Das politische System
Das Grundgesetz garantiert jedem Bürger und jeder Bürgerin die Grund- und Menschenrechte. Deren Einhaltung wird vom Bundesverfassungsgericht überwacht. Alle Staatsorgane sind der verfassungsmäßigen Ordnung und der Rechtsprechung des obersten Gerichts unterworfen.
Foto: REGIERUNGonline / Bienert
Das Gefüge der deutschen Gesetzgebung setzt sich aus dem Bundestag und dem Bundesrat zusammen. Die Delegierten der 16 Landesregierungen sind zur Wahrung ihrer Länderinteressen innerhalb des Bundesrats an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt.

