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Freitag, 31. August 2012

Verbraucherschutz

Schnellere Auskünfte

Ein neuer Fall von Gift in Lebensmitteln oder Schadstoffen in Haushaltsgeräten? Was wissen die Behörden darüber? Durch das neue Verbraucherinformationsgesetz ist es leichter, das Wissen der Ämter abzufragen.

Eine Kiste Äpfel Was ist drin? Foto: Bundesregierung/Tybussek

Und das gilt nicht nur für Lebens- oder Futtermittel, sondern auch für andere Produkte – zum Beispiel Haushaltsgeräte, Möbel und Heimwerkerartikel.

Auch die Gebühren sind jetzt verbraucherfreundlicher: Die Anfragen an Behörden sind fast immer kostenfrei – bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Liegt ein Rechtsverstoß bei einem Unternehmen vor, sind die Anfragen sogar bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gratis.