Donnerstag, 29. November 2012
Verbrauchertipp
Strompreise vergleichen lohnt
Viele Stromanbieter haben für 2013 eine überdurchschnittliche Preiserhöhung angekündigt. Experten raten Kunden deshalb, Preise alternativer Anbieter anzufragen.
Mit einem Stromrechner lassen sich verschiedene Anbieter vergleichen
Foto: REGIERUNGonline/Stutterheim
Der Vergleich der Anbieter per Onlineportal ist sicher bequem. Doch Vorsicht ist geboten. Nicht alle Portale weisen bereits die Strompreise für 2013 aus. Einige haben vorerst noch die Preise für 2012 im Netz.
Appell zum Preisvergleich
Zum Preisvergleich riet auch Bundesumweltminister Peter Altmaier. Ein Preisvergleich lohnt selbst, wenn Stromanbieter argumentieren, von der Umlagenerhöhung seien alle Anbieter betroffen und insofern entstünden keine Preisunterschiede.
Der Markt spricht eine andere Sprache: Einige Stromanbieter liegen mit ihrem Preisanstieg deutlich über der Erhöhung der Umlage, die für die Energiewende erforderlich ist. Um bis zu 32 Prozent mehr verlangen sie von ihren Kunden. Im Schnitt sind es zwölf Prozent. Dabei kostet die Energiewende höchstens eine Erhöhung von rund sechs Prozent.
Andererseits geben die Anbieter gefallene Stromerzeugerpreise nicht an die Verbraucher weiter. Der Strom kostete für 2013 an der Leipziger Strombörse vor mehreren Monaten noch 52 Euro die Megawattstunde. Zurzeit liegt der Preis nur noch bei 47 Euro. Für diesen Preisrückgang verantwortlich sind übrigens die - vielfach für deren preistreibenden Effekt gescholtenen - erneuerbaren Energien. Sie erhöhen das Angebot an Strom und senken so bei gleichbleibender Nachfrage den Preis.
Zusammensetzung des Strompreises
Der Strompreis setzt sich grundsätzlich aus drei Bestandteilen zusammen, aus
- Erzeugung, Beschaffung, Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen,
- Netzentgelt sowie
- Steuern, Abgaben und Umlagen.
Während der Energieanbieter die Kosten der Erzeugung, der Beschaffung, des Vertriebs, des Service und der Dienstleistungen beeinflussen kann, gilt das für Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen nicht.
Zu den Netzentgelten gehören die Kosten für die Netzinfrastruktur. Die Regulierungsbehörden vom Bund (Bundesnetzagentur) und der Länder stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. So haben sie von 2006 bis 2011 darauf hingewirkt, dass die Netzentgelte deutlich gesunken sind. Wo dennoch Netzentgelte gestiegen sind, wurde bereits verstärkt in Anlagen investiert, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen.
Erhöhung von Umlagen
Nur beim dritten Bestandteil - den Steuern, Abgaben und Umlagen - hat die Bundesregierung zur Finanzierung der Energiewende für 2013 verschiedene, bereits bestehende Umlagen erhöht:
- Die EEG-Umlage, mit der der Staat die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fördert, wird 5,277 Cent pro Kilowattstunde betragen (2012: 3,592 Cent pro Kilowattstunde).
- Mit der StromNEV-Umlage finanziert der Staat die Entlastung stromintensiver Unternehmen. Sie wird 0,329 Cent pro Kilowattstunde (2012: 0,151 Cent pro Kilowattstunde) betragen.
Mit der KWK-Umlage fördert der Staat die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Sie ist für 2013 mit 0,126 Cent pro Kilowattstunde angesetzt (2012: 0,002 Cent pro Kilowattstunde).
- Außerdem hat der Bundestag eine so genannte Offshore-Haftungs-Umlage beschlossen, um Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abzusichern. Sie sind für die privaten und gewerblichen Stromverbraucher begrenzt und betragen 2013 0,25 Cent pro Kilowattstunde.
Die Netzbetreiber haften bei grober Fahrlässigkeit zunächst mit maximal 110 Millionen Euro für Verzögerung und bei leichter Fahrlässigkeit mit 17,5 Millionen Euro pro Fall, bevor der Verbraucher einspringt. Nach drei Jahren soll die Offshore-Haftungs-Umlage evaluiert werden.
Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr würden sich bei einer Entschädigungsumlage in Höhe von 0,25 Cent pro Kilowattstunde Mehrkosten in Höhe von 8,75 Euro pro Jahr ergeben. Ein Gewerbebetrieb mit einem Durchschnittsverbrauch von 10.000 Kilowattstunden würde in Höhe von 25 Euro im Jahr und ein kleiner Industriekunde mit einem Durchschnittsverbrauch von 50 000 Kilowattstunden in Höhe von 125 Euro jährlich belastet.
Um die Energieversorgung vor allem im Winter zu sichern, beschloss der Bundestag, bestimmte Kraftwerke nicht vom Netz zu nehmen. Dafür werden die Kraftwerksbetreiber entschädigt. Das bedeutet einen Anstieg der Netzentgelte um etwa 0,024 Cent pro Kilowattstunde. Für einen 4-Personenhaushalt ergeben sich Mehrkosten von 0,84 Euro pro Jahr.
Aufgrund der Umlagenerhöhungen steigt der nominale Wert der 19-prozentigen Mehrwertsteuer entsprechend. Die Stromsteuer wird wie 2012 auch 2013 2,05 Cent pro Kilowattstunde betragen.
Insgesamt werden die staatlich veranlassten Preisbestandteile 2013 rund die Hälfte des so kalkulierten Strompreises für Haushaltskunden ausmachen (2012: etwa 45 Prozent).
Mit Energiepolitik Weichen stellen
In der Vergangenheit hat der Staat die Stromgewinnung aus Kohle und Atomkraft aus Steuergeldern subventioniert. Die Finanzierung einer Energietechnologie, wie nun die erneuerbaren Energien, ist eine Weiterentwicklung dieser Politik.
Deutsche Technologien für erneuerbare Energien, die im Lande bereits zu Hunderttausenden neuen Arbeitsplätzen geführt haben, finden Nachahmer in anderen Ländern. Durch die Vorreiterrolle setzt Deutschland auch auf diesem Gebiet Standards.
Anbieterwechsel: ganz einfach
Für einen Preisvergleich im Onlineportal benötigt der Verbraucher nur seine Postleitzahl und seinen Jahresverbrauch. Um den Anbieter zu wechseln, muss der Verbraucher dann noch die Stromzählernummer angeben. Beides steht auf der Stromrechnung.
Mag der Wechsel einfach sein, scheuen jedoch die meisten Verbraucher noch davor zurück. Dabei ist der voraussichtliche Spareffekt enorm. EU-weit könnten die Verbraucher allein 13 Milliarden Euro pro Jahr sparen, wenn sie den günstigsten Stromtarif nutzten. Das hat die Europäische Kommission berechnet. Und: Das Recht, innerhalb von drei Wochen kostenlos den Versorger zu wechseln, ist EU-weit garantiert.
Markttranzparenzstellen für Strom, Gas und Treibstoff
Der Bundesrat hat am 23. November 2012 ein Gesetz gebilligt, womit so genannte Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom, Gas und Treibstoff geschaffen werden. Diese Stellen werden alle relevanten Daten und Informationen aus dem Handel mit Elektrizität, Gas, Benzin und Diesel zentral sammeln und auswerten.
Wegen der mitunter täglich mehrfachen Preisänderungen für Kraftstoffe müssen Tankstellenbetreiber in Echtzeit jede Änderung der Kraftstoffpreise übermitteln. Die Markttransparenzstellen dürfen die Daten an Verbraucherinformationsdienste weitergeben.
