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Freitag, 21. Dezember 2012

Verbraucherschutz

Mehr Schutz für Schuldner

Verbraucher können von ihrer Bank oder Sparkasse seit 2010 verlangen, dass ihr Girokonto kostenlos in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird. Ein unbürokratischer Weg, der es Schuldnerinnen und Schuldner ermöglicht, während einer Kontopfändung weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen.

Kontoauszug in Großaufnahme Seit 2012 ist ein Pfändungsschutz nur noch über das P-Konto möglich Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Die kostenlose Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (so genanntes "P-Konto") gilt selbst dann, wenn das Konto im Minus ist. Hier kommt eine Umschuldungsvereinbarung mit der Bank in Betracht, damit der Pfändungsschutz des P-Kontos greifen kann. Seit 2012 besteht Kontopfändungsschutz nur noch bei Inanspruchnahme eines P-Kontos.

Die Bank darf für das P-Konto keine höheren Kontoführungsgebühren als für ein normales Girokonto verlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof zur Praxis einiger Banken.

Monatliche Freibeträge

Das P-Konto bietet Schuldnern einen unbürokratischen Weg, während einer Kontopfändung über den unpfändbaren Teil der Einkünfte zu verfügen. Der Schuldner erhält auf diesem P-Konto für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz von 1.028,89 Euro pro Monat. So kann die Bank wichtige Lastschriften und Daueraufträge, wie zum Beispiel die Miete und Versicherungsbeiträge, weiter ausführen.

Das P-Konto wirkt sich positiv für Schuldner und Gläubiger aus: Denn wer weiter arbeiten und mit seinen pfandfreien Einkünften wirtschaften kann, ist am Ende auch in der Lage, seine Schulden abzubauen.

Erhöhter Schutz

Der Basispfändungsschutz kann sich unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, zum Beispiel wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten des Schuldners: Der Basispfändungsschutz erhöht sich um 387,22 Euro für die erste und um jeweils weitere 215,73 Euro für die zweite bis fünfte Person. Kindergeld und bestimmte soziale Leistungen sind zusätzlich geschützt.

Die Pfändungsschutzregelungen zum P-Konto gelten auch für Selbständige.