Chancen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung nutzen

Frau am Computer

Verwaltungsleistungen auch vom eigenen Schreibtisch erledigen können - das ist Ziel des Onlinezugangsgesetzes.

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Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 verpflichten, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Die Verwaltungsleistungen in Deutschland sollen leichter zugänglich, bedarfsgerecht und nutzerfreundlich gestaltet sein. Zugleich soll das Verwaltungshandeln effizienter werden. Das betrifft gut 575 Leistungen aus den verschiedensten Lebens- und Unternehmenslagen. Themenfelder sind zum Beispiel "Familie & Kind" oder "Unternehmensführung & -entwicklung".

Transparenz erhöhen

Die Bundesregierung hat zudem Maßnahmen für ein offenes und transparentes Regierungshandeln beschlossen. Konkret sollen Gesetz- und Verordnungsentwürfe bereits in einem frühen Stadium veröffentlicht werden.

Damit setzt die Regierung eine Praxis fort, die sie bereits in der letzten Legislaturperiode begonnen hatte. Schon jetzt können die Dokumente über die Internetseiten der jeweiligen Bundesministerien eingesehen werden.

Engagement stärken

Deutschland tritt auch international für eine Förderung offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns ein und nimmt an der Open Government Partnership (OGP) teil.

Die OGP ist ein Zusammenschluss von 78 Staaten, die sich für mehr Transparenz und die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements einsetzen. Ziel: Informationen sollen einfacher zugänglich gemacht werden. Das ermöglicht eine bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen.

Ein Zwischenbericht zeigt nun, dass die Umsetzung des Ersten Nationalen Aktionsplans gut voran schreitet.