Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes

Die Bundesregierung begrüßt die Untersuchung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zu den vom Bundesnachrichtendienst bei der Strategischen Fernmeldeaufklärung eingesetzten eigenen Selektoren. Das Bundeskanzleramt hatte das Parlamentarische Kontrollgremium eigeninitiativ unterrichtet und die eingesetzte Task Force von ihrer Einsetzung an unterstützt.

Im März 2015 hat das Bundeskanzleramt im Rahmen der Fach- und Dienstaufsicht technische und organisatorische Defizite beim Bundesnachrichtendienst identifiziert und Weisung erteilt, diese unverzüglich abzustellen.

Vor dem Hintergrund der sowohl vom Bundeskanzleramt als auch von der parlamentarischen Kontrolle festgestellten Defizite haben das Bundeskanzleramt und der Bundesnachrichtendienst umfassende Schritte zur Reform der Strategischen Fernmeldeaufklärung veranlasst.

Ziel der Reform ist es, klare Verantwortlichkeiten innerhalb der Abteilung für Technische Aufklärung zu schaffen. Darüber hinaus muss künftig die Leitung des Bundesnachrichtendienstes politisch besonders bedeutsame Selektoren genehmigen.

Die Organisationsstruktur der Abteilung für Technische Aufklärung wird untersucht und bewertet. Ziel ist eine jederzeitige Kontrolle der Steuerung von Selektoren.

Die Fach- und Dienstaufsicht des Bundeskanzleramtes wird durch weitere detaillierte Berichtspflichten des Bundesnachrichtendienstes – unabhängig vom Vorliegen besonderer Ereignisse – gestärkt.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für eine zeitnahe Schaffung klarstellender gesetzlicher Regelungen für die Strategische Fernmeldeaufklärung ein.

Schließlich gibt es aber auch im Zusammenhang mit der Frage der eigenen Selektoren keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger.