Dienstag, 6. März 2012
Nachhaltigkeit
Der Ausschuss und seine Aufgaben
Die Kontrolle der Umsetzung der Strategie und ihre inhaltliche Weiterentwicklung erfolgen durch den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung unter Leitung des Chefs des Bundeskanzleramts.
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Kanzleramtsminister Pofalla mit Staatssekretären und Oberbürgermeistern
Foto: Bundesregierung/Steins
Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat folgende Aufgaben:
- Er entwickelt die nationale Nachhaltigkeitsstrategie inhaltlich fort.
- Er überprüft regelmäßig die Entwicklung der Nachhaltigkeitsindikatoren.
- Er ist Ansprechpartner für den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung, Länder, kommunale Spitzenverbände.
- Er berät über aktuelle Themen aus der Arbeit der Bundesregierung mit Nachhaltigkeitsbezug.
Im Ausschuss sind alle Ressorts vertreten. Die Leitung des Staatssekretärsausschusses liegt beim Chef des Bundeskanzleramts.
