Das Europäische Parlament
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Europäisches Parlament
Foto: picture-alliance / dpa
Das Europäische Parlament (EP) ist die direkt gewählte demokratische Vertretung der Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union. Da die EU kein Staat mit klassischen Staatsorganen ist, unterscheidet sich die Arbeit des Europäischen Parlaments etwas von der eines nationalen Parlaments. Seine Befugnisse wurden jedoch im Laufe der Geschichte der Europäischen Union schrittweise erweitert. Mit dem Vertrag von Lissabon ist das EP gleichberechtigter Gesetzgeber in der EU mit dem EU-Ministerrat geworden.
Das Europäische Parlament (EP) ist die direkt gewählte demokratische Vertretung der Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union. Da die EU kein Staat mit klassischen Staatsorganen ist, unterscheidet sich die Arbeit des Europäischen Parlaments etwas von der eines nationalen Parlaments. Seine Befugnisse wurden jedoch im Laufe der Geschichte der Europäischen Union schrittweise erweitert. Mit dem Vertrag von Lissabon ist
Die nach dem Vertrag von Lissabon 751 Abgeordneten vertreten rund 500 Millionen Europäerinnen und Europäer aus 27 EU-Mitgliedstaaten. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten für jeweils die Hälfte einer Legislaturperiode, also für zweieinhalb Jahre. Die Abgeordneten schließen sich in Fraktionen zusammen, die parteipolitisch ausgerichtet sind. Abgeordnete aus dem gleichen Mitgliedstaat können innerhalb einer Fraktion eine Gruppe bilden.
Der Sitz des EP ist Straßburg. Die Parlamentsverwaltung (Generalsekretariat) befindet sich in Luxemburg. Weiterer Tagungsort ist Brüssel. Vertraglich vorgesehen ist eine Woche pro Monat für Plenarsitzungen in Straßburg. Dazwischen tagen die Fachausschüsse und die Fraktionen des Parlaments in Brüssel. Dort können weitere Plenarsitzungen abgehalten werden.
Die Reden in Plenarsitzungen werden simultan in alle 23 Amtssprachen der EU übersetzt. Um Themen fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten; sie werden in derzeit insgesamt 22 ständige Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten.
Das Parlament unterhält Informationsbüros in den EU-Mitgliedsländern.
