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Donnerstag, 8. November 2012

Verbraucherservice

Personalausweis mit Chip und "AusweisApp"

Bereits ein Drittel der neuen Personalausweisinhaber kann sich mit dem integrierten Chip auch online ausweisen. Das ist vor allem für Verbraucher interessant. Denn der neue Personalausweis ermöglicht damit, Verwaltungsangelegenheiten bequem zu Hause zu erledigen.

Eine Frau hält ein Muster des neuen Personalausweises in die KameraBild vergrößern Personalausweis mit Online-Funktion Foto: picture alliance / dpa

Vor zwei Jahren wurde der neue Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Wesentlichste Neuerung ist die Möglichkeit für Verbraucher, darin einen zusätzlichen, elektronischen Identitätsnachweis (eID-Nachweis) integrieren zu lassen. Mit dem eID-Nachweis können sich Verbraucher im Internet und an Automaten ausweisen. Hiervon haben bereits ein Drittel der 17,5 Millionen neuen Personalausweisinhaber Gebrauch gemacht.

Interessant ist die Online-Ausweisfunktion aber auch für Unternehmen, die damit die Abläufe ihrer Serviceleistungen effizienter gestalten können.

Mit Sicherheit online

Immer mehr Dinge des täglichen Lebens erledigen Verbraucher online. Lange Zeit waren einige Transaktionen jedoch nicht ohne Missbrauchsgefahr möglich, weil der sichere Identitätsnachweis fehlte. Der neue Personalausweis schließt diese Lücke. Im Gegensatz zu bisherigen Anmeldeverfahren im Internet mittels Benutzernamen und Passwort ist das Sicherheitsniveau nun erhöht: Neben der sechsstelligen PIN ist zusätzlich der Besitz des Ausweises erforderlich. Das erschwert den Datendiebstahl und -missbrauch deutlich.

Kostenlose "AusweisApp"

Der Chip im Ausweis kann erforderliche Daten über sicher verschlüsselte Verbindungen übermitteln. Der Ausweisinhaber gibt durch die Eingabe der PIN hierzu vorher seine Zustimmung. Für den Einsatz am eigenen Computer benötigen Verbraucher ein Lesegerät. Das Lesegerät ist im Handel erhältlich. Eine Software, wie zum Beispiel die "AusweisApp", stellt eine Verbindung zwischen Ausweis und Computer her und ermöglicht so den verschlüsselten Datenaustausch. Die "AusweisApp" kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden.

Welche persönliche Daten dabei an Anbieter von Internetanwendungen und Online-Verwaltungsdienstleistungen übertragen werden, ist in Berechtigungszertifikaten geregelt. Nur mit einem solchen, staatlich ausgestellten Berechtigungszertifikat ist es für Dienstleister im Internet technisch möglich, auf Ausweisdaten zuzugreifen.

Die elektronische Ausweisfunktion kann man sich jederzeit nachträglich einrichten lassen. Ebenso ist es jederzeit möglich, diese Funktion wieder ausschalten zu lassen. Das nachträgliche Ausschalten ist gebührenfrei, das nachträgliche Einschalten kostet sechs Euro. Wer den neuen Ausweis sogleich einschließlich des eID-Nachweises bestellt, zahlt zu den 28,80 Euro für den neuen Ausweis nichts hinzu.

eID-Nachweis auf dem Vormarsch

Derzeit stehen den Verbrauchern rund 130 kommerzielle und behördliche Internet-Dienste zur Verfügung, die sie mit mit ihrem eID-Nachweis nutzen können. Dem Internetverhalten der Verbraucher folgend erwartet die Bundesregierung eine weitere Verbreitung dieser Funktion in der Verwaltung und der Wirtschaft. An Selbstbedienungsterminals und Automaten sowie Smartphones und Tablet-PC untersuchen verschiedene Anbieter bereits neue benutzerfreundliche Einsatzmöglichkeiten. Die Bundesregierung will den eID-Nachweis auch dort einführen, wo bislang eine eigenhändige oder elektronische Unterschrift erforderlich ist.

Weltweit fälschungssicher

Der neue Personalausweis gilt mit seinen verschiedenen technischen Vorkehrungen als das weltweit fälschungssicherste Ausweisdokument. Die erfolgreiche Standardisierung, Umsetzung und Zertifizierung des neuen Personalausweises wurde international ausgezeichnet. So wächst neben dem nationalen auch das internationale Interesse am Konzept des deutschen eID-Nachweises.