Bundesministerium der Justiz
Mittwoch, 4. Juli 2012
Schlichtung im Luftverkehr
Künftig sollen sich Fluggäste an eine Schlichtungsstelle wenden können, um Ansprüche etwa wegen Flugausfalls oder Verspätung außergerichtlich geltend zu machen. So können Fluggäste ihre Ansprüche leichter durchsetzen - und die Zivilgerichte werden entlastet. Das Verfahren ist für den Fluggast - abgesehen von Missbrauchsfällen - kostenlos.
