Montag, 5. März 2012
Nachhaltigkeit
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung
Der Beirat begleitet die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und die Europäische Nachhaltigkeitsstrategie parlamentarisch und gibt Empfehlungen ab.
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Aufforstung
Foto: picture-alliance/ dpa
Am 21. Januar 2010 hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung erneut konstituiert. Damit existiert nunmehr seit drei Legislaturperioden ein solches Gremium; erstmals war er 2004 eingerichtet worden. Der Beirat hat 22 Mitglieder. Vorsitzender ist Andreas Jung (CDU/CSU), Stellvertreterin Gabriele Lösekrug-Möller (SPD).
Aufgaben des Beirats:
- parlamentarische Begleitung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, insbesondere Mitberatung bei der Festlegung und Konkretisierung von Zielen, Maßnahmen und Instrumenten sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze, Entwicklung von Vorschlägen zur Fortentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie;
- parlamentarische Begleitung der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie;
- der Beirat kann sich Schwerpunkte für eine eingehendere Beratung wählen und dem jeweils federführenden Ausschuss des Deutschen Bundestages in Berichten und Empfehlungen zur Beratung vorlegen; der Beirat kann sich während der laufenden Wahlperiode an der Beratung von Gesetzentwürfen und anderen Vorlagen, die das Aufgabengebiet des Beirates betreffen, gutachtlich beteiligen;
- Bewertung der Nachhaltigkeitsprüfung der Bundesregierung und Begleitung der Implementierung einer Generationenbilanzierung. Er erstattet dem Deutschen Bundestag Bericht über Verbesserungsmöglichkeiten der Nachhaltigkeitsprüfung der Bundesregierung und kann auch im Rahmen der Selbstbefassung Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen an den federführenden Ausschuss abgeben. Diese Stellungnahmen des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung und des Bundesrates sind durch den federführenden Ausschuss zu bewerten;
- parlamentarische Begleitung der auf Ebene der Bundesregierung geschaffenen Institutionen zur nachhaltigen Entwicklung (Staatssekretärsausschuss, Rat für Nachhaltige Entwicklung);
- Abgabe von Empfehlungen zu mittel- und langfristigen Planungen, die eine nachhaltige Entwicklung betreffen oder geeignet sind, die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zu ergänzen;
- Kontaktpflege und Beratungen mit anderen Parlamenten, insbesondere in der Europäischen Union, zur Entwicklung gemeinsamer Positionen zur nachhaltigen Entwicklung;
Unterstützung der gesellschaftlichen Diskussion zur nachhaltigen Entwicklung, Wahrnehmung einer Scharnierfunktion für gesellschaftliche Gruppen.
(BT-Drs. 17/245 vom 18. Dezember 2009 (Einsetzungsbeschluss).
Anders als bei Fach-Ausschüssen des Bundestages muss der Beirat bislang jede Legislaturperiode neu eingesetzt werden, da er nicht in der Geschäftsordnung des Bundestages verankert ist.
Das Parlament trägt durch den Beirat dem Stellenwert der Nachhaltigkeit als einer umfassenden Aufgabe politischen Handelns Rechnung. Dieser soll "Anwalt langfristiger Verantwortung im politischen Geschehen" sein, Politik für kommende Generationen strukturieren und die Arbeit der von der Bundesregierung geschaffenen Gremien unterstützen. Er berät diese bei der Festlegung und Konkretisierung von Zielen, Maßnahmen und Instrumenten. Er gibt Empfehlungen zu mittel- und langfristigen Planungen ab und fördert die Beratungen mit anderen Parlamenten, insbesondere in der Europäischen Union. Außerdem fördert er die gesellschaftliche Diskussion zur nachhaltigen Entwicklung. Über seine Arbeit soll der Beirat mindestens alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen.
Um die Strategie noch wirksamer zu machen, soll künftig auch der Parlamentarische Beirat für Nachhaltige Entwicklung im Bundestag ihre Umsetzung kontrollieren. Da Zukunftsfähigkeit ein zentrales Kriterium politischen Handelns ist, soll die Nachhaltigkeitsprüfung des Beirats durch eine Generationenbilanz ergänzt werden. Das macht die Leistungen und Lasten heutiger Politik für kommende Generationen sichtbar.
Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung
Eine in dieser Legislaturperiode neue Aufgabe ist die Bewertung der Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung. Mit einem Bericht über die Nachhaltigkeitsprüfung (Bundestagsdrucksache 17/6680) hat der PBNE über die ersten Erfahrungen berichtet und Vorschläge zur Optimierung des Verfahrens unterbreitet.
Die seit Beginn der 17. Wahlperiode verpflichtende Nachhaltigkeitsprüfung leistet einen wichtigen Beitrag, um politische Entscheidungen in Deutschland aus der strukturellen Gegenwartsbezogenheit herauszulösen. Sie ist ein Weg zu mehr Generationengerechtigkeit und zu einer zukunftsfähigen Politik. Mit der Nachhaltigkeitsprüfung wird keine politische Entscheidung getroffen. Sie sorgt aber dafür, die Langfristwirkung von Gesetzentwürfen und Verordnungen transparenter darzustellen und damit letztendlich Prioritäten-Abwägungen zu ermöglichen. So leistet die Nachhaltigkeitsprüfung einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung des politischen Diskurses in der deutschen Öffentlichkeit.
