Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

„Das Gesetz bringt für Tausende seit Jahren geduldete Ausländerinnen und Ausländer endlich die Perspektive auf einen rechtmäßigen humanitären Aufenthalt. Damit endet für viele Geduldete und ihre Familien, die längst ihre Heimat hier gefunden haben, eine jahrelange Unsicherheit. Mit dem stichtagsunabhängigen Bleiberecht beenden wir den unerträglichen Zustand der Kettenduldungen und eröffnen den Betroffenen die Chance, einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten.

Für jugendliche und heranwachsende Geduldete, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen wollen, haben wir für die Dauer der Ausbildung Schutz vor Abschiebung erreicht. Im Falle eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses können sie dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und damit in Deutschland bleiben. Gleichwohl sind aber gera-de für junge Geduldete noch einige rechtliche Verbesserungen durchzusetzen.

Natürlich werden uns auch die neuen Regelungen zur Abschiebungshaft und die mit dem Gesetz ebenfalls erfolgte Überarbeitung der Ausweisungsbestimmungen weiterhin beschäftigen. Hier haben wir uns nach langen, mitunter auch zähen Verhandlungen, auf tragfähige Kompromisse einigen können, die erkennbar die europarechtlichen Entwicklungen aufnehmen.

Darüber hinaus freue ich mich, dass wir die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten erleichtern. Ich habe seit langem gefordert, Opfer von Folter oder von willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts wie anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu behandeln. Dem wurde nun endlich durch eine gesetzliche Änderung und eine Übergangsregelung gefolgt.

Beim Ehegattennachzug wird die viel zu enge und unionsrechtswidrige Regelung zum Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise geändert. Damit nimmt der Deutsche Bundestag Argumente aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg auf. Der Gerichtshof hatte deutlich gemacht, dass die Genehmigung der Familienzusammenführung die europäische Grundregel sein muss. Erkennbare Härtefälle müssen deshalb bereits bei der Beantragung des Visums berücksichtigt werden, um einer unnötig langen Trennung der Eheleute entgegenzuwirken.“