Dublin-Abkommen gilt für alle EU-Staaten

Europäische Flüchtlingspolitik Dublin-Abkommen gilt für alle EU-Staaten

Angesichts des wachsenden Zustroms von Flüchtlingen hat Regierungssprecher Seibert für mehr Solidarität innerhalb der EU geworben. Das Dublin-Abkommen gelte für alle Länder, mahnte er. Das Verfahren regelt, dass Asylbewerber in dem Land registriert werden, in dem sie die EU betreten.

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"Der wachsende Zustrom von Flüchtlingen ist ein europäisches Thema. Wir sollten uns der Aufgaben in Europa im Geiste großer Solidarität annehmen", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in der Regierungspressekonferenz. "Überall in Europa werden wir für gemeinsame Lösungen in Solidarität werben", betonte er. Deutschland halte sich an geltendes EU-Recht und erwarte das ebenso von den anderen EU-Mitgliedstaaten.

Das sogenannte Dublin-Verfahren regelt unter anderem, dass Asylbewerber in dem Land registriert werden, in dem sie die Europäische Union betreten. In dem Verfahren wird der Staat festgestellt, der für den Asylantrag zuständig ist. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird. Zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates wird ein Gespräch mit dem Antragsteller geführt.

Stellt sich dabei heraus, dass der Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat zu bearbeiten ist, ergeht ein Übernahme- oder Wiederaufnahmeersuchen an den betreffenden Mitgliedstaat. Stimmt dieser zu, erhält der Antragsteller hierüber einen Bescheid. Sodann vereinbaren die Mitgliedstaaten in der Regel die Modalitäten der Überstellung. Rechtsgrundlage des Verfahrens ist nunmehr die Dublin-III-Verordnung.

In dieser Verordnung wird auch geregelt, dass ein Asylbewerber in dem EU-Mitgliedstaat seinen Asylantrag stellen muss, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat. Dort hat auch die Registrierung und die Durchführung des Asylverfahrens zu erfolgen.

Dublin III gilt unverändert

"Wir arbeiten daran, dass Europa auch im Geiste der Solidarität zu einheitlichen Lösungen kommt", sagte Seibert. Das Dublin-Abkommen gelte selbstverständlich für alle EU-Staaten. "Wir haben europäische Asylregelungen, Dublin III", sagte der Regierungssprecher.

Es sei jedoch nicht zu übersehen, dass derzeit in einigen Ländern Aspekte von Dublin III nicht beachtet würden. "Es muss doch auch als Europäer unser Ansatz sein, wieder zu einer Lösung zu kommen, in der wir - alle, die an der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik teilnehmen - wieder zu einem Rechtszustand kommen", sagte Seibert weiter.

Zuvor hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden, auf Rücküberstellungen von syrischen Asylbewerbern in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Regelfall zu verzichten. Flüchtlinge, die bereits in anderen Dublin-Unterzeichnerstaaten angekommen waren, sind daraufhin ungehindert nach Deutschland weitergereist. Dies hatte öffentliche Diskussionen um die Einhaltung des Abkommens nach sich gezogen.

Deutschland werde alles dafür tun, dass in Europa eine einheitliche Reaktion auf die große Herausforderung der Flüchtlingskrise gelinge. Unter den Vorhaben nannte er sogenannte Hot Spots (Erstaufnahmepunkte), gemeinsame Definitionen sicherer Herkunftsstaaten, eine gemeinsame harmonisierte Rückführungspolitik, gemeinsame Bekämpfung von Fluchtursachen und auch von Schlepperkriminalität.

Bekenntnis zum Asylrecht

Seibert stellte klar: "Deutschland hat Dublin nicht ausgesetzt. Es ist geltendes Recht." Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe lediglich verfahrensrechtliche Vereinfachungen vorgenommen. 

Das Grundrecht auf Asyl sei einer der Grundsätze für das Handeln in dieser Situation. Es gebe ein ganz klares Bekenntnis zum Asylrecht, wie es das Grundgesetzt vorsieht, so Seibert.

Gesetzesänderungen schnell umsetzen

Bundesinnenminister Thomas de Maizière kündigte nach einer Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses schnelle Entscheidungen in der Flüchtlingsfrage an. Gesetzesvorhaben sollen zu einem Gesamtpaket zusammengefasst werden. Darauf geht er auch in der ZDF -Sendung "Was nun, Herr de Maizière ?" ein.

Das Paket soll im Koalitionsausschuss am kommenden Sonntag und beim Bund-Länder-Treffen am 24. September verabschiedet werden. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren soll noch im Oktober abgeschlossen sein. "Der Zeitplan ist ehrgeizig", sagte de Maizière. Er betonte aber: "Wir haben keine Zeit zu verlieren. Die Sache verlangt schnelle Entscheidungen."

Enorme Hilfsbereitschaft in Deutschland

Im Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit zeigte sich de Maizière überwältigt von der enormen Hilfsbereitschaft in Deutschland. Gleichzeitig machte er deutlich: "Wir müssen uns an den Gedanken gewöhnen, dass sich unser Land verändert." Fremdenfeindlichen Straftaten müsse man hart begegnen.