Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld

Mehr Leistungen für Familien Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld

Die Bundesregierung fördert Familien und sorgt dafür, dass ihr Existenzminimum steuerfrei bleibt. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen.

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Familie in Berlin

Vom Kabinett beschlossen: Kinderfreibetrag und Kindergeld sollen steigen.

Foto: Judith Affolter

Das geplante Gesetz erhöht den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten.

Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, hebt die Bundesregierung das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 an. Außerdem steigt der Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016.

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.354 Euro und steigt 2015 um 118 Euro und 2016 um weitere 180 Euro. Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.008 Euro und steigt 2015 um 144 Euro und 2016 um weitere 96 Euro.

Diese Freibeträge stellen sicher, dass der Staat das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt von Erwachsenen und Kindern nicht besteuert.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Außerdem erhöht die Bundesregierung das Kindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um vier Euro pro Monat und ab 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro pro Monat. Ab 1. Juli 2016 soll der Kinderzuschlag um 20 Euro pro Monat erhöht werden.

Der Staat darf Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts nicht besteuern. Zur exakten Überprüfung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe legt die Bundesregierung seit 1995 alle zwei Jahre einen sogenannten Existenzminimumbericht vor. Gegenstand des 10. Existenzminimumberichts, den das Bundeskabinett am 27. Januar 2015 beschlossen hatte, sind die maßgebenden Bemessungsbeträge für die Jahre 2015 und 2016. Maßgröße ist das sozialhilferechtliche Existenzminimum, das sich aus dem Regelbedarf (zum Beispiel Nahrung, Kleidung, Telefon, kulturelle Teilnahme) sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammensetzt.