Neuregelungen zum 1. Januar 2014

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Was ist neu? Neuregelungen zum 1. Januar 2014

Der Rentenbeitrag bleibt 2014 unverändert. Die Mindestlöhne steigen im Elektrohandwerk, in Berufen der Aus- und Weiterbildung, im Baugewerbe und für Gebäudereiniger. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen Zusatzbeitrag. Die elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht für alle Versicherten.

12 Min. Lesedauer

Fensterputzer an einem Gebäude.

Für etwa 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung gelten ab Januar neue gesetzliche Mindestlöhne.

Foto: Liesa Johannssen/photothek.net

Arbeit und Soziales

Erhöhungen der Mindestlöhne

Für elf Branchen gibt es heute allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Erhöhungen zum 1. Januar sind in vier Branchen beschlossen. Im Friseurhandwerk gibt es Mindestlöhne seit 1. November 2013.

Elektrohandwerk
Für die 230.000 Beschäftigten des Elektrohandwerks gelten ab 1. Januar 2014 neue gesetzliche Mindestlöhne. In den alten Bundesländern steigt der Brutto-Mindestlohn von derzeit 9,90 Euro auf 10,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 8,85 Euro auf 9,10 Euro pro Stunde.

Weitere Informationen:
Elektrohandwerk

Aus- und Weiterbildung
Ab Jahresbeginn erhalten auch die rund 25.000 Beschäftigten im Bereich der Aus- und Weiterbildung mehr Geld. In den alten Ländern erhöht sich der Mindestlohn von 12,60 Euro auf 13,00 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 11,25 Euro auf 11,65 Euro pro Stunde.

Weitere Informationen:
Aus- und Weiterbildung

Baugewerbe
Die Beschäftigten im Baugewerbe bekommen ebenfalls mehr Lohn. Ab Januar erhalten sie in den alten Bundesländern je nach Lohngruppe zwischen 11,10 Euro und 13,95 Euro; in Berlin zwischen 11,10 Euro und 13,80 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der neue Mindestlohn ab Januar 2014 einheitlich 10,50 Euro.

Weitere Informationen:
Baugewerbe

Gebäudereiniger
Auch für gut 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung gelten ab Januar neue gesetzliche Mindestlöhne. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern und Berlin von 9,00 Euro (2013) auf 9,31 Euro pro Stunde, in den neuen Ländern von 7,56 Euro auf 7,96 Euro pro Stunde.
Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) steigen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern und Berlin von 11,33 Euro auf 12,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie von 9,00 Euro (2013) auf 10,31 Euro.

Weitere Informationen:
Gebäudereiniger

Friseurhandwerk
Für rund 190.000 Beschäftigte im Friseurhandwerk wurde im Dezember der Mindestlohn-Tarifvertrag rückwirkend zum 1. November 2013 für allgemeinverbindlich erklärt. Demnach beträgt der Mindestlohn in den alten Bundesländern 7,50 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern und Berlin 6,50 Euro pro Stunde. Ab August 2015 gibt es bundesweit 8,50 Euro pro Stunde.

Weitere Informationen:
Friseurhandwerk

Länger Kurzarbeitergeld

Für konjunkturelle Arbeitsausfälle, die bis zum 31. Dezember 2014 anfallen, können Arbeitnehmer künftig bis zu zwölf Monate Kurzarbeitergeld erhalten. Die Verordnung setzt die bestehende Regelung fort.

Weitere Informationen:
Kurzarbeitergeld

Freier Zugang zum Arbeitsmarkt

Ab 1. Januar gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien aus.

Weitere Informationen:
Freier Zugang zum Arbeitsmarkt

Rentenbeitragssatz bleibt 2014 unverändert

Der Rentenbeitragssatz von 18,9 Prozent bleibt über den 1. Januar 2014 hinaus unverändert. Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung werden damit sichergestellt. Die Regierungs-Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Am 19. Dezember 2013 hat die 1. Lesung stattgefunden.

Weitere Informationen:
Rentenbeitrag

Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung stabil

Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung beträgt in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin 85,05 Euro monatlich.

Weitere Informationen:
Mindestbeitrag freiwillige Rentenversicherung

Rente mit 67 – Renteneintritt drei Monate später

Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1949 geboren ist und 2014 in den Ruhestand geht, muss drei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.
Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Weitere Informationen:
Rente mit 67

Rentenantrag online

Einen Rentenantrag kann man jetzt auch bequem und sicher über das Internet bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Um sich dafür zu identifizieren, benötigt man den elektronischen Personalausweis. Adress- und Bankdaten lassen sich online ändern. Auch der Blick ins eigene Rentenkonto ist via Internet möglich.

Weitere Informationen:
Rentenantrag online

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen

Ab dem 1. Januar 2014 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von derzeit 5.800 Euro auf 5.950 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 4.900 auf 5.000 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2014 auf 53.550 Euro jährlich. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.

Weitere Informationen:
Beitragsbemessungsgrenzen

Höhere Abgaben in der Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialabgabe stellt den "Arbeitgeberanteil" dar, der von Unternehmen erhoben wird, die häufiger Werke oder Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten verwerten. Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle Honorare, die für künstlerische oder publizistische Leistungen an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung steigt 2014 von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent an.

Weitere Informationen:
Künstlersozialversicherung

Höhere Regelsätze für die Grundsicherung

Ab 1. Januar 2014 erhöhen sich die Regelsätze in der Grundsicherung um 2,27 Prozent. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann zum Beispiel neun Euro mehr Hartz IV im Monat. Auch für Kinder und Jugendliche erhöhen sich die Regelsätze. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Übersicht Regelbedarfsstufen im Jahr 2014 / Veränderung gegenüber 2013

Alleinlebend
(Regelbedarfsstufe 1)
391 Euro + 9 Euro
Paare / Bedarfsgemeinschaften
(Regelbedarfsstufe 2)
353 Euro + 8 Euro
Erwachsene im Haushalt anderer
(Regelbedarfsstufe 3)
313 Euro + 7 Euro
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
(Regelbedarfsstufe 4)
296 Euro + 7 Euro
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren
(Regelbedarfsstufe 5)
261 Euro + 6 Euro
Kinder von 0 bis 6 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
229 Euro + 5 Euro

Grundlage für die Berechnung ist ein so genannter Misch-Index. Er orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2012 bis Juni 2013 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.

Weitere Informationen:
Grundsicherung

Gesundheit und Pflege

Gute Finanzlage bei den Krankenkassen

Die Ausgaben der Krankenkassen liegen 2014 voraussichtlich bei 199,6 Milliarden Euro. Dieser Betrag lässt sich vollständig durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds decken. Deshalb ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Gesetzlichen Krankenkassen erheben können, auch für 2014 mit 0 Euro festgelegt.

Weitere Informationen:
Im Durchschnitt kein Zusatzbeitrag

Mehr Informationen über Pflegeheime

Pflegeheime müssen die Pflegekassen über ihr Angebot an ärztlicher, fachärztlicher und zahnärztlicher Versorgung informieren. Die Pflegekassen sind verpflichtet, die Angaben zu veröffentlichen. Das hilft Betroffenen und ihren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung.

Die Regelung wird am 1. Januar 2014 wirksam und ist Teil des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes vom Oktober 2012.

Weitere Informationen:
Besser über Pflegeheime informiert

Elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht

Ab 1. Januar müssen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vorlegen. Sie löst die alte Krankenversicherungskarte ab. Die elektronische Gesundheitskarte gilt künftig als Versicherungsnachweis. So teilen es die Krankenkassen ihren Versicherten mit.

Wer die Karte beim Arztbesuch vergessen hat, kann sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ohne die elektronische Gesundheitskarte oder diesen Nachweis stellt der Arzt eine private Rechnung.

Weitere Informationen:
Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht

Ausbildung zum Notfall-Sanitäter modernisiert

Notfalleinsätze werden aufgrund der steigenden Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft komplexer. Deshalb orientiert sich die Ausbildung zum Rettungsassistenten stärker als bisher an anderen Gesundheitsberufen. Nur gut qualifiziertes Personal kann den Anforderungen gerecht werden. Die Ausbildung ist von zwei auf drei Jahre verlängert worden und wird für die gesamte Dauer vergütet.

Weitere Informationen:
Neue Ausbildung zum Notfallsanitäter

Steuern

Steuerlicher Grundfreibetrag steigt erneut (Steuern sinken nicht automatisch!)

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab 1. Januar 2014 ein weiteres Mal: von 8.130 Euro um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.

Weitere Informationen:
Grundfreibetrag steigt

Steuervereinfachungen bei Dienst- und Geschäftsreisen

Das Reisekostenrecht ist ab 2014 leichter zu handhaben. Die Vereinfachungen entlasten auch finanziell um jährlich 220 Millionen Euro. Rund 35 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber werden gleichermaßen von den neuen Regelungen profitieren.

Weitere Informationen:
Grundsätze zum steuerlichen Reisekostenrecht

Hinweise zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Seit Anfang 2013 gibt es die elektronische Lohnsteuerkarte. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre aktuellen "ELStAM"-Daten (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit) auf der Internetseite www.elsteronline.de einsehen (hierzu ist eine kostenlose Authentifizierung erforderlich). Änderungen der Steuerklasse, von Frei- oder Hinzurechnungsbeträgen beantragen Sie beim Finanzamt Ihres Wohnortes.
Anträge finden Sie hier: www.formulare-bfinv.de

Weitere Informationen:
Elektronische Lohnsteuerkarte

Bessere steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge

Riester-Rente
Schutz gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit sowie die Absicherung von Hinterbliebenen ist jetzt auch mit der Riester-Rente möglich. Zwanzig Prozent der Altersvorsorgebeiträge – maximal 2.100 Euro pro Förderberechtigten – können Sparer für die zusätzliche Versicherung einsetzen.
Wer mit der Riester-Rente für ein eigenes Zuhause spart, kann seit dem 1. Januar angesammeltes Geld nutzen, um damit Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen – und zwar jederzeit. Der Sparer darf mit dem Guthaben auch sein Haus oder seine Wohnung altersgerecht umbauen.

Rürup-Rente
Die Sparer können vom steuerpflichtigen Einkommen nun 78 Prozent der Einzahlungen absetzen - Ledige höchstens 20.000, Verheiratete 40.000 Euro. Das ergibt eine Steuerersparnis von 15.600 bzw. 31.200 Euro im Jahr. Die Bundesregierung fördert ab 2014 auch Rürup-Verträge, die eine lebenslange Rente nur bei Berufs- oder verminderter Erwerbsfähigkeit absichern.

Weitere Informationen:
Die geförderte private Altersvorsorge

Finanzen

SEPA

Am 1. Februar 2014 lösen die einheitlichen europäischen SEPA- Überweisungen und Lastschriften die bisherigen nationalen Verfahren endgültig ab. SEPA erleichtert den bargeldlosen Zahlungsverkehr und macht ihn sicherer. Der Einzelhandel kann das vielgenutzte Elektronische Lastschriftverfahren bis 2016 beibehalten.

Informationen für Verbraucher
Informationen für Unternehmen und Vereine

Strengere Eigenkapitalregeln für Banken

Ab Januar 2014 gelten in Deutschland die strengen europäischen Eigenkapitalregeln für Banken (Basel III-Regeln). Banken müssen ihr so genanntes "hartes Kernkapital" um das 3,5-fache erhöhen. Außerdem müssen sie in wirtschaftlich besseren Zeiten Kapitalpuffer bilden. Mehr Eigenvorsorge soll es den Banken ermöglichen, ihre Verluste selbst aufzufangen.

Weitere Informationen:
Schärfere Regeln für Banken

Aufbau eines Trennbankensystems

Banken müssen ab 2014 ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Den Geschäftsleitern von Banken und Versicherungen erlegt das Gesetz erstmals konkrete Pflichten für das Risikomanagement auf. Sie machen sich strafbar, wenn sie wesentliche Risikomanagementpflichten verletzen und dadurch die Bank oder die Versicherungsleistungen gefährdet.

Weitere Informationen:
Aufbau eines Trennbankensystems

Energie

EEG-Umlage steigt

Die Abgabe zur Förderung des Stroms aus Erneuerbaren Energien steigt zum 1. Januar auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Die Abgabe ist Teil der Stromkosten. Sie lassen sich reduzieren, wenn man Energie spart. Dazu fördert die Bundesregierung Energieberatungen, bezuschusst die energetische Gebäude-Sanierung und die Einrichtung von Heizungen mit Erneuerbarer Energie in Gebäuden.

Weitere Informationen:
EEG-Umlage steigt

Umlage zur Entlastung der Stromnetze

Was passiert, wenn Sonne oder Wind nicht ausreichend Strom erzeugen und andere Stromerzeuger das nicht ausgleichen? Dann lässt sich der aktuelle Strombedarf senken, indem große Verbraucher kurzfristig den Strom abschalten und damit das Netz entlasten. Dafür erhalten sie eine Vergütung. Erstmals wird es ab Januar 2014 eine so genannte Umlage für abschaltbare Lasten geben. Sie beträgt 0,009 pro Kilowattstunde und ist Teil des Strompreises. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet.

Weitere Informationen:
Umlage für abschaltbare Lasten

Neue Kennzeichnung für Klimageräte

Hersteller von strombetriebenen Geräten sind verpflichtet, mit Etiketten über ihren Stromverbrauch und die Energieeffizienz zu informieren. Klimageräte, die auch heizen, müssen seit 1. Januar 2013 mindestens die Effizienzklasse "A" und ab dem 1. Januar 2014 die Bedingungen der Effizienzklasse "A+" erfüllen.
Für Klimageräte bis zwölf Kilowatt Kühlleistung unterhalb der Effizienzklasse "B" besteht ab Januar 2014 ein Einfuhrverbot in die EU.

Weitere Informationen:
Neue Kennzeichnung für Klimageräte

Bessere Verbrauchs-Kennzeichnung von Lampen und Leuchten

Ab dem 1. März 2014 gilt für elektrische Leuchten (zum Beispiel Tisch- oder Stehlampen) das neue Energieeffizienzlabel. Zum 1. September 2013 wurde es bereits für Lampen (zum Beispiel LED-, Glüh- oder Leuchtstofflampen) eingeführt.
Das Label sieht höhere Energieeffizienzklassen (A+ und A++) vor. Die niedrigen Klassen F und G fallen weg. Jeder Hersteller ist verpflichtet, das Etikett auf die Verpackung zu drucken. Konsumenten können sich so schnell über den Energieverbrauch informieren und sich für sparsame Produkte entscheiden.

Weitere Informationen:
Elektrische Lampen und Leuchten

Strengere Energievorschriften für Hausbauer

Die novellierte Energieeinsparverordnung stellt erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz bei Gebäuden. Neubauten sollen künftig 25 Prozent weniger Energie verbrauchen als bisher. Wärmeverluste an Gebäuden sollen um 20 Prozent verringert werden. Die Novelle soll im Frühsommer 2014 in Kraft treten.

Weitere Informationen:
Strengere Energievorschriften für Hausbauer

Energieeinsparung an der Kühltheke

Klima- und Kälteanlagen werden gefördert, wenn sie Energie besonders effizient nutzen. Dies gilt insbesondere für Kühlgeräte in Supermärkten oder Klimaanlagen in Geschäftsräumen Die Effizienz einer Anlage bestimmt ein "Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis". Neben der Förderung von Beratungsleistungen gibt es eine Bonusförderung für die Nutzung der beim Kühlen entstehenden Abwärme.
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1. Januar 2014 entgegen.

Weitere Informationen:
Einsparungen an der Kühltheke

Familie

Fristverlängerung für Kita-Ausbau

Der Bund verlängert die Finanzhilfen an die Länder für den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Eine entsprechende Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes stellt sicher, dass alle Neu- und Umbauten von Kitas, die aus Bundesmitteln finanziert sind, abgeschlossen werden können.

Weitere Informationen:
Fristverlängerung für Kita-Ausbau

Europa

Euro jetzt auch in Lettland

Am 1. Januar 2014 führt Lettland den Euro als Bargeld ein und wird damit 18. Mitglied der Europäischen Währungsunion.

Weitere Informationen:
Euro jetzt auch in Lettland

Die Fischerei wird nachhaltig

Ab 1. Januar 2014 gilt in der europäischen Fischerei an erster Stelle das Prinzip der Nachhaltigkeit. Damit soll in den kommenden sieben Jahren die Überfischung überwunden werden. Im Einzelnen geht es vor allem um verschärfte Fangquoten und strengere Regeln für den Umgang mit ungewollt gefangenen Fischen.

Weitere Informationen:
Die Fischerei wird nachhaltig

Umwelt

Zuschüsse für Klimaschutzprojekte

Städte und Gemeinden können ab Januar 2014 über die "Nationale Klimaschutzinitiative" wieder Zuschüsse beantragen. Das Bundesumweltministerium stellt hierfür rund 90 Millionen Euro bereit. Es fördert die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und die Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen.

Weitere Informationen:
Zuschüsse für Klimaschutzprojekte

Landwirtschaft

Weniger Antibiotika in der Tierhaltung

Ab 1. April 2014 gelten neue Regeln zum Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Damit sollen Überwachungsbehörden den Einsatz besser beurteilen und bei Bedarf einschreiten können. Ziel ist es, Tierhalter dazu zu bringen, deutlich weniger Antibiotika zu verwenden.

Weitere Informationen:
Weniger Antibiotika in der Tierhaltung

Recht

Für eine bessere Orientierung vor Gericht

Auch im Zivilprozess wird jetzt die so genannte Rechtsbehelfsbelehrung eingeführt. Bürgerinnen und Bürgern erhalten so Klarheit, ob Rechtsmittel – zum Beispiel Berufung – möglich sind. Sie werden über Form, Frist und zuständiges Gericht für das Rechtsmittel unterrichtet. Auf diese Weise verbessert sich der Rechtsschutz des Einzelnen im Zivilprozess.

Weitere Informationen:
Neue Rechtsbehelfsbelehrung

Kultur

Zugang zu "verwaisten Werken" erleichtert

Öffentliche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen stellen immer mehr Kunst, Bücher, Fotografien und andere Werke aus ihren Beständen ins Netz, um sie so für jedermann zugänglich zu machen. Ohne Erlaubnis des Urhebers eines Werks war dies bisher nicht möglich. Die neue Regelung erlaubt es, nun auch so genannte "verwaiste Werke", deren Urheber nicht auszumachen ist, zu digitalisieren und damit einsehbar zu machen - zum Beispiel im Rahmen der Deutschen Digitalen Bibliothek.

Weitere Informationen:
Zugang zu „verwaisten Werken“ erleichtert

Filmförderungsgesetz novelliert

Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist eine tragende Säule der Filmförderung in Deutschland. Rechtsgrundlage für die FFA ist das Filmförderungsgesetz (FFG). Die Filmförderung durch die FFA wird durch eine Abgabe von der Branche selbst finanziert.
Im neuen Filmförderungsgesetz ist die Barrierefreiheit geförderter Filme geregelt. Damit können künftig sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen an Filmen teilhaben. Als weitere wichtige Änderung ab dem 1. Januar ist unter anderem die "Digitalisierung des Filmerbes" in den Aufgabenkatalog der FFA aufgenommen worden.

Weitere Informationen:
Filmförderungsgesetz novelliert