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Der Europäische Bürgerbeauftragte

Der Europäische Bürgerbeauftragte, der griechische Politik-Professor Nikiforos Diamandouros, bei einer Pressekonferenz.Bild vergrößern Der Europäische Bürgerbeauftragte Foto: EC/EP

Jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union hat das Recht, sich mit Beschwerden an das Europäische Parlament (EP) zu wenden. Dieses wählt für die Entgegennahme der Beschwerden einen Bürgerbeauftragten.

Der Europäische Bürgerbeauftragte wird laut Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU nach jeder Wahl des EP für die Dauer der Wahlperiode, also für fünf Jahre, gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Er hat seinen Sitz beim EP in Straßburg. Er kann auf Antrag des EP vom Gerichtshof seines Amtes enthoben werden, wenn er die Voraussetzungen für sein Amt nicht mehr erfüllt oder sich schwerer Verfehlungen schuldig gemacht hat.

Der Bürgerbeauftragte, auch Ombudsmann genannt, ist unabhängig von Weisungen der Regierungen und arbeitet unparteilich. Seine Aufgabe besteht in der Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen der Europäischen Union, die sich gegen die europäischen Institutionen (mit Ausnahme des Gerichtshofs) wenden.

Der Bürgerbeauftragte führt alle Untersuchungen durch, die er zur Klärung eines vermuteten Missstands für notwendig hält. Die Organe und Institutionen der Union sind verpflichtet, dem Bürgerbeauftragten die von ihm erbetenen Auskünfte zu erteilen und ihm Zugang zu den betreffenden Unterlagen zu gewähren. Sie können dies nur aus berechtigten Gründen der Geheimhaltung verweigern.

Deckt der Bürgerbeauftragte einen Missstand auf, so befasst er die betreffende Institution. Die befasste Institution übermittelt ihm dann binnen drei Monaten eine begründete Stellungnahme. Der Bürgerbeauftragte legt anschließend dem EP und der betreffenden Institution einen Bericht vor. Der Beschwerdeführer wird ebenfalls über das Ergebnis der Untersuchungen unterrichtet.

Der Bürgerbeauftragte legt dem Europäischen Parlament jährlich einen Bericht über die Ergebnisse seiner Untersuchungen vor.