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Managementkonzept der Nachhaltigkeit

Die Nachhaltigkeitsstrategie soll die praktische Orientierung zu nachhaltigem Handeln von Politik und Gesellschaft erleichtern, Ziel ist eine ökologisch, ökonomisch und sozial ausgewogene Entwicklung. Zum Managementkonzept der Nachhaltigkeitsstrategie gehören die Managementregeln, die Indikatoren und das Monitoring. Dies ist die Grundlage für die Umsetzung der Strategie.

Flip Chart, Informationsgesellschaft, beschrieben, Illustration, Information, Flipchart, Business, Meeting, Konferenz, Weiterbildung, BildungBild vergrößern Flipchart Foto: laif

Grundregel: Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen und darf sie nicht den kommenden Generationen aufbürden. Sie muss zugleich Vorsorge für absehbare zukünftige Belastungen treffen. Das gilt für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, für die wirtschaftliche Entwicklung, den sozialen Zusammenhalt und den demografischen Wandel.

Politik nachhaltig machen – Institutionen und Management

Ein Nachhaltigkeitscheck für alle Gesetzesentwürfe, Regeln für nachhaltige Politik, klar definierte Ziele und regelmäßige Überprüfung – die Politik hat ein eigenes Management für Nachhaltigkeit geschaffen.

Grafik zum NachhaltigkeitsmanagementBild vergrößern Nachhaltigkeitsmanagement Foto: Bundesregierung

Nachhaltigkeitsmanagement heißt, den breiten Kreis vorhandener Institutionen noch besser für eine Steuerung im Sinne der nachhaltigen Entwicklung zu nutzen. Nachhaltigkeit muss organisatorisch verankert sein, damit sie sich in Politik und Gesellschaft durchsetzt. Dafür existieren verschiedene Gremien und Stellen für Nachhaltigkeit in der Politik. Außerdem gibt es Regeln, Ziele und die Überprüfung.

Zentrales Hilfsmittel für den Weg von der Theorie in die Praxis sind die Managementregeln der Nachhaltigkeit. Neben der oben genannten Grundregel gibt es Regeln für einzelne Handlungsbereiche. Für die Umwelt gilt die Regel, dass ihre Ressourcen nur in dem Umfang genutzt werden dürfen, wie sie nachwachsen beziehungsweise sich regenerieren. Die öffentlichen Haushalte sind der Generationengerechtigkeit verpflichtet. Armut und sozialer Ausgrenzung ist vorzubeugen.  

Managementregeln:

  1. Bürgerinnen und Bürger, Produzenten und Verbraucher, Wirtschaft und Gewerkschaften, Wissenschaft, Kirchen und Verbände sind mit dem Staat wichtige Akteure der nachhaltigen Entwicklung. Sie sollen sich am öffentlichen Dialog über das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung beteiligen. Auch sollen sie sich eigenverantwortlich in ihren Entscheidungen und Maßnahmen an diesen Zielen orientieren.

  2. Die Unternehmen tragen für ihre Produktion und ihre Produkte die Verantwortung. Dazu gehört die Information der Verbraucher über gesundheits- und umweltrelevante Eigenschaften der Produkte sowie über nachhaltige Produktionsweisen. Der Verbraucher trägt die Verantwortung für die Auswahl des Produkts und dessen sozial und ökologisch verträgliche Nutzung.

  3. Erneuerbare Naturgüter (wie zum Beispiel Holz- oder Fischbestände) dürfen auf Dauer nur im Rahmen ihrer Fähigkeit zur Regeneration genutzt werden. Nicht erneuerbare Naturgüter (wie zum Beispiel Mineralien oder fossile Energieträger) dürfen auf Dauer nur in dem Umfang genutzt werden, wie ihre Funktionen durch andere Materialien oder durch andere Energieträger nicht ersetzt werden können. Die Freisetzung von Stoffen oder Energie darf auf Dauer nicht größer sein als die Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme: zum Beispiel des Klimas, der Wälder und der Ozeane.

  4. Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit sind zu vermeiden.

  5. Der durch technische Entwicklungen und den internationalen Wettbewerb ausgelöste Strukturwandel soll wirtschaftlich erfolgreich sowie ökologisch und sozial verträglich gestaltet werden. Zu diesem Zweck sind die Politikfelder so zu integrieren, dass wirtschaftliches Wachstum, hohe Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz Hand in Hand gehen.

  6. Energie- und Ressourcenverbrauch sowie die Verkehrsleistung müssen vom Wirtschaftswachstum entkoppelt werden. Zugleich ist anzustreben, dass der wachstumsbedingte Anstieg der Nachfrage nach Energie, Ressourcen und Verkehrsleistungen durch Effizienzgewinne mehr als kompensiert wird.

  7. Auch die öffentlichen Haushalte sind der Generationengerechtigkeit verpflichtet. Bund, Länder und Kommunen sollen möglichst bald ausgeglichene Haushalte aufstellen und in einem weiteren Schritt kontinuierlich den Schuldenstand abbauen.

  8. Eine nachhaltige Landwirtschaft muss natur- und umweltverträglich sein. Sie muss die Anforderungen an eine tiergerechte Tierhaltung und den vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen Verbraucherschutz beachten.

  9. Um den sozialen Zusammenhalt zu stärken, soll Armut und sozialer Ausgrenzung soweit wie möglich vorgebeugt werden. Allen Bevölkerungsschichten werden Chancen eröffnet, sich an der wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen. Alle sollen am gesellschaftlichen und politischen Leben teilhaben.

  10. Die internationalen Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass die Menschen in allen Ländern ein menschenwürdiges Leben nach ihren eigenen Vorstellungen führen können. Dabei sollen sie an den wirtschaftlichen Entwicklungen teilhaben. Umwelt und Entwicklung bilden eine Einheit. In einem integrierten Ansatz soll die Bekämpfung der Armut mit der Achtung der Menschenrechte, mit wirtschaftlicher Entwicklung, Schutz der Umwelt sowie verantwortungsvollem Regierungshandeln verknüpft werden.

Indikatoren und Ziele

Indikatoren zeigen an, wo wir auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Ziele machen den Handlungsbedarf deutlich und sind für eine Erfolgskontrolle wichtig. Siehe gesonderter Artikel.

Monitoring

Alle vier Jahre stellt ein Fortschrittsbericht umfassend den Stand nachhaltiger Entwicklung dar. Er wird durch einen zweijährlich erscheinenden Indikatorenbericht des Statistischen Bundesamtes ergänzt, der die Entwicklung der Nachhaltigkeitsindikatoren darlegt.