Der Europäische Rat
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Europäischer Rat
Foto: picture-alliance / dpa
Der Europäische Rat (ER) setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Präsidenten der EU-Kommission zusammen. Die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil.
Der ER ist zu unterscheiden vom Rat der EU (EU-Ministerrat) und vom Europarat. Dem Rat der EU gehören die jeweiligen Fachminister der Mitgliedstaaten an. Beim Europarat handelt es sich um einen von der Europäischen Union unabhängigen Zusammenschluss europäischer Staaten.
"Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig." Artikel 15 des Vertrags über die Europäische Union beschreibt so die Aufgabe des ER.
In der Regel kümmert sich der ER also nicht ums Alltagsgeschäft der EU, sondern um die großen zukunftsbestimmenden Fragen. Der ER legt die politischen Ziele der Europäischen Union fest. Allerdings muss er mitunter doch strittige Fragen entscheiden, die auf Ministerebene nicht geklärt werden konnten.
Der ER tritt mindestens zweimal im Halbjahr in Brüssel zusammen. Den Vorsitz führt ein auf zweieinhalb Jahre gewählter Präsident. Die Komplexität der Themen erfordert zunehmend mehr Beratungszeit. Deshalb werden neben den regulären Treffen immer mal wieder informelle Sondertreffen einberufen.
Die Ergebnisse der Europäischen Räte werden in "Schlussfolgerungen" zusammengefasst und veröffentlicht. Diese Schlussfolgerungen bilden die politischen Leitlinien für die Arbeit von EU-Kommission und dem Rat der EU (Ministerrat).
