Bundeskabinett fasst Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften neu

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf zur kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften beschlossen. Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, betonte: „Für Kreative und die Kreativwirtschaft hat der Gesetzentwurf hohe Bedeutung. So ist es ein wichtiger kulturpolitischer Erfolg, dass der Kultur- und Sozialauftrag der deutschen Verwertungsgesellschaften erhalten bleibt. In Deutschland waren und sind Verwertungsgesellschaften weit mehr als reine Inkassounternehmen: Solidarität der Kreativen untereinander und Raum für verschiedene künstlerische Ausdrucksformen - mit diesem Selbstverständnis fördern die Verwertungsgesellschaften nicht zuletzt auch die kulturelle Vielfalt hierzulande.“

Monika Grütters weiter: „Der Gesetzentwurf beschleunigt auch das Verfahren bei der Vergütung von Privatkopien. Hierzu hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag bekannt. Die neue Regelung soll dafür sorgen, dass Urheber auch im digitalen Zeitalter angemessene Einnahmen aus ihrer kreativen Arbeit erzielen können. Nicht zuletzt dadurch sorgt der Gesetzentwurf für bessere Rahmenbedingungen in Kultur und Kreativwirtschaft.“

Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
werden die Rechtsvorschriften für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften an die Vorgaben der Richtlinie 2014/26/EU angepasst. Die Richtlinie muss bis 10. April 2016 umgesetzt werden. Darüber hinaus werden - dem Koalitionsvertrag entsprechend - das Verfahren zur Ermittlung der Höhe der Privatkopievergütung für Geräte- und Speichermedien schneller und effizienter ausgestaltet und der Vergütungsanspruch durch Einführung einer Sicherheitsleistung vor dem Risiko einer Insolvenz der abgabepflichtigen Hersteller/Importeure geschützt.