Kulturstaatsministerin Grütters begrüßt Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird die regelmäßige Überprüfung und Beratung der Arbeitgeber im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe sichergestellt. Dadurch sollen ein weiterer Anstieg des Künstlersozialabgabesatzes vermieden und mehr Abgabegerechtigkeit hergestellt werden.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagte dazu: „Die Künstlersozialversicherung leistet einen unverzichtbaren und elementaren Beitrag, um Künstlerinnen und Künstler sozial abzusichern. Sie steht als einzigartige kulturpolitische Errungenschaft exemplarisch dafür, dass Kulturpolitik durch Rahmensetzung mehr Freiraum für Kreative schaffen kann. Ich begrüße, dass es gelungen ist, dem in der Koalitionsvereinbarung enthaltenen Auftrag zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung nun rasch konkrete Taten folgen zu lassen. Das Kabinett hat heute einen wichtigen Gesetzentwurf zur Künstlersozialversicherung beschlossen, der hilft, den Künstlersozialabgabesatz stabil zu halten und mehr Abgabegerechtigkeit herzustellen. Denn diejenigen, die immer ehrlich ihre Abgaben entrichten, dürfen nicht zu Zahlmeistern für alle werden. Vom Umfang der Prüfpflichten der Deutschen Rentenversicherung profitieren nicht nur die Versicherten, sondern vor allem auch die Verwerter der Kultur- und Medienbranche, die jetzt bereits pflichtgetreu zahlen.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Prüfdienste der Träger der Deutschen Rentenversicherung die Erfüllung der Melde- und Abgabepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) im Rahmen der mindestens alle vier Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfungen wesentlich häufiger mit prüfen und in den übrigen Fällen die Arbeitgeber informieren und beraten. Die Künstlersozialkasse berät die Prüfdienste der Deutsche Rentenversicherung (DRV) und erhält zudem ein eigenes Prüfrecht, um branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen selbst durchzuführen. Mehr Rechtssicherheit wird für kleine Unternehmer geschaffen, die nur selten und in geringem Umfang Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen, indem das Merkmal der „nur gelegentlichen Auftragserteilung“ in wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht konkretisiert wird.