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Freitag, 1. März 2013

Bundesrat

Neue Impulse bei der Altersvorsorge

Die Bundesregierung will die Altersvorsorge attraktiver und transparenter machen. Dazu gehören Verbesserungen bei der steuerlichen Förderung, aber auch Vereinfachungen bei der Eigenheimrente und beim Verbraucherschutz. Nun verweist der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss.

Berechnung der Altersvorsorge mit Hilfe eines Taschenrechners Produkte der Altersvorsorge sollen künftig übersichtlicher werden. Foto: ams

Das neue Produkt-Informationsblatt hilft den Sparerinnen und Sparern beim Vergleich der unterschiedlichen Vorsorge-Produkte.

Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz Ende Januar verabschiedet. Jetzt fordert der Bundesrat zum Teil ergänzende Regelungen und Gutachten. Er ruft daher den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an.

Vergleichen per Produktinformationsblatt

Die Bundesregierung will ein Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter steuerlich geförderter Altersvorsorge-Verträge einführen. Es soll Verbrauchern in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen. Gleichzeitig erhöht es den Wettbewerbsdruck im Hinblick auf eine möglichst geringe Kostenbelastung der angebotenen Produkte.

Förderhöchstgrenze wird angehoben

Bei der Basisversorgung im Alter wird die Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben. Dazu gehören beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die Knappschaft und auch die private Basisrente ("Rürup").

Auch die Absicherung gegen Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit mit einer lebenslangen Leistung soll künftig genauso steuerlich gefördert werden.

Verbesserter Erwerbsminderungsschutz

Versicherte sollen Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung besser geltend machen können. Die jetzt geltenden engen Voraussetzungen im Rahmen von Altersvorsorge-Verträgen werden erweitert.

Eigenheimrente wird vereinfacht

Bei der Eigenheimrente ("Wohn-Riester") soll es künftig in der Ansparphase jederzeit möglich sein, Kapital zu entnehmen. Bisher geht dies nur bei so genannten Kombiverträgen. Die Eigenheimrente soll an dieser Stelle deutlich vereinfacht und für die Sparer verständlicher werden.

Förderung von Wohnungsumbau im Alter

Derzeit darf das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag nur für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung (Tilgung) einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden, nicht aber für eine Modernisierung. Die Bundesregierung will daher Umbauten, die Barrieren reduzieren, in die Eigenheimrenten-Förderung einbeziehen.