in Deutschland liegt manches im Argen. Reicht die aktuelle Kontrolle der Geheimdienste durch die G10-Kommission und das Parlamentarische Kontrollgremium aus?

Heiko Maas: Wir werden die Kontrolle der Nachrichtendienste weiter verbessern. Und: Die aktuellen Debatten führen ganz praktisch schon jetzt dazu, dass alle Kontrollgremien noch genauer hinschauen.

SZ: Sollte man die Geheimdienste nicht besser durch die Justiz kontrollieren lassen?

Heiko Maas: Wir haben eine Kontrolle durch das Parlament, das ist richtig so.

SZ: Den großen Lauschangriff muss doch auch jeweils ein Gericht genehmigen. So etwas könnte doch auch für Grundrechtseingriffe durch Geheimdienste gelten?

Heiko Maas: Ich bin ein großer Freund der parlamentarischen Kontrolle. Diese sorgt für größtmögliche demokratische Legitimation. Auch weil die Oppositionsfraktionen in den Gremien vertreten sind.

SZ: Ihr Parteichef Gabriel wollte Edward Snowden als Zeuge in Deutschland holen. Verlangen Sie das auch?

Heiko Maas: Ein Untersuchungsausschuss wird kommen. Es ist nicht meine Aufgabe als Justizminister, einem Untersuchungsausschuss Empfehlungen zu machen.

SZ: Ihr heutiger Fraktionschef Oppermann sagte vergangenen Sommer, es sei eine Schande, dass Snowden auf Asyl in Russland angewiesen sei. Teilen Sie das?

Heiko Maas: Edward Snowden hat sich das Verdienst erworben, eine breite Debatte über den Schutz von Freiheits- und Bürgerrechten im digitalen Zeitalter ausgelöst zu haben. Er hat ein menschenwürdiges und rechtsstaatliches Verfahren verdient. Snowden hat in Deutschland allerdings kein Asyl beantragt.

SZ: Er hatte auch keine Möglichkeit. Dazu hätte er seine Füße ja auf deutschen Boden setzen müssen.

Heiko Maas: Da haben Sie Recht.

SZ: Das klingt ziemlich spitzfindig. Jetzt fragen wir aber den Juristen und Menschen Maas: Ist es nicht schäbig, dass man den Mann, der so viel auf sich genommen hat, so hängen lässt, dass er in Russland Asyl suchen muss?

Heiko Maas: Wenn alles stimmt, was Edward Snowden sagt, hat er Rechtsbrüche aufgedeckt. Dann sollte sein Verhalten gar kein Grund sein, überhaupt Asyl beantragen zu müssen. Snowden hätte Missstände offenbart, die von uns allen als solche wahrgenommen werden.

SZ: Sie glauben, dass Snowden in Amerika von der Justiz so behandelt würde, wie wir einen Whistleblower behandelt wissen wollen? Snowden sollte sich in den USA stellen?

Heiko Maas: Die USA täten jedenfalls gut daran, der Welt diesen Beweis zu erbringen. Sie sollten ihren Teil zur Aufklärung beitragen und nicht Snowden weiter die alleinige Deutungshoheit über die NSA-Affäre belassen.

SZ: Das Risiko trägt dann aber Snowden?

Heiko Maas: Die Vereinigten Staaten müssten ein großes Interesse daran haben, dass ihre Rechtsstaatlichkeit vom Rest der Welt sehr deutlich zur Kenntnis genommen wird. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass auch Snowden nichts dagegen hätte, sich mit den USA auf ein Prozedere zu verständigen. Er wird es nicht darauf anlegen, auf Dauer ein Leben wie das jetzige führen zu müssen.

Das Interview führten Heribert Prantl und Robert Rossmann für die Süddeutsche Zeitung.