Nachhaltigkeit – ein Thema von internationaler Bedeutung
Für eine nachhaltige Entwicklung sind sowohl die Vereinten Nationen (VN) als auch die Europäische Union (EU) wichtige Plattformen. Nachhaltigkeitsziele lassen sich nicht allein durch nationale Anstrengungen erreichen – die internationale Zusammenarbeit ist unerlässlich.
- Nachhaltige Entwicklung ist ein weltweiter Prozess
- Die Europäische Nachhaltigkeitsstrategie
- Nachhaltigkeitsstrategie fortschreiben
Deutschland setzt sich nachdrücklich für die Unterstützung und Stärkung der VN-Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte ein. Ziel ist es, substantielle Verbesserungen für eine innovative globale Umwelt- und Entwicklungspolitik zu erreichen. Deshalb begreift die Bundesregierung ihr Engagement für die Vereinten Nationen auch als wichtigen Teil einer global orientierten nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
So lassen sich Verbesserungen hinsichtlich einer globalen nachhaltigen Entwicklung vor allem über internationale Abkommen erreichen. Ein Beispiel ist die Umsetzung des Kyoto-Protkolls. Darin haben sich die Industrieländer verpflichtet, bis 2012 den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Für Deutschland stand das Ziel, bis Ende 2012 seinen CO2-Ausstoß um 21 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Deutschland hat dieses Klimaziel bereits 2007 erreicht. Jetzt geht es darum ein internationales Anschlussabkommen zu vereinbaren, um gemeinsam dem Klimawandel zu begegnen.
Nachhaltige Entwicklung ist ein weltweiter Prozess
Auf dem Erdgipfel von Rio de Janeiro 1992 und dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 wurden konkrete Grundsteine zur Umsetzung des Leitbildes einer global nachhaltigen Entwicklung gelegt. Die internationale Staatengemeinschaft ist die Verpflichtung eingegangen, die Zielvorgaben für nachhaltige Entwicklung weltweit durchzusetzen.
Die 1992 gegründete VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (Commission on Sustainable Development – CSD) ist ein zentrales internationales Gremium zur Unterstützung des Johannesburg-Aktionsplans und der Millenniums-Entwicklungsziele. Im Anschluss an den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung hat sie ein umfassendes Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2004 bis 2017 zur Überprüfung der Gipfelergebnisse verabschiedet, das zentrale Umwelt- und Entwicklungsthemen jeweils in Zweijahreszyklen zum Schwerpunkt der Aktivitäten macht. Die letzte Tagung der Kommission fand Anfang Mai 2010 in New York statt und beschäftigte sich mit Fragen von nachhaltigem Konsum und nachhaltiger Produktion.
Die Millenniums-Entwicklungsziele wurden 2000 von den Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Sie beinhalten die Forderungen:
1. Bekämpfung von extremer Armut und Hunger
2. Primarschulbildung für alle
3. Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frauen
4. Senkung der Kindersterblichkeit
5. Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mütter
6. Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten
7. Ökologische Nachhaltigkeit
8. Aufbau einer globalen Partnerschaft für Entwicklung
Alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben zugesagt, diese Ziele bis zum Jahr 2015 zu erreichen.
Die Europäische Nachhaltigkeitsstrategie
Die Leitlinien einer nachhaltigen Entwicklung haben bereits 1998 Eingang in den Vertrag der Europäischen Gemeinschaft gefunden. Sie wurden dort als grundlegendes Ziel europäischer Politik verankert. Drei Jahre später kam es zur Verabschiedung der "Strategie für nachhaltige Entwicklung". Sie wertete das Ziel, die Lebensqualität für uns heute wie für künftige Generationen zu verbessern, weiter auf.
Dabei wurden folgende vorrangige Handlungsfelder formuliert:
- den Klimawandel bekämpfen,
- nachhaltige Mobilität sichern,
- Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit abwenden,
- mehr Verantwortung im Umgang mit den natürlichen Ressourcen übernehmen,
- den Verlust an Artenvielfalt stoppen,
- Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen,
- auf die Herausforderung des demografischen Wandels reagieren.
Die Strategie beschäftigt sich auch mit dem globalen Umweltschutz. Sie legt Ziele fest und widmet sich der Art und Weise, wie politische Entscheidungen und Weichenstellungen am Aspekt der "Nachhaltigkeit" ausgerichtet werden können. Sie ruft zu einem neuen Politikansatz auf, bei dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik Hand in Hand gehen.
Nachhaltigkeitsstrategie fortschreiben
Seit 2001 hat sich die Situation verändert: Der Europäischen Union sind zwölf neue Staaten beigetreten. Einige Faktoren wie der wirtschaftliche Strukturwandel durch Globalisierungseffekte oder der Klimawandel haben zusätzliche Dynamik entwickelt. Deswegen hat der EU-Rat die EU-Nachhaltigkeitsstrategie im Juni 2006 fortgeschrieben.
Die Bundesregierung unterstützte die Bemühungen, die EU-Nachhaltigkeitsstrategie schlüssiger, handlungsbezogener und sichtbarer zu machen. Sie hatte ihre Vorschläge 2004 in einem Positionspapier zusammengetragen, das in den von der EU eingeleiteten Konsultationsprozess einging. Auch in die Überarbeitung 2006 hatte sich die Bundesregierung intensiv, unter anderem mit einem Eckpunktepapier, eingebracht.
Im Juni 2006 hat der Europäische Rat eine entsprechend modifizierte "Erneuerte Strategie" angenommen, die die Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung wirksamer angeht. Im Juni 2007 hat die Bundesregierung, wie in der erneuerten EU-Nachhaltigkeitsstrategie gefordert, einen nationalen Bericht über die Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie vorgelegt.
Bericht Deutschlands an die EU-Kommission zur Umsetzung der Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie
Im Oktober hat die Europäische Kommission den Fortschrittsbericht 2007 veröffentlicht. Die erneuerte EU-Nachhaltigkeitsstrategie ist Fundament und wesentliches Bezugsdokument für Europäische Bemühungen um nachhaltige Entwicklung. Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist auch Ergebnis mangelnder Orientierung am Nachhaltigkeitsgrundsatz. Zugleich stellt sie eine Chance für die Umstellung auf ein nachhaltiges Wirtschaften dar.
Für die EU-Nachhaltigkeitsstrategie wurde innerhalb der Bundesregierung ein "Eckpunktepapier hinsichtlich der Überprüfung der Fortschritte und Prioritäten der EU-Nachhaltigkeitsstrategie 2009" abgestimmt.
Im Herbst 2009 erfolgte eine Überprüfung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie und eine Präzisierung der Ziele. Diese wurden in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (10./11. Dezember 2009) niedergelegt. Darin heißt es unter anderem: "Die nachhaltige Entwicklung bleibt auch im Rahmen des Vertrags von Lissabon ein grundlegendes Ziel der Europäischen Union. Wie im Bericht des Vorsitzes über die Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2009 (Dok. 16818/09) betont wurde, wird die Strategie weiterhin eine langfristige Vision bieten und den übergreifenden politischen Rahmen für alle Unionspolitiken und -strategien bilden."
