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Samstag, 19. Januar 2013

Verbraucherfinanzen

SEPA vereinfacht Zahlungsverkehr

Zahlungen ins Ausland waren oft aufwendig. Mitunter gab es wegen der verschiedenen Systeme Fehlbuchungen. Die EU vereinheitlicht deswegen den europaweiten Zahlungsverkehr.

Überweisungsformular mit Kugelschreiber Zahlungen ins Ausland werden mit SEPA einfacher Foto: picture-alliance

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (Single Euro Payments Area) genannt, soll spätestens ab Februar 2016 für alle Finanztransaktionen gelten. Die SEPA-Überweisung und das SEPA-Lastschriftverfahren gibt es schon seit November 2009 für inländische und grenzüberschreitende Euro-Finanztransaktionen. Bereits ab Februar 2014 werden sie für Verbraucher grundsätzlich verpflichtend.

Internationale Kontonummer IBAN

Die merklichste Veränderung für Verbraucher ist, statt der Kontonummer und der Bankleitzahl die internationale Bankkontonummer IBAN verwenden zu müssen.

Die IBAN setzt sich allerdings aus der bisherigen Kontonummer, der Bankleitzahl sowie der Länderkennzeichnung zusammen. Es wird also nicht schwieriger, sich die IBAN zu merken.

Allerdings: Banken dürfen Verbrauchern für eine Übergangszeit bis Ende Januar 2016 anbieten, dass sie für ihre Inlandszahlungen weiterhin Kontonummer und Bankleitzahl verwenden können. In diesem Falle "übersetzen" die Banken die Angaben in die IBAN.

SEPA-Überweisungen und -Lastschriftverfahren

Wer regelmäßige Euro-Zahlungen im Ausland vornehmen muss, hat es mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum leichter. Das betrifft beispielsweise die Stromrechnung für die Ferienwohnung in Spanien oder die Miete für das Studentenwohnheim in Frankreich.

Wer den Zahlungsmodus noch nicht umgestellt hat, kann bereits jetzt zur SEPA-Überweisung übergehen. Für das SEPA-Lastschriftverfahren, muss der Vertragspartner - der Inhaber der Ferienwohnung oder der Betreiber des Studentenwohnheimes - dieses Zahlungsverfahren anbieten.

Weiterhin bis 2016 möglich sein wird das elektronische Lastschriftverfahren durch eine Unterschrift auf dem Beleg, wie das Bezahlen in einem Geschäft.

Information vor der Abbuchung

Von Februar 2014 an gilt für das SEPA-Lastschriftverfahren nur noch ein schriftlich vom Kontoinhaber erteiltes Mandat: Darin erklärt er sich gegenüber seiner Bank damit einverstanden, dass der Zahlungsempfänger Geld von seinem Konto einziehen darf. Eine Einwilligung per E-Mail oder Telefon ist nicht mehr möglich. Der Zahlungsempfänger muss zusätzlich den Kontoinhaber 14 Tage vorher über eine Abbuchung informieren.  

Die SEPA-Basislastschrift kann der Schuldner innerhalb von acht Wochen nach Buchung ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Diese Frist gilt seit Mitte 2012 auch für das herkömmliche deutsche Einzugsermächtigungsverfahren. Bislang galt hier eine Frist von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses - meist am Quartalsende. Übrigens: Wenn der Kontoinhaber vorher kein Mandat erteilt hat, kann er noch 13 Monate später einer Abbuchung widersprechen.

Einfach, effizient und sicher

Finanztransaktionen – insbesondere Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen – EU-weit sollen ebenso einfach, effizient und sicher wie inländische Zahlungen werden. Außerdem soll es generell möglich sein, mit jeder Bankkarte an jedem Geldautomaten Geld abzuheben oder an jedem Händler-Terminal zu bezahlen.

Online-Auslandsüberweisungen in Euro müssen Geldinstitute innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bereits seit 2012 wie Inlandstransfers von einem auf den anderen Geschäftstag abwickeln. Bei einer herkömmlichen Überweisung per Formular darf es einen Tag länger dauern. Zahlungen in anderen Währungen dürfen maximal vier Tage benötigen.