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Der Europäische Rechnungshof 

Der Sitz des Europäischen Rechnungshofes auf dem Kirchberg in Luxemburg-Stadt. Foto: Romain Fellens, (c) dpa - ReportBild vergrößern Europäischer Rechnungshof Foto: picture-alliance/ dpa

Der Europäische Rechnungshof prüft die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der EU-Organe. Er wacht darüber, dass die Europäische Union ihre Gelder nach den Regeln der Wirtschaftlichkeit für die vorgesehenen Zwecke verwendet.

Das gilt auch für Mittel aus EU-Programmen, die etwa als Fördermaßnahmen in Ländern außerhalb der Gemeinschaft eingesetzt sind. Die Organe der Europäischen Union sowie nationale Stellen müssen alle Unterlagen offen legen, die der Europäische Rechnungshof für seine Prüfungen braucht. Werden ihm notwendige Dokumente verweigert, kann er ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten.

Jedes Land der Gemeinschaft entsendet einen Vertreter oder eine Vertreterin (in der Regel) für sechs Jahre in den Rechnungshof. Diese sind in ihrer Tätigkeit völlig unabhängig.

Nach Abschluss eines Haushaltsjahres veröffentlicht der Rechnungshof seinen Prüfungsbericht. Die Ergebnisse werden dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament vorgelegt.