Freitag, 1. Februar 2013
Verbesserungen für Mieter und Vermieter
Vorfahrt für den Klimaschutz
Vermieter können ihre Wohnungen künftig leichter energetisch modernisieren. Außerdem können sie so genannte Mietnomaden einfacher loswerden. Mieter werden besser geschützt, wenn ihre Wohnung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird.
Der Bundesrat hat das Mietrechtsänderungsgesetz gebilligt. Damit wird unter anderem die Dämmung vermieteter Wohnungen erleichtert. Der Mieter kann künftig die Miete nicht mindern, wenn seine Wohnung gedämmt wird. Dies gilt für eine Bauphase von bis zu drei Monaten.
Der Mieter profitiert in der Regel von Dämmung, Isolierglas-Fenstern und modernen Heizungsanlagen durch niedrigere Heizkosten. Die Betriebskosten der Wohnung gehen also zurück. Die Kosten der Modernisierung fallen dagegen zunächst beim Vermieter an.
Deswegen wird das Mietrecht hier - auch angesichts der aktuellen energie- und klimapolitischen Herausforderungen - angepasst. Die Neuregelung ist insofern auch ein wichtiger Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.
Contracting - keine höheren Kosten für den Mieter
Der Vermieter kann von der Eigenversorgung mit Wärme auf das so genannte Contracting umstellen. Das bedeutet: gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte. Künftig kann der Vermieter Wärmelieferkosten auf den Mieter umlegen, wenn er Eigenversorgung auf gewerbliche Wärmelieferung umstellt.
Das kann einen wichtigen Beitrag zur effizienteren Versorgung von Gebäuden mit Wärme oder Warmwasser leisten und dient zudem dem Klimaschutz. Für den Mieter dürfen die Kosten durch die Umstellung nicht steigen.
Mietnomaden das Handwerk legen
Vereinzelt gibt es Mieter, die sich planmäßig ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen entziehen. Deswegen wird die in der Praxis entwickelte so genannte "Berliner Räumung" jetzt auch ins Gesetz aufgenommen.
So kann der Vermieter künftig Räumungsansprüche einfacher durchsetzen, denn er kann eine Wohnung legal durch bloße Besitzverschaffung räumen. Das heißt, er kann beispielsweise einfach das Türschloss auswechseln, die Möbel des ehemaligen Mieters aber in der Wohnung belassen.
Dies erspart dem Vermieter insbesondere den Kostenvorschuss für die hohen Transport- und Lagerkosten des Räumungsguts.
Schutz vor Verdrängung
Zugunsten der Mieter wird der Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnung erhöht. Der Gesetzentwurf unterbindet die Umgehung des Kündigungsschutzes bei der Umwandlung vermieteter Wohnung in Eigentumswohnungen.
Hier gab es bislang eine Schutzlücke, wenn Eigenbedarf einer Eigentümer-Gesellschaft vor der Umwandlung in Wohneigentum geltend gemacht wurde. Dadurch bestand die Gefahr, dass die angestammte Mieterschaft aus attraktiven Wohngebieten verdrängt wird.
Das Gesetz tritt nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Soziales Mietrecht
In Deutschland gibt es fast 40 Millionen Wohnungen, davon knapp 24 Millionen Mietwohnungen. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist also Mieter und nicht Eigentümer. Dies verdeutlicht den Stellenwert des Mietrechts, sowohl in sozialer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Grundsätzlich hat sich das soziale Mietrecht bewährt. Die Versorgung mit qualitativ gutem Wohnraum zu angemessenen Preisen ist auf Grundlage der überwiegend privat organisierten Wohnungswirtschaft weithin gewährleistet. Das Mietrecht ermöglicht dem Vermieter die angemessene Verwertung seines Eigentums und schafft zugleich soziale Sicherheit für den Mieter.
