Weitere Konsequenzen nach NSU-Mordserie    

Kampf gegen Rechtsextremismus Weitere Konsequenzen nach NSU-Mordserie    

Die Bundesregierung setzt ihren Kampf gegen den Rechtsextremismus fort. Als weitere Konsequenz aus der NSU-Mordserie sollen Gerichte fremdenfeindliche Motive stärker berücksichtigen. Der Generalbundesanwalt wird frühzeitig in Ermittlungen eingebunden.

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Diese Neuregelungen sieht das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages vor. Es tritt am 1. August 2015 in Kraft.

Die Aufdeckung der NSU-Mordserie im November 2011 hatte in Deutschland eine große Betroffenheit ausgelöst. Ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Mordserie aufgearbeitet und Empfehlungen abgegeben. Die Bundesregierung hat sich die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses zu Eigen gemacht. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf setzt die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses für den Bereich Justiz um. Am 19. März 2015 verabschiedete der Bundestag das Gesetz. Die Länderkammer stimmte am 8. Mai 2015 zu.

Effizientere Strafverfolgung, höhere Strafen

Der Generalbundesanwalt soll künftig frühzeitig in laufende Ermittlungen eingebunden werden, sollten sich dabei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine Zuständigkeit in Betracht kommt. Oft werden mehrere Taten in verschiedenen Ländern verübt. Können sich die Staatsanwaltschaften der Länder dann nicht einigen, ob und wo die Ermittlungen konzentriert werden, wird darüber in Zukunft der Generalbundesanwalt entscheiden. Insgesamt wird es einfacher, die Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes zu begründen.

Über die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses hinaus sieht das Gesetz vor, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln muss, ob solche Motive vorlagen. Die Gerichte lassen dies dann entsprechend in die Strafzumessung einfließen.