Bund-Länder-Zusammenarbeit
Die Bundesregierung setzt sich seit langem für eine Stärkung der Bund-Länder-Zusammenarbeit zu nachhaltiger Entwicklung ein.
Die Länder und die Kommunen haben mit eigenen Stellungnahmen am Fortschrittsbericht 2012 der Bundesregierung mitgewirkt. Alle drei Ebenen wollen auch in Zukunft den Austausch über ihr Nachhaltigkeitsengagement vertiefen.
Gemeinsame Aktivitäten seit 2008
Anknüpfend an den Beitrag der Länder im Fortschrittsbericht 2008 haben die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder (CdS) zusammen mit dem Chef des Bundeskanzleramtes am 27. November 2008 in Berlin beschlossen, die Perspektiven für eine weitere Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Rahmen der Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung am 8. Dezember 2008 zu erörtern. Ergebnis der Sitzung des Ausschusses mit Ländervertretern war die Einsetzung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe (AG Nachhaltigkeit/AG NHK).
AG Nachhaltigkeit
Der Bericht der AG NHK vom 3. April 2009 mit dem Titel "Perspektiven für eine weitere Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur nachhaltigen Entwicklung" behandelte drei Themen. Er enthielt Vorschläge für die weitere Zusammenarbeit. Die CdS und der Chef des Bundeskanzleramtes haben das Papier am 7. Mai 2009 zur Kenntnis genommen. In der Sitzung in Berlin begrüßten Bund und Länder den regelmäßigen Austausch über Aktivitäten und Ziele. Sie baten die Fachministerkonferenzen um Stellungnahmen zu den Instrumenten, die die AG NHK in ihrem Bericht angesprochen hatte.
Bei ihrer Besprechung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes am 6. Mai 2010 unterstrichen die CdS nochmals die Bedeutung einer engeren Zusammenarbeit von Bund und Ländern für die nachhaltige Entwicklung. Sie baten die AG NHK, die vorgelegten Stellungnahmen der Fachministerkonferenzen zu sichten und einen Vorschlag für die weitere Zusammenarbeit zu unterbreiten. Auf der Basis des Vorschlags der AG NHK (Bericht "Weitere Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu nachhaltiger Entwicklung") beschlossen Bund und Länder, die Arbeiten zu den folgenden drei Fachthemen fortzusetzen:
1. Allianz für eine nachhaltige Beschaffung (Beschaffungsallianz)
2. Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme/Prüfung von Instrumenten
3. Nachhaltigkeitsindikatoren/-ziele
In den regelmäßigen Sitzungen des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den CdS, zuletzt am 15. November 2012, wird über den Fortgang der Arbeiten berichtet und die jeweils nächsten Schritte vereinbart.
Darüber hinaus tauschen sich Bund und Länder auch auf Arbeitsebene - wie zuletzt am 20. September 2012 in Berlin - über die Arbeiten und Initiativen zur nachhaltigen Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene aus. Die Länder begrüßten insbesondere die Fortsetzung der Arbeiten der Allianz für nachhaltige Beschaffung unter Mitwirkung von Ländern und Kommunen sowie den Aufbau der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung.
Bezüglich der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme hat eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Länder unter Teilnahme des Bundes "Konkrete Handlungsvorschläge zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme" zur Sitzung der Chefs des Bundeskanzleramtes mit den CdS am 15. November 2012 vorgelegt. Weitergehende Maßnahmen und Anstrengungen sind jedoch erforderlich, um das gesetzte Ziel von 30 ha pro Tag im Jahr 2020 zu erreichen. Bis zur nächsten Sitzung am 16. Mai 2013 sollen die Fachministerkonferenzen über die Arbeiten an der Vereinbarung gemeinsamer Länder-Nachhaltigkeitsindikatoren berichten.
Beschaffungsallianz
Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen in der "Allianz für eine nachhaltige Beschaffung" dient insbesondere dem systematischen Erfahrungsaustausch von Bund, Ländern und Kommunen. Ebenso der Identifizierung gemeinsamer Maßnahmen. Die Allianz soll die Kenntnis und die Akzeptanz nationaler und internationaler Nachhaltigkeitsstandards stärken. In 2012 wurde auf Grundlage des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung vom Dezember 2010 eine Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern eingerichtet.
Ziel ist es, die Beschaffer im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu unterstützen. Im Rahmen von Expertengruppen werden konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet. In 2012 wurde eine neue Expertengruppe "Elektromobilität" eingerichtet, die einen Handlungsleitfaden für die Beschaffungspraxis erarbeitet.
