Ausbruchsrisiko senken hat Priorität

Afrikanische Schweinepest Ausbruchsrisiko senken hat Priorität

Die Bundesregierung arbeitet intensiv daran, das Ausbruchsrisiko der Afrikanischen Schweinepest zu verringern. Das Bundeskabinett hat die Änderungen des Bundesrates zu den bereits beschlossenen Abwehrmaßnahmen zur Kenntnis genommen.

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zwei Wildschweine stehen in einem Wildgehege

Potenzielle Seuchengefahr: Wildschweine könnten die Afrikanische Schweinepest nach Deutschland einschleppen.

Foto: picture alliance / Jens Büttner

"Wir nehmen die Afrikanische Schweinepest sehr ernst", sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt am 26. Februar auf der nationalen Präventionskonferenz in Berlin. "Wir haben mit unserem Konzept ein effizientes Instrumentarium, um der Afrikanischen Schweinepest wirkungsvoll zu begegnen."

Kernelemente des Konzeptes sind Aufklärung, Rechtssetzung und die Intensivierung der Forschung – national und international. Ebenso wie die Einhaltung der Hygienevorschriften in der Schweinehaltung und beim Umgang mit Wildschweinen sowie die Reduzierung der Schwarzwildbestände.

Schmidt hob hervor, dass zur effektiven Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Verbänden zwingend sei. Ebenso der Austausch mit den von ASP betroffenen Staaten unter Einbindung der EU, der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der VN (FAO).

Verschärfung von Verordnungen

Bereits am 21. Februar hat das Bundeskabinett die Verordnung über die Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten beschlossen. Der Bundesrat stimmte der Verordnung am 2. März unter Maßgaben zu. Insbesondere wies er auf den Ausnahmecharakter der Regelungen hin, die der besonderen Gefährlichkeit des Erregers geschuldet seien. Aus Tier- und Artenschutzgründen müssten erhebliche Reduzierungen von Wildtierbeständen insgesamt auf besondere Ausnahmefälle beschränkt bleiben.

Die Regelungen setzen auch europäisches in deutsches Recht um:

  • Ist die ASP bei einem Wildschwein amtlich festgestellt, dürfen Schweine, frisches Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse (von Haus- und Wildschweinen) aus einem gefährdeten Gebiet oder einer Pufferzone grundsätzlich nicht im Inland oder in den EU-Mitgliedstaaten mit- oder ausgeführt werden. Ebenso ist es verboten, Schweine beziehungsweise Schweinefleischerzeugnisse in ein gefährdetes Gebiet zu bringen.
  • Regelungen zur Reinigung und Desinfektion von Viehtransportfahrzeugen, Erweiterung der Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörden.
  • Ausweitung der Maßnahmen zur Erkennung der ASP auf Pufferzonen.
  • Ausdehnung des Gebietes, in dem bei einem ASP-Ausbruch in einem benachbarten Staat, im Inland vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden können von 10 Kilometer auf 100 Kilometer ab Grenze.
  • Grundsätzliches Verbot der Verfütterung von im gefährdeten Gebiet gewonnenen Gras, Heu und Stroh oder der Nutzung als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial.
  • Erweiterung der Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörde, erlegte Wildschweine zu kennzeichnen, zu untersuchen und bestimmten Stellen zuzuführen.

Die Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten sieht vor, dass die Schonzeit aufgehoben wird. Eine ganzjährige Bejagung von Wildschweinen ist dann zulässig. Die durch milde Winter erheblich angewachsenen Wildschweinbestände sollen ausgedünnt und so das Risiko eines Einschleppens der ASP vermindert werden.

Das ASP-Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. So können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher vermieden oder ordnungsgemäß entsorgt werden - das heißt: für Wildschweine nicht zugänglich.

Präventivmaßnahmen seit 2014

Um generell ein Einschleppen von Tierseuchen zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern untersagt. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht bereits seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen.

Schon 2014, unmittelbar nach den ersten ASP-Fällen in den baltischen Staaten und Polen, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) eine umfassende mehrsprachige Informationskampagne gestartet. Plakate auf Rast- und Parkplätzen an Autobahnen informieren Reisende und Lkw-Fahrer, die nach Deutschland einreisen, über die Übertragung der ASP durch Nahrungsmittel. Ergänzend wurden die Veterinärbehörden der Bundesländer gebeten, unter anderem Erntehelfer aus Osteuropa über Handzettel zu informieren.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Ausbruchs in Tschechien 2017 ergriff das BMEL weitere Maßnahmen:

  • Transportunternehmer, Handel und Jäger wurden entsprechend sensibilisiert, etwa für die gründliche Reinigung von Tiertransportbehältern.
  • An Landstraßen im grenznahen Bereich zu Polen und zu Tschechien wurden ebenfalls Warnplakate aufgehangen. Über das Bundesamt für Güterverkehr werden Handzettel an Lkw-Fahrer verteilt.
  • Mittlerweile informieren in elf Bundesländern Plakate über die ASP.

Ausbreitung der ASP

Die Afrikanische Schweinepest tritt seit 2007 in der Ukraine, Weißrussland und Russland auf. Seit 2014 gibt es Fälle im Baltikum und Polen. Im Sommer 2017 wurde sie erstmals bei Wildschweinen in Tschechien sowie bei Hausschweinen in Rumänien festgestellt. Eine Online-Karte des Friedrich-Loeffler-Instituts zeigt, wo die ASP bereits festgestellt wurde.

In Deutschland ist die ASP bisher noch nie aufgetreten. Die schwere Virusinfektion betrifft ausschließlich Haus- und Wildschweine und ist für Menschen ungefährlich. Das Einschleppen der ASP nach Deutschland würde neben den Auswirkungen auf die Tiere schwere wirtschaftliche Folgen für Schweinemastbetriebe mit sich bringen.