Besserer Schutz vor E-Shishas

Kinder- und Jugendschutz Besserer Schutz vor E-Shishas

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas gebilligt. Diese dürfen künftig nur noch an Erwachsene verkauft werden. Ziel ist es, junge Menschen besser vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen.

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Bislang konnten Kinder und Jugendliche E-Zigaretten und E-Shishas problemlos kaufen, um sie zu konsumieren. Das ist nun nicht mehr möglich. Die Verbote gelten auch für den Versandhandel.

Entsprechende Regelungen gibt es bislang schon für Tabakwaren. Nun werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes auch auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt.

Studien belegen Gesundheitsrisiken

"E-Zigaretten und E-Shishas – egal ob mit oder ohne Nikotin – haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen. Rauchen ist nicht harmlos, auch wenn es nach Kaugummi schmeckt oder nach Melone riecht", sagte Bundesernährungsminister Christian Schmidt.

"Mit diesem Abgabeverbot, mit der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie, die gestern im Bundestag beschlossen wurde und darüber hinaus dem von mir vorgelegten Außenwerbeverbot sowie dem weitgehenden Kinowerbeverbot haben wir nun ein Tabak-Präventions-Paket, das Deutschland im Verbraucherschutz einen großen Schritt nach vorne bringt", so Schmidt weiter.

Elektronische Zigaretten und Shishas sind neuen Studien zufolge mit erheblichen Risiken für die Gesundheit verbunden, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Bei vielen wird eine Nikotinlösung eingeatmet. Aber auch bei vermeintlich harmlosen nikotinfreien E-Zigaretten und E-Shishas können die verwendeten Flüssigkeiten Krebs auslösen oder die Lungenfunktion beeinträchtigen. Außerdem kann der Gebrauch dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige E-Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.

Auswirkungen auch auf Jugendarbeitsschutzgesetz

Nach einer Auswertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat jeder fünfte in der Altersgruppe der 12 bis 17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha probiert, jeder siebte eine E-Zigarette.

Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz wurde entsprechend angepasst. Arbeitgeber dürfen weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas an Jugendliche weitergeben.