Die zehn Managementregeln der Nachhaltigkeitsstrategie und deren Ziele für die einzelnen Politikbereiche haben größeres Gewicht im politischen Alltag erhalten. Zum einen gibt es seit Mai 2009 einen Nachhaltigkeitscheck. Bei jedem Entwurf für ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung müssen die Ministerien künftig prüfen, welche Auswirkungen das Vorhaben unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten hat: schadet es der Umwelt, wie wirkt es sich sozial und auf die wirtschaftliche Entwicklung aus?
Zum anderen hat die Regierung auch den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung gestärkt. Das vom Chef des Bundeskanzleramts geleitete Gremium hat seine Sitzungsfrequenz erhöht. Es diskutiert Ministeriumsberichte und stößt ressortübergreifende Projekte zu Nachhaltigkeitsthemen an. Die Einbindung regierungsexterner Akteure erhöht zusätzlich die Steuerungskraft der Nachhaltigkeitsstrategie.
2009 hat die Bundesregierung auch ein internationales Bewertungsverfahren in Gang gesetzt: Sieben Experten aus Schweden, Finnland, den Niederlanden, Großbritannien, Kanada, USA und Indien sind gebeten worden, die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie unter die Lupe zu nehmen. Sie legen im Herbst ihren Prüfbericht vor.
