Was tut die Bundesregierung für den Klimaschutz?

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Klimapolitik, Energiewende, Mobilität Was tut die Bundesregierung für den Klimaschutz?

Deutschland hat beim Klimaschutz schon viel erreicht: 2020 kamen etwa 45 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien. Die Treibhausgasemissionen haben sich im Vergleich zu 1990 um 40,8 Prozent reduziert. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 steigen wir aus der Kohle aus. Wir fördern die energetische Gebäudesanierung und bringen klimafreundliche Mobilität voran. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben. Deutschland soll bis 2045 treibhausgasneutral werden.

6 Min. Lesedauer

Foto zeigt eine Familie beim Radfahren

Deutschland hat sich international zum Klimaschutz verpflichtet. 

Foto: Burkhard Peter

Die Ausgangslage - und die Ziele der Bundesregierung

Deutschlands Weg zur Klimaneutralität ist im Klimaschutzgesetz vorgezeichnet. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 und mit Blick auf das neue europäische Klimaziel 2030 hat die Bundesregierung am 12. Mai ein novelliertes Klimaschutzgesetz 2021 vorgelegt. Damit verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. 

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Klimaschutzgesetz wollen wir die Klimaziele bis zum Jahr 2030 erreichen. Das Sofortprogramm 2022 soll verschiedene Sektoren bei der Umsetzung der neuen Klimaschutzziele zusätzlich unterstützen.

Das Gesetz sieht jedes Jahr strengere Einsparziele für die Sektoren vor. 2024 werden die weiteren Emissionsminderungen für die 2030er Jahre im Gesetz festgelegt. 

Wir wollen

  • Den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent reduzieren
  • Bis 2045 Treibhausgasneutralität erreichen
  • Spätestens bis 2038 aus der Kohle als Energieträger aussteigen
  • Unsere Mobilität umbauen

Jedes Jahr überprüfen wir transparent, ob wir unsere Klimaziele einhalten. Das haben wir im Klimaschutzgesetz verankert. Jeder Sektor muss dazu beitragen. Jedes Jahr werden die CO2-Bilanzen überprüft und wir werden schnell nachsteuern, sollten wir vom Kurs abkommen.

Das haben wir bisher erreicht

…in der Klimapolitik

  • Am 20. September 2019 haben die Bundeskanzlerin und die Mitglieder des Klimakabinetts die Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 vorgelegt. Das ausführliche Klimaschutzprogramm 2030  wurde am 9. Oktober 2019 vom gesamten Kabinett beschlossen.
  • Mit dem weltweit ersten Klimaschutzgesetz  vom Dezember 2019 verpflichten wir uns zum Erreichen der Klimaschutzziele: Die jährlichen CO2-Minderungsziele und Emissionsmengen sind im Gesetz für alle Bereiche festgelegt. Sie werden jedes Jahr überprüft, um gegebenenfalls nachzusteuern. Im März 2021 startete die erste Erfolgskontrolle nach dem Klimaschutzgesetz
  • CO2-Preis für fossile Brennstoffe : Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel handeln, müssen in Deutschland ab Januar 2021 einen CO2-Preis bezahlen: Er steigt von zunächst 25 Euro bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Für das Jahr 2026 ist ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro vorgesehen. Die zusätzlichen Einnahmen reinvestieren wir in Klimaschutzmaßnahmen und geben sie als Entlastung für höhere Kosten an die Bürgerinnen und Bürger zurück  –zum Beispiel mit mehr Wohngeld und einer niedrigeren EEG-Umlage beim Strom. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie  und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern, schaffen wir einen finanziellen Ausgleich. Im Gegenzug müssen die Unternehmen Klimaschutzmaßnahmen erbringen.
  • Deutschland setzt beim Klimaschutz auf den Ausstieg aus der Kohle und auf erneuerbare Energien – die Energiewende. 2020 deckten erneuerbare Energien wie Wind, Sonne und Co etwa 45 Prozent des Stromverbrauchs. Dank vielfältiger staatlicher Förderung. Damit Ökostrom im gesamten Land genutzt werden kann, werden die Stromnetze entsprechend ausgebaut. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes  vom 1. Januar 2021 („EEG 2021“) soll bis 2030 der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent steigen. Die weitere Kostenbelastung für Bürger wie für Unternehmen soll dabei begrenzt werden. Die Novelle formuliert erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom.
    Die Windenergie ist die mit Abstand wichtigste regenerative Stromquelle. Ihr Anteil an der Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien lag 2019 schon knapp über 50 Prozent. Um der Energiewende weiteren Schub zu verleihen, wollen wir etwa das Ausbauziel der Offshore-Windenergie mit dem "Windenergie-auf-See-Gesetz " bis 2030 auf 20 Gigawatt erhöhen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz erhalten die Länder mehr Planungsspielraum bei der Ausweisung von Flächen für den Windausbau an Land. Außerdem wurde der Ausbaudeckel für Solaranlagen aufgehoben.
    Netzausbau: Damit die Energiewende gelingt, muss auch das Stromübertragungsnetz ausgebaut werden. Dafür ebnen wir mit einer Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes den Weg.
  • Mit unserer Wasserstoffstrategie für Deutschland wollen wir grünen Wasserstoff marktfähig machen als alternative, nachhaltige Energie etwa für die Stahlindustrie oder im Flugverkehr.
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren wird seit Januar 2020 noch stärker gefördert . Hausbesitzer erhalten eine Prämie für den Austausch ihrer alten Ölheizung. Die Tilgungsszuschüsse für energieeffizientes Sanieren und Bauen wurden um zehn Prozentpunkte erhöht. Für Kauf, Sanierung oder Bau von Effizienzhäusern gewährt die KfW höhere Kredite. Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Eigentum werden steuerlich gefördert.
  • Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das Bundesumweltministerium seit mehr als zehn Jahren Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland. Kommunen und Bund tragen so gemeinsam zum Gelingen der Energiewende bei. Mit knapp eine Milliarde Euro für mehr als 28.750 Projekte hat der Bund damit das Dreifache an Gesamtinvestitionen für den Klimaschutz ausgelöst – 2,9 Milliarden Euro.
  • Europa soll bis 2050 klimaneutral sein. Deutschland trägt dazu mit seinem ambitionierten Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erheblich bei. Das EU-Klimaschutzziel für 2030 soll auf mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung im Vergleich zu 1990 steigen. Am 18. Dezember 2020 haben die deutsche Ratspräsidentschaft und die EU-Kommission das neue Klimaziel für 2030 als europäischen Klimaschutzbeitrag bei den Vereinten Nationen eingereicht. 
  • Auch unser Zukunfts-und Konjunkturpaket zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie ist mit Investitionen in den Klimaschutz verknüpft.

…beim Kohleausstieg

  • Deutschland steigt schrittweise bis spätestens 2038 aus der Kohleverstromung aus. Parallel unterstützt der Bund die betroffenen Regionen beim wirtschaftlichen Strukturwandel. Das entsprechende Gesetzespaket ist am 14. August 2020 in Kraft getreten:
  • Die Abläufe zur Stillegung von Kraftwerken und zur Entschädigung der Betreiber sind im Kohleausstiegssesetz festgelegt. Ein neues Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Wärmeerzeugung flankiert den Kohleausstieg.
  • Mit dem Strukturstärkungsgesetz unterstützt der Bund die betroffenen Regionen parallel bis 2038 mit bis zu 40 Milliarden Euro, um ihnen im Zuge des Kohleausstiegs den Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaft mit hochwertiger Beschäftigung zu ermöglichen. Für besonders bedeutsame Investitionen sieht der Bund Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro vor. Mit gut einer Milliarde Euro können auch andere betroffene strukturschwache Standorte gefördert werden. Wir werden ebenso Maßnahmen in den Kohlerevieren in seiner eigenen Zuständigkeit fördern.

…beim Umbau der Mobilität

  • Die Bundesregierung unterstützt die Einführung der Elektromobilität , die Förderung alternativer Antriebe sowie den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Schiene .
  • Wir haben Anfang 2020 die Mehrwertsteuer auf Fernbahnticke ts gesenkt, im Gegenzug die Luftverkehrsabgabe für Flugtickets erhöht.
  • Wir haben den Umweltbonus für den Kauf von Elektroautos bis 2025 verlängert und als Innovationsbonus verdoppelt. E-Autos bleiben Kfz-steuerfrei. 
  • Mit dem "Masterplan Ladesäuleninfrastruktur " vom November 2019 wollen wir den Ausbau der E-Mobilität voranbringen. Bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland eine Million öffentliche Ladepunkte für E-Mobilität verfügbar sein. Die Bundesregierung will eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur für bis zu zehn Millionen Elektrofahrzeuge bereitstellen. Sie fördert seit 2017 Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen dabei, Ladepunkte einzurichten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau privater Ladeinfrastruktur sind geschaffen.  Kauf und Installation eigener Ladeboxen  werden vom Bund mit insgesamt 200 Millionen Euro bezuschusst. Eine interaktive Grafik zeigt die Entwicklung bis heute und das Ziel bis 2030.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass E-Autoanbieter zu attraktiven Bedingungen Elektroautos produzieren können. Deshalb fördern wir die Ansiedlung einer Batteriezellfertigung  in Deutschland.
  • Mit dem "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" haben wir belastete Städte mit rund zwei Milliarden Euro unterstützt. Die Maßnahmen wirken: Die Luftqualität in den Städten hat sich deutlich verbessert.

Und das werden wir als nächstes tun

…in der Klimapolitik

  • Wir wollen national 65 Prozent Treibhausgaseinsparung bis 2030 gegenüber 1990 und bis 2045 Treibhausgasneutralität erreichen. Das Klimaschutzgesetz 2021 verpflichtet uns, die Emissionsminderungsziele in den einzelnen Sektoren einzuhalten. 2024 werden die weiteren Minderungsziele für die 2030er Jahre im Gesetz festgelegt. Bundestag und Bundesrat haben die neuen gesetzliichen Klimaziele am 24. und 25. Juni 2021 gebilligt. Mit einem 8-Milliarden -Sofortprogramm will die Bundesregierung die Dekarbonisierung der Industrie, grünen Wasserstoff, energetische Gebäudesanierung, klimafreundliche Mobilität sowie nachhaltige Wald- und Landwirtschaft zusätzlich fördern.
  • Wir begleiten die EU-Kommission und den Europäischen Rat weiter bei den Verhandlungen zum europäischen Klimaschutzgesetz, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 verbindlich festzuschreiben. 

 ...für den Umbau der Mobilität

  • In Schiene und ÖPNV investieren: 
    Bis 2030 werden Bund und Deutsche Bahn 86 Milliarden Euro in die Modernisierung des Schienennetzes investieren. Davon wird auch der Güterverkehr profitieren. Wir haben die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Schienenausbau zu beschleunigen .
    Für den Ausbau des ÖPNV erhöhen wir den Bundesanteil und werden ihn ab 2025 auf zwei Milliarden Euro jährlich verdoppeln - ein wichtiger Beitrag zu mehr Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lebensqualität in den Städten.