"Gleichstellung ist noch nicht selbstverständlich"

Internationaler Frauentag "Gleichstellung ist noch nicht selbstverständlich"

Die völlige Gleichstellung von Frauen ist das Thema des Internationalen Frauentages. "Gleichstellung ist heute noch nicht selbstverständlich und noch lange nicht erreicht", sagte Bundesfrauenministerin Barley in einer Rede zum Internationalen Frauentag.

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"Der Internationale Frauentag wurde 1911 zum ersten Mal in Deutschland gefeiert. Die Frauen hatten damals ein klares Ziel: das Wahlrecht für Frauen. 1918 war es dann endlich so weit: Die Frauen haben sich das Wahlrecht erkämpft. Das war ein großer Erfolg und Meilenstein für die Frauenbewegung. Dieser Erfolg war Teil eines großen demokratischen Prozesses", erklärte Bundesfrauenministerin Katarina Barley.

Wegen des 100-jährigen Jubiläums der Einführung des Frauenwahlrechts sei der Internationale Frauentag 2018 ein besonderer Frauentag, so Barley.

Der Internationale Frauentag findet jährlich am 8. März statt. Erstmals wurde er 1911 begangen. Seit 1977 ist er offizieller Feiertag der Vereinten Nationen, um an den historischen Kampf für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Frauen zu erinnern.

Bundesregierung setzt sich für Gleichstellung ein

Der Bundesregierung will die Gleichstellung vorantreiben. Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichstellung im Erwerbsleben, aber auch der Kampf gegen Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen: Das sind einige der Punkte, für die sich die Bundesregierung einsetzt.

In ihrer Rede zum Internationalen Frauentag sagte Bundesfrauenministerin Barley: "Für mich ist die Aufwertung von sozialen Pflegeberufen ganz wichtig, denn dort beträgt der Frauenanteil immer noch 80 Prozent." Als weitere wichtige Anliegen nannte Barley das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit und den Kampf gegen sexuelle Übergriffe und sexuelle Gewalt.

In den vergangenen Jahren hat es bereits erhebliche Fortschritte in der Gleichstellungspolitik gegeben: So sind beispielsweise zum Thema Gleichstellung im Erwerbsleben Gesetze für mehr Lohngerechtigkeit und für eine Frauenquote in Aufsichtsräten in Kraft getreten. Auch der Beitritt Deutschlands zur sogenannten Istanbul-Konvention war ein wichtiger Schritt. Damit verpflichtete sich Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Nach wie vor verdienen Männer in Deutschland 22 Prozent mehr als Frauen. Zwei Drittel der Lohnunterschiede können so erklärt werden: Frauen wählen häufiger schlechter bezahlte Berufe, setzen mehr und länger für Kinder oder Familie aus und arbeiten häufiger Teilzeit.

Trotzdem bleibt eine nicht erklärbare Lohnlücke von sieben Prozent, wie das Statistische Bundesamt seit Jahren regelmäßig meldet. Um das zu ändern, hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Transparenz von Entgeltregelungen fördert. Es ist im Juli 2017 in Kraft getreten.

Zentrales Instrument dieses Gesetzes ist der Auskunftsanspruch, mit dem die Beschäftigten das Recht erhalten zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Seit 6. Januar 2018 können Beschäftigte diesen individuellen Auskunftsanspruch nun geltend machen.

Frauenquote mit Signalwirkung

Seit Anfang 2016 gilt eine gesetzliche Frauenquote. Börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen sind verpflichtet, für Aufsichtsratsposten, die neu zu besetzen sind, eine Quote von mindestens 30 Prozent einzuhalten. So soll Frauen mehr Teilhabe an Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung gesichert werden.

Zwar sind von dieser Regelung lediglich 101 Unternehmen in Deutschland betroffen, aber der eigentliche Nutzen liegt in der Signalwirkung, der von ihr ausgeht. Mitte 2017 hat die Bundesregierung einen Bericht über den Frauen- und Männeranteil an Führungsebenen in der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes vorgelegt. Der Bericht zeigt: Die Quote wirkt.

"Die Quote ist ein Erfolg für die gesamte Gesellschaft. Die vielen gut qualifizierten Frauen erhalten eine Chance und stoßen nicht mehr an die gläserne Decke. Insbesondere dort, wo die feste Quote gilt, gibt es deutliche Ergebnisse", sagte Bundesfrauenministerin Barley bei der Vorstellung des Berichts in Berlin.

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" feierte am 6. März dieses Jahres seinen 5. Geburtstag. Mehr als 143.000 Mal haben sich seitdem Ratsuchende an das Hilfetelefon gewandt. "Die Bilanz nach fünf Jahren ist sehr positiv und zeigt, wie wichtig ein solches Angebot ist", sagte Bundesfrauenministerin Katarina Barley anlässlich des Geburtstages.

Seit März 2013 informiert und berät das Hilfetelefon 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr, mittlerweile in 17 Sprachen. Das bietet auch vielen gewaltbetroffenen Frauen, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen, einen zentralen Zugang zu Beratung und Hilfe.

Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr kostenlos unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E-Mail erreichbar. Mehr als 60 qualifizierte Beraterinnen informieren und beraten gewaltbetroffene Frauen, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Fachkräfte – kostenlos, anonym, in 17 Sprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.