Donnerstag, 27. September 2012
Verbraucherschutz
Gut beraten bei Geldanlagen
Wer sein Geld in Finanzprodukte anlegen will, braucht zielgenaue Informationen. Produktinformationsblätter und Beratungsprotokolle machen Finanzprodukte transparenter. Verbraucher sind damit vor Falschberatung und Risiken geschützt.
Lehren aus der Finanzkrise
In der Vergangenheit haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund unzureichender Informationen ungeeignete Finanzprodukte erworben. Sie haben dadurch teilweise schmerzhafte finanzielle Verluste erlitten. Für manche stand sogar ihre Altersvorsorge auf dem Spiel. Deshalb setzt sich die Bundesregierung für eine bessere Beratung und transparente Finanzprodukte ein.
Beratungsprotokolle sind Pflicht
Finanzberater sind schon jetzt verpflichtet, über ein Beratungsgespräch ein Protokoll zu führen und zu unterschreiben. Dafür gelten einheitliche Vorgaben. Das Beratungsprotokoll muss wichtige Angaben enthalten, wie Anlass und Dauer der Beratung, die persönliche Situation und wesentliche Anliegen des Kunden.
Vor allem muss darin festgehalten sein, was der Finanzberater empfiehlt und warum. Die individuellen Wünsche des Kunden sind zu berücksichtigen. Das schafft Rechtssicherheit auf beiden Seiten. Das Protokoll kann vor Gericht als Beweismittel dienen, wenn es darum geht, ob korrekt beraten wurde. Für Fehler bei der Anlageberatung haftet der Berater bis zu zehn Jahre.
"Beipackzettel" für Anlageprodukte
Ähnlich wie bei einem "Beipackzettel" sind Anbieter von Anlageprodukten verpflichtet, in einem Informationsblatt Kunden knapp und verständlich über die Kosten und Risiken des Anlageproduktes zu informieren. Dieser "Beipackzettel" muss über Faktoren wie Rendite, Risiken und Kosten einer Geldanlage wahrheitsgemäß, übersichtlich und leicht verständlich informieren. Einheitliche Vorgaben ermöglichen es dem Anleger, die Produkte miteinander zu vergleichen.
Neues Informationsblatt für Produkte zur Altersvorsorge
Ein ähnlich standardisiertes Produktinformationsblatt wird es demnächst auch für zertifizierte Altersvorsorgeprodukte geben. Viele Altersvorsorgeverträge sind viel zu kompliziert.
Deshalb soll es dafür eine übersichtliche Darstellung der anfallenden Kosten, der erwarteten Rendite und des Anlagerisikos geben. So können sich Anleger besser als bisher vor Vertragsabschluss informieren.
Anlageberater müssen registriert sein
Die Bundesregierung hat nicht nur die Informationen für Anleger verbessert. Sie sorgt auch für eine anlegergerechte Beratung und Aufsicht: Ab November 2012 müssen Anlageberater und die Vertriebsbeauftragten der Finanzinstitute bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht registriert sein. Dies bietet Schutz vor "Schwarzen Schafen" in der Branche.
Besserer Verbraucherschutz durch ständigen Dialog
Das Bundesverbraucherschutzministerium tauscht sich mit Verbraucherschützern, Banken, Versicherungen und Vermittlern, Beratern und Wissenschaftlern in allen Finanzfragen regelmäßig aus. Damit wird der Verbraucherschutz ständig verbessert.
Eine weitere Stärkung des Verbraucherschutzes erfolgt mit der Reform der nationalen Finanzaufsicht. Es sollen ein neuer Verbraucherbeirat und ein neues Beschwerdeverfahren für Kunden und Verbraucherschutzorganisationen eingeführt werden.
