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Bundesministerium der Justiz

Mittwoch, 4. Juli 2012

Schlichtung im Luftverkehr

Künftig sollen sich Fluggäste an eine Schlichtungsstelle wenden können, um Ansprüche etwa wegen Flugausfalls oder Verspätung außergerichtlich geltend zu machen. So können Fluggäste ihre Ansprüche leichter durchsetzen - und die Zivilgerichte werden entlastet. Das Verfahren ist für den Fluggast - abgesehen von Missbrauchsfällen - kostenlos.

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