Navigation und Service

Inhalt

Dienstag, 6. März 2012

Nachhaltigkeit

Der Ausschuss und seine Aufgaben

Die Kontrolle der Umsetzung der Strategie und ihre inhaltliche Weiterentwicklung erfolgen durch den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung unter Leitung des Chefs des Bundeskanzleramts.

Kanzleramtsminister Pofalla mit Staatssekretären und OberbürgermeisternBild vergrößern Kanzleramtsminister Pofalla mit Staatssekretären und Oberbürgermeistern Foto: Bundesregierung/Steins

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat folgende Aufgaben:

  • Er entwickelt die nationale Nachhaltigkeitsstrategie inhaltlich fort.
  • Er überprüft regelmäßig die Entwicklung der Nachhaltigkeitsindikatoren.
  • Er ist Ansprechpartner für den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung, Länder, kommunale Spitzenverbände.
  • Er berät über aktuelle Themen aus der Arbeit der Bundesregierung mit Nachhaltigkeitsbezug.

Im Ausschuss sind alle Ressorts vertreten. Die Leitung des Staatssekretärsausschusses liegt beim Chef des Bundeskanzleramts.