Die Europäische Kommission
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Europäische Kommission
Foto: REGIERUNGonline/Bergmann
Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat ihren Sitz in Brüssel und ist das ausführende Organ der Union. Sie ist die Hüterin der Europäischen Verträge und muss darauf achten, dass die Mitgliedstaaten ihre vertraglichen Pflichten einhalten. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre, die sich nach der Wahlperiode des Europäischen Parlaments richtet.
Sie erarbeitet die Vorschläge für die "Unionsgesetze" (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen). Diese werden dann vom EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament beschlossen und gegebenenfalls geändert. Die EU-Kommission stellt den EU-Haushalt auf, der von Rat und Parlament beschlossen wird. Nach dessen Verabschiedung verwaltet die Kommission die Haushaltsgelder.
Die Europäische Kommission besteht aus 27 Mitgliedern. Jedes Land der EU stellt ein Mitglied: 26 Kommissarinnen und Kommissare sowie ein Präsident. Die Kommissare stehen ähnlich den Ministerinnen und Ministern in einer Regierung bestimmten thematischen Ressorts, den sogenannten Generaldirektionen, vor. Die EU-Kommission unterhält Vertretungen in jedem EU-Mitgliedsland. In Deutschland unterhält die Kommission drei Vertretungen: in Berlin, Bonn und München.
Wahl der Kommission
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten nominieren einvernehmlich einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Sie oder er muss zu seiner Ernennung vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Der gewählte Präsident nominiert anschließend ein Team von 26 weiteren Kommissarinnen und Kommissaren. Die Kommission als Ganzes muss ebenfalls vom Europäischen Parlament bestätigt werden.
Die Kommissionsmitglieder sind den Interessen der Gemeinschaft verpflichtet: Ihre Arbeit ist unabhängig von den Interessen der jeweiligen Mitgliedsländer, aus denen sie stammen. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen gefasst. Der Präsident bestimmt die Richtlinien der politischen Arbeit der Kommission.
