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Deutschsprachiges Glossar

Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) können zusätzlich zu ihren nationalen Wahlen an zwei weiteren Wahlen teilnehmen. Sie haben das Recht zur Teilnahme an Kommunalwahlen im Land des Wohnsitzes sowie das Wahlrecht bei der Europawahl. Wahlberechtigt sind alle Angehörigen eines Mitgliedstaats der EU, die mindestens 18 Jahre alt sind. Jede Bürgerin und jeder Bürger der EU kann wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt werden (passives Wahlrecht). Dieses doppelte Wahlrecht ist Teil der Unionsbürgerschaft, die in Artikel 20 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) festgelegt ist.

Europawahlen

Seit 1979 wird das Europäische Parlament (EP) alle fünf Jahre direkt gewählt. Die EU-Bürgerinnen und Bürger können in dem Staat zur Wahl gehen, in dem sie wohnen (Art. 22, Abs. 2 AEUV). Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon besteht das EP aus 750 Abgeordneten. Nach Artikel 14 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) hat das EP 750 Sitze zuzüglich Präsidenten.

Die kleinsten Mitgliedstaaten wie Malta und Luxemburg entsenden sechs Abgeordnete nach Straßburg. Deutschland schickt als größter Mitgliedstaat 96 Abgeordnete (Art. 14, Abs. 2 EUV). Damit ist Deutschland der einzige Staat, der durch die Vertragsreform keine Sitze hinzugewonnen, sondern sogar drei Sitze verloren hat. Da die Europawahlen 2009 aber noch vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon abgehalten wurden, sind bis zur nächsten Wahl weiterhin 99 deutsche Abgeordnete im EP vertreten.

Die Europawahlen werden nach den Grundsätzen freier, allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahl durchgeführt (Art. 14, Abs. 3 EUV). Welches Wahlsystem im eigenen Land zur Anwendung kommen soll, entscheiden die Mitgliedstaaten. Trotz langjähriger Bemühungen und mehrerer Anläufe des EP konnte bislang kein einheitliches Europawahlrecht geschaffen werden.

In Deutschland und vielen anderen Mitgliedstaaten wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Anders als bei der Bundestagswahl gibt es keine Wahlkreise. Stattdessen stellen die Parteien Bundes- oder Landeslisten auf. Daher hat jeder Wähler nur eine Stimme. Genau wie bei der Bundestagswahl ziehen aber nur die Parteien ins Parlament ein, die mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten haben.

Die Mitgliedstaaten haben traditionell unterschiedliche Wahltage. Während in einigen Staaten immer an einem Werktag gewählt wird, ist in Deutschland der Sonntag Wahltag. Daher fanden die letzten Wahlen vom 7. – 10. 6. 2009 statt.

Kommunalwahlen

Bürgerinnen und Bürger der EU sind bei Kommunalwahlen in ihrem Wohnsitzland wahlberechtigt. Bei der Teilnahme an Kommunalwahlen gelten für sie gemäß Artikel 22  Abs. 1 AEUV die gleichen Bedingungen wie für die Angehörigen dieses Mitgliedstaats.

Mit dem Beschluss des Europäischen Rats vom 16. Juni 1997 über die Errichtung eines Wechselkursmechanismus (WKM II) in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion wurde das Europäische Währungssystem (EWS) ersetzt. Mit diesem Wechselkursmechanismus sollen Währungsstabilität- und solidarität zwischen den Staaten, die den Euro einführen und denen, die dies nicht tun, sichergestellt werden. Hauptziel: allzu große Währungsschwankungen zwischen dem Euro und den Währungen der Nichtteilnehmer sollen verhindert werden. Die Wirtschafts- und Währungsunion soll Europa nicht in zwei Hälften teilen. Von den Vorteilen des Binnenmarktes müssen alle EU-Staaten in vollem Umfang profitieren können. Dies soll auf zwei Wegen erreicht werden:

 

  • die Entwicklung einer engen finanz- und währungspolitischen Zusammenarbeit,
  • die Festschreibung von Mechanismen und Regeln, die allzu große Währungsschwankungen vermeiden helfen.


     

Die "Pre-ins", die Staaten also, die nicht an der WWU teilnehmen, sind zum einen im "Erweiterten Rat der Europäischen Zentralbank" vertreten. Dieses Organ soll den Dialog und die Konzertierung zwischen allen Zentralbanken der EU sicherstellen. Zum anderen erarbeiten sie im ECOFIN-Rat (Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister) gemeinsam mit den WWU-Teilnehmerstaaten Leitlinien der Wirtschaftspolitik. Nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union gehören auch die neuen Mitgliedsländer diesem System an. Folgende Regeln gelten im WKM II:

  • Höchste Priorität hat die eigenverantwortliche Sicherung der Preisstabilität.
  • Der Euro ist der Anker des Systems. Nach ihm richten sich also die Leitkurse, ihm gegenüber werden die zulässigen Schwankungsbandbreiten definiert.
  • Das neue System ist flexibler als das alte EWS, um Spekulationen zu begrenzen.
  • Die Mitgliedschaft ist zwar nicht obligatorisch, aber Bedingung für den späteren Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion.


     

Die Entscheidungen über die Leitkurse und die Standardbandbreite werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Ministern der Staaten, die der Euro-Währung angehören, der EZB und den Ministern und Zentralbankpräsidenten der Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, getroffen. Gleichzeitig können auf Antrag eines Mitgliedstaates, der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehört, engere Bandbreiten vereinbart werden.

Interventionen zur Stabilisierung der Wechselkurse sollen im Grundsatz automatisch und unbegrenzt erfolgen. Jedoch können die EZB und die Zentralbanken der anderen Teilnehmer die Interventionen aussetzen, wenn diese im Widerspruch mit dem vorrangigen Ziel der Wahrung der Preisstabilität stehen würde.

Die Welthandelsorganisation (Englisch: World Trade Organization: WTO) ist die internationale Organisation, die sich mit der Regelung der weltweiten Handels- und Wirtschaftsbeziehungen beschäftigt. Sie wurde 1995 gegründet und ist die Nachfolgeorganisation des GATT mit erweiterter Zielsetzung. Sie ist eine eigenständige Organisation im System der Vereinten Nationen. Zur Zeit hat sie 151 Mitgliedstaaten.

Die Aufgaben der WTO

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT (Englisch: General Agreement of Tariffs and Trade) war nach dem 2. Weltkrieg gegründet worden, um die Zölle zwischen den Handelspartnern zu senken. Der Handel sollte erleichtert werden zum Nutzen aller Teilnehmer. In insgesamt acht Verhandlungsrunden wurden die Zölle insbesondere für Industrieprodukte gesenkt.
 
Die Aufgaben der WTO als Nachfolgeorganisation sind erweitert auf den Abbau von Handelshemmnissen aller Art, um so den internationalen Handel zu fördern. Die WTO umfasst nun auch Dienstleistungen, geistiges Eigentum und landwirtschaftliche Produkte. Die Liberalisierung des Welthandels bedeutet jedoch nicht, dass es generell keine Handelsschranken mehr geben darf. So dürfen Maßnahmen zum Schutz vor Krankheiten und Seuchen ergriffen werden.

Grundsätze der Welthandelsbeziehungen

Die Mitglieder der WTO haben sich auf mehrere Grundsätze verständigt, die im Welthandel gelten sollen. Diese galten teilweise bereits im GATT. Der Grundsatz der Meistbegünstigung legt fest, dass ein WTO-Mitglied alle Partner im Handel gleich behandeln muss. Wer einem anderen Land bestimmte Vorteile einräumt, muss dies grundsätzlich gegenüber allen Ländern tun.

Das Inländerprinzip schreibt vor, dass ausländische Waren und Dienstleistungen nicht anders behandelt werden dürfen als solche aus dem Inland. Um die Transparenz im Handel zu erhöhen, müssen die WTO-Länder ihre nationalen Vorschriften über den Handel bei der WTO melden. Damit soll sichergestellt werden, dass kein Handelspartner von Änderungen überrascht wird.

Das Prinzip der Gegenseitigkeit besagt, dass in den Verhandlungen die jeweiligen Zugeständnisse der Partner ausgewogen sein sollen. Nur die Entwicklungsländer können davon ausgenommen werden.

Die Organisation der WTO 

Das wichtigste Organ der WTO ist die Konferenz der Wirtschafts- und Handelsminister. Ein Allgemeiner Rat führt die laufenden Geschäfte. Als Generalsekretär fungiert seit 2005 der Franzose Pascal Lamy. Der Sitz der WTO ist Genf (Schweiz).

Die Ministerkonferenz tagt mindestens alle zwei Jahre. Sie legt die Themen fest, über die die Mitglieder verhandeln wollen. Seit 1996 hat es sieben Verhandlungsrunden gegeben.

Die laufende Doha-Runde, benannt nach der Hauptstadt Katars, ist bisher erfolglos geblieben. Die Gegensätze zwischen der EU und den USA einerseits und den Entwicklungs- und Schwellenländern andererseits konnten bisher nicht überbrückt werden. Hauptstreitpunkt ist die Agrarpolitik.

Die Streitschlichtung der WTO

Auch wenn sich die Mitglieder der WTO zu den genannten Prinzipen bekennen, so werden sie nicht immer eingehalten. Handelskonflikte gehören daher seit der Gründung des GATT 1947 zur politischen Normalität des Welthandels.

Eine wichtige Neuerung in der WTO war die Verbesserung des bereits im GATT bestehenden Streitschlichtungsverfahrens. Dieses wird vom Allgemeinen Rat wahrgenommen, der zu diesem Zweck Schiedsgerichte bildet.

In einem mehrstufigen Verfahren können Länder andere Partner des WTO-Abkommens quasi verklagen. Kommt das Schiedsgericht zum Ergebnis, dass die Klage zu Recht erhoben wurde, können Gegenmaßnahmen in Form von Strafzöllen erhoben werden. Immer wieder wird die WTO als Schiedsrichterin angerufen, um die Konflikte zwischen den Partnern zu schlichten. Das Streitschlichtungsverfahren hat sich als erfolgreiches Instrument für einen fairen Welthandel herausgestellt.

WTO und Europäische Union

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union führen eine gemeinsame Außenhandelspolitik. Sie sprechen deshalb in der WTO "mit einer Stimme": Die Europäische Kommission vertritt bei den WTO-Treffen die europäischen Handelsinteressen. Die EU ist ein eigenständiges WTO-Mitglied - ebenso wie jeder ihrer Mitgliedstaaten.

Die 1954 gegründete Westeuropäische Union (WEU) wurde aufgelöst, nachdem die Europäische Union (EU) ihre Aufgaben übernommen hatte. Dem Verteidigungsbündnis gehörten zehn Mitgliedstaaten der EU an:  Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Großbritannien und Griechenland. Kern der WEU war eine automatische Beistandsverpflichtung bei militärischen Angriffen auf einen Partner.

In den Anfangsjahren hatte die WEU Bedeutung für die Integration der Bundesrepublik Deutschland in die NATO und als Bindeglied zwischen der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) und Großbritannien. Davon abgesehen blieb die WEU neben der NATO und der EG aber weitgehend bedeutungslos. 

Der Vertrag von Amsterdam übertrug der WEU die so genannten Petersberg-Aufgaben (humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Maßnahmen sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung). Damit spielte sie als potentielles operatives Organ eine wichtige Rolle in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Zu militärischen Aktionen unter WEU-Kommando kam es allerdings nicht. Entscheidungen im Rahmen der GASP wurden zunehmend im Rat für Auswärtige Angelegenheiten der EU getroffen.

Der Vertrag von Nizza weitete die sicherheits- und verteidigungspolitischen Kompetenzen der EU aus und schuf mit der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) auch die dafür benötigten Strukturen. Dadurch wurde die WEU praktisch bedeutungslos. Mit der Aufnahme der Beistands- und Solidaritätsklausel in den Vertrag von Lissabon wurden auch die letzten Aufgaben der WEU auf die EU übertragen. Am 30.6.2011 wurde die WEU aufgelöst.

Die Organe der WEU waren die Parlamentarische Versammlung, das Sekretariat und der Rat der Verteidigungs- und Außenminister der Mitgliedstaaten.

Wettbewerb ist die Basis einer freien Marktwirtschaft. Verbraucherinnen und Verbraucher haben eine bedeutend größere Auswahl an Produkten und Dienstleistungen, wenn viele Anbieter miteinander konkurrieren. Auch Preissenkungen sind oft eine Folge dieser Konkurrenzsituation. Bei der Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarktes spielt der Wettbewerb daher eine wichtige Rolle. Basis der Wettbewerbspolitik der Europäischen Union (EU) die Artikel 101 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Vorschriften richten sich einerseits an Unternehmen und andererseits an die Mitgliedstaaten.

Vorschriften für Unternehmen

In Artikel 101 werden Verhaltensweisen der Unternehmen untersagt, die den freien Handel beeinträchtigen: Fusionen, Monopole, Preisabsprachen, Aufteilung der Märkte, Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung. Grundsätzlich müssen die Unternehmen jegliches Vorgehen, das den Wettbewerb beeinträchtigen könnte, der Europäischen Kommission melden.

 
Wenn die Europäische Kommission einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht annimmt, kann sie weitere Auskünfte einholen und ein Untersuchungsverfahren einleiten. Wettbewerbswidriges Verhalten wird mit Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens geahndet.

 
Beihilfeverbot der Mitgliedstaaten

Das Wettbewerbsrecht der EU untersagt außerdem den Regierungen der Mitgliedstaaten, durch Beihilfen an  Unternehmen in den freien Wettbewerb einzugreifen. In Artikel 107 des AEUV ist das Beihilfeverbot so formuliert: "Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigungen bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen."

 
Eine solche Unterstützung kann durch ungerechtfertigt vorteilhafte Verträge, durch direkte finanzielle Hilfen, aber auch durch die Gewährung von Steuervorteilen erfolgen. Lediglich Beihilfen, die auf sozialen Aspekten basieren oder wirtschaftlich benachteiligte Regionen fördern, sind erlaubt. In bestimmten Fällen haben die Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb Europas sowie der Schutz des kulturellen Erbes Priorität vor Wettbewerbsrechten. Beihilfen müssen von der EU-Kommission genehmigt werden.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) berät die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat bei Gesetzesvorhaben. Der Ausschuss kann auch selbst initiativ werden und Vorschläge unterbreiten.  Der WSA repräsentiert neben Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Landwirten und Verbrauchern auch weitere wichtige Interessengruppen aus dem wirtschaftlichen und sozialen Leben.

Nach Artikel 301 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) hat der Ausschuss höchstens 350 Mitglieder. Sie werden auf Vorschlag der EU-Länder vom Ministerrat ernannt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Alle Mitglieder handeln weisungsungebunden. Bevölkerungsstarke EU-Mitglieder, unter ihnen auch Deutschland, entsenden je 24 Vertreter in den Wirtschafts- und Sozialausschuss.  

Weitere Informationen auf der Webseite des WSA

Die Einführung des Euro und damit der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)  war ein wesentlicher Schritt zur Verwirklichung des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes.

Der Euro-Fahrplan

Das Ziel einer WWU wurde 1989 festgelegt. Es sollte in drei Stufen erreicht werden. Die erste Stufe begann am 1. Juli 1990. In ihrem Verlauf liberalisierten die Mitgliedstaaten ihren Kapitalverkehr und begannen, ihre Wirtschafts- und Währungspolitik stärker zu koordinieren.

Am 1. Januar 1994 begann die zweite Stufe der WWU. Das Europäische Währungsinstitut (EWI) - der Vorläufer der späteren Europäischen Zentralbank (EZB) - schuf die wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen zur Einführung der gemeinsamen Währung. Im Mai 1998 legten die Staats- und Regierungschefs der EU die elf Länder fest, die als erste den Euro einführen würden: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Griechenland kam zum 1. Januar 2001 dazu.

Den Namen „Euro“ für die gemeinsame Währung erfand im Dezember 1995 der damalige deutsche Finanzminister Theo Waigel. Davor waren andere Namen im Gespräch, die aber oft zu sehr an die nationaler Währungen erinnerten.

Mit dem Beginn einer dreijährigen Übergangsphase am 1. Januar 1999 wurde die dritte Stufe der WWU eingeleitet. Während dieser Zeit konnte der Euro bereits im bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet werden. Die nationalen Währungseinheiten behielten aber bis zum 31. Dezember 2001 als gesetzliche Zahlungsmittel weiter ihre Gültigkeit (man kann sie übrigens auch jetzt noch in Euro umtauschen). Die endgültigen Wechselkurse der nationalen Währungen zum Euro wurden per Verordnung bestimmt.  Am 1. Januar 2002 wurde der Euro als Bargeld in den 12 Staaten eingeführt. 

Stabilität hat Vorrang

Bei der Einführung des Euro stand die Stabilität der neuen Währung im Vordergrund der jahrelangen sorgfältigen Vorbereitungen des Währungswechsels. Konkret wird sie durch drei Maßnahmenbereiche garantiert:

Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik


 

Mit dem Euro wird nicht nur ein einheitlicher Währungsraum geschaffen. Es entsteht auch ein gemeinsamer Wirtschaftsraum, in dem die einzelnen Volkswirtschaften noch enger zusammenwachsen. Dies erfordert von den Mitgliedsländern eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik. Die Wirtschafts- und Finanzminister der WWU-Länder treffen sich regelmäßig („Euro-Gruppe“. Diese Sitzungen sind zusätzlich zum Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der gesamten EU („ECOFIN“).

Mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten, mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt oder sogar einen Haushaltsüberschuss anzustreben. Auch in schwierigen Zeiten soll die Obergrenze für das Haushaltsdefizit von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschritten werden. In guten Zeiten sollte ein ausreichender "Sicherheitsabstand" zur  Drei-Prozent-Grenze gewahrt werden. Ein Frühwarnsystem soll dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten diese Grenzen auch einhalten. Jeder Mitgliedstaat muss mehrjährige Stabilitätsprogramme mit Zielsetzungen für die Haushaltspolitik erarbeiten.

Die Kommission und der Rat überwachen die Durchführung dieser Programme und können bei Abweichungen Korrekturen empfehlen. Folgt ein Mitgliedstaat diesen Empfehlungen nicht, können Sanktionen beschlossen werden. Der betroffene Staat muss dann laut Art. 126 des Vertragsüber die Arbeitsweise der EU (AEUV) zum Beispiel eine "Stabilitätseinlage" hinterlegen, die bei erfolgreicher Konsolidierung zurückgezahlt wird. Verfehlt ein Land nach zwei Jahren immer noch das Budgetlimit, wird die Einlage in eine Geldbuße umgewandelt und in den EU-Haushalt eingestellt. Außerdem kann die Europäische Investitionsbank (EIB) ersucht werden, ihre Darlehenspolitik gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat zu überprüfen. 

Unabhängige Zentralbank

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus den Zentralbanken der Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Gewährleistung der Preisstabilität, also einer niedrigen Inflationsrate, ist laut Art. 127  AEUV die Hauptaufgabe des ESZB. Daneben sorgt es für eine möglichst ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung. Laut Art. 130 AEUV ist jegliche politische Einflussnahme durch die Mitgliedstaaten auf das ESZB verboten. Dadurch ist eine unabhängige, allein am Stabilitätsziel orientierte Geldpolitik gesichert.

Strenge Aufnahmekriterien

Die EU-Staaten, die bisher nicht an der WWU teilnehmen, haben das Recht, zu einem späteren Termin beizutreten. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Konvergenzkriterien erfüllen. Dazu gehören eine hohe Preisstabilität ebenso wie ein langfristig stabiler Zinssatz auf Staatsanleihen, die Erfüllung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und eine zweijährige Teilnahme am Europäischen Währungssystem. 

Mittlerweile haben 16 EU-Staaten den Euro eingeführt. Großbritannien und Dänemark nehmen für sich die so genannte „opt-out“-Regelung in Anspruch, und brauchen den Euro nicht einzuführen. Die übrigen EU-Mitgliedstaaten haben sich zur Einführung des Euro verpflichtet. Am 1. Januar 2007 hat Slowenien als 13. Land den Euro eingeführt. Am 1. Januar 2008 folgten Malta und Zypern, 2009 die Slowakei.

Auch wenn nicht alle EU-Länder an der Währungsunion teilnehmen, spaltet dies die Union währungspolitisch nicht. Denn verschiedene Regelungen verhindern zu starke Währungsschwankungen zwischen den Euro-Staaten und den übrigen EU-Mitgliedern.