Die Frauenquote kommt

Gleichstellung Die Frauenquote kommt

Der Bundesrat hat die Frauenquote gebilligt. "Ein historischer Schritt", begrüßte Bundesfrauenministerin Schwesig die Entscheidung. Der Beschluss trägt dazu bei, dass künftig mehr Frauen Führungspositionen in Unternehmen und dem Öffentlichen Dienst bekleiden.

2 Min. Lesedauer

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote gebilligt. Der Bundestag hatte die Quote bereits Anfang März beschlossen. Die 30-prozentige Quote kann jetzt für Großunternehmen und den Öffentlichen Dienst ab 2016 sukzessive eingeführt werden.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig bezeichnete den Schritt als historisch: "Es geht nicht um eine Bevorzugung für Frauen, oder um Frauen gegen Männer, sondern es geht darum, dass Frauen keine Nachteile haben sollen." Mit der abschließenden Beratung im Bundesrat werde eine Debatte beendet, die über 30 Jahre alt sei. Nun wird das Gesetz Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt.

Quote mit drei Säulen

Das Gesetz soll Frauen und Männern gleiche Teilhabe an Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung sichern. Es verpflichtet Arbeitgeber, das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht – in der Regel Frauen – stärker zu berücksichtigen. Das Gesetz besteht aus drei Säulen:

  1. Börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen für alle Aufsichtsratsposten, die ab 2016 zu besetzen sind, eine Quote von 30 Prozent einhalten. Bei Nichterreichen bleiben die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Stühle leer. 108 Unternehmen werden von dieser Regelung erfasst.

  2. Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich (flexible) Frauenquoten für Vorstand, Aufsichtsrat, oberes und mittleres Management selbst verordnen und über die Fortschritte berichten. Diese Regelung betrifft rund 3.500 Unternehmen.

  3. Auch für den Öffentlichen Dienst des Bundes wird es entsprechende Regelungen geben: Die Bundesverwaltung wird verpflichtet, sich konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen. Eingegriffen wird allerdings nur, wenn eine strukturelle Benachteiligung vorliegt.

Dort, wo der Bund mitbestimmen kann, gilt bei der Besetzung von Aufsichtsratsgremien ab 2016 ebenfalls eine Quote von 30 Prozent. Ab 2018 soll diese Quote sogar auf 50 Prozent steigen.

Gesetz wird Arbeitswelt verändern

Die Regierung begründet das Vorhaben mit dem nach ihrer Ansicht zu geringen Anteil von Frauen in Führungsetagen deutscher Unternehmen und im Bundesdienst. Längst haben Untersuchungen gezeigt, dass gemischte Teams bessere Ergebnisse erzielen. Und dennoch sind Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung noch immer rar: 18,9 Prozent beträgt der Anteil in den Aufsichtsräten, in den Vorständen sogar nur 5,7 Prozent.

Dabei machen Frauen mehr als 50 Prozent der Bevölkerung aus und mehr als die Hälfte der Uni-Absolventen ist weiblich. Es ist daher gesellschaftspolitisch nicht zu erklären, dass nur so wenige Frauen, in den Führungspositionen der Wirtschaft und der Bundesverwaltung ankommen.

Gesetz wirkt nicht nur in Führungsetagen

"Frauen müssen dort, wo über Lohn und Arbeitsbedingungen entschieden wird, präsent sein. Sie müssen an die Spitze von Unternehmen. Und das zeigt, dass dieses Gesetz nicht nur für die Führungsetagen wirkt, sondern ganz konkret vor Ort für die Frauen ankommt", betonte die Ministerin.

Es sei ein weiter Weg für die tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen, so die Ministerin weiter. "Das Motto der Vereinten Nationen zum Internationalen Frauentag 2015 lautet 'Make it happen' (Sorgt dafür, dass es passiert.) Das werden wir tun", sagte Schwesig.