Weg frei für öffentliches WLAN

Telemediengesetz Weg frei für öffentliches WLAN

Anbieter von WLAN-Hotspots müssen künftig für Rechtsverstöße der Nutzer ihres WLAN nicht mehr haften. Damit vereinfacht die Bundesregierung den Ausbau von öffentlichen WLAN-Hotspots. Das Gesetz ist im Juli in Kraft getreten.

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Über WLAN-Hotspots kann jeder mobil und unkompliziert das schnelle Internet nutzen - am Flughafen, im Café, in Rathäusern oder anderen öffentlichen Orten. Deutschland liegt bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich aber nur im Mittelfeld.

Anbieter erhalten Haftungsprivileg

Aufgrund der bisherigen Rechtslage mussten Anbieter von Hotspots Rechtsverstöße ihrer Kunden im Internet – etwa unberechtigtes Anbieten von Musik, Filmen oder Computerspielen – verantworten.

Jetzt können sich diese Dienstanbieter auf das sogenannte Haftungsprivileg berufen. Damit sind sie für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig und machen sich nicht mehr strafbar. Das Haftungsprivileg ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.