Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat)
Dem Ministerrat gehören die jeweiligen Fachminister jedes Mitgliedstaates an. So gibt es unter anderen den Rat der Außenminister, der Finanzminister, Verkehrsminister oder Umweltminister.
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EU-Ministerrat
Foto: REUTERS
Es gibt zehn so genannte Ratsformationen:
- Allgemeine Angelegenheiten
- Auswärtige Angelegenheiten
- Wirtschaft und Finanzen
- Justiz und Inneres
- Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Wettbewerbsfähigkeit
- Verkehr, Telekommunikation und Energie
- Landwirtschaft und Fischerei
- Umwelt
- Bildung, Jugend, Kultur und Sport
Der Rat ist neben dem Europäischen Parlament Gesetzgeber der EU. Die Fachminister entscheiden über die Gesetzentwürfe (Verordnungen, Richtlinien), deren Entwürfe die Europäische Kommission vorlegt. Außerdem behandeln sie wichtige aktuelle politische Fragen. Den Vorsitz im Allgemeinen Rat der Außenminister führt der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
Der Ministerrat wird vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel (AStV) und zahlreichen Arbeitsgruppen aus nationalen Fachbeamten in seiner Arbeit unterstützt. Sie bereiten die Beschlüsse des Ministerrates vor und führen unterschiedliche politische Ziele der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission zusammen.
Beschlüsse im Ministerrat
Der Rat der Europäischen Union fasst Beschlüsse entweder einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit. Mit dem Vertrag von Lissabon wird die sogenannte "doppelte Mehrheit" im Rat eingeführt. Das heißt: Mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, sind für einen Mehrheitsbeschluss erforderlich. Diese Regelung gilt ab 2014 mit einer Übergangsfrist bis 2017.
Bei Mehrheitsbeschlüssen verfügen die Mitgliedsländer über unterschiedliche Stimmengewichte. Große Staaten haben mehr Stimmen als kleinere. Deutschlands Stimme zählt bei Ratsbeschlüssen, die mit Mehrheitsentscheidung getroffen werden, somit mehr als etwa die von Luxemburg.
Die Stimmengewichte im Rat
Die Mitgliedstaaten der EU verfügen über die folgende Anzahl von Stimmen im Ministerrat:
- Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien je 29
- Polen und Spanien je 27
- Rumänien 14
- Niederlande 13
- Belgien, Griechenland, Portugal, Tschechien und Ungarn je 12
- Bulgarien, Österreich und Schweden je 10
- Dänemark, Finnland, Irland, Litauen und Slowakei je 7
- Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien und Zypern je 4
- Malta 3
Die Ratspräsidentschaft
Der Vorsitz im Ministerrat wechselt im halbjährlichen Turnus nach einer festgelegten Reihenfolge. Der Vorsitz wird auch als EU-Ratspräsidentschaft bezeichnet. Die Aufgabe der Präsidentschaft ist die Organisation und Durchführung der Sitzungen sowie die Herbeiführung der Beschlüsse des Rates.
Reihenfolge der EU-Präsidentschaften bis 2020
| Spanien: Januar - Juni 2010 | Belgien: Juli - Dezember 2010 |
| Ungarn: Januar - Juni 2011 | Polen: Juli - Dezember 2011 |
| Dänemark: Januar - Juni 2012 | Zypern: Juli - Dezember 2012 |
| Irland: Januar - Juni 2013 | Litauen: Juli - Dezember 2013 |
| Griechenland: Januar - Juni 2014 | Italien: Juli - Dezember 2014 |
| Lettland: Januar - Juni 2015 | Luxemburg: Juli - Dezember 2015 |
| Niederlande: Januar - Juni 2016 | Slowakei: Juli - Dezember 2016 |
| Malta: Januar - Juni 2017 | Vereinigtes Königreich: Juli - Dezember 2017 |
| Estland: Januar - Juni 2018 | Bulgarien: Juli - Dezember 2018 |
| Österreich: Januar - Juni 2019 | Rumänien: Juli - Dezember 2019 |
| Finnland: Januar - Juni 2020 |
