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Glossar
Deutschsprachiges Glossar
Umweltverschmutzung macht nicht an nationalen Grenzen halt: ein gemeinsames Vorgehen gegen Umweltprobleme ist somit unerlässlich. In Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) wird daher neben den sozialen und ökonomischen Zielen der EU auch die Umweltdimension genannt. Die Förderung eines "hohen Maßes an Umweltschutz und an Verbesserung der Umweltqualität" ist damit Aufgabe der Union, die diese sich gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) mit den Mitgliedstaaten teilt. Mittlerweile sind in der EU nahezu alle Umweltbereiche durch Gemeinschaftsrecht erfasst.
Europäische Umwelt-Aktionsprogramme
Umwelt-Aktionsprogramme geben gemäß Artikel 192 AEUV die mittelfristigen Zielsetzungen der europäischen Umweltpolitik vor. Zurzeit läuft das sechste Programm. Es soll anders als seine Vorgänger auch vorbeugend wirken. Es enthält unter anderem anspruchsvolle Vorgaben in den Bereichen Klimaschutz, Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit und Wasser.
Bekämpfung des Klimawandels
Die EU ist Vorreiter bei ihren Zielen zur Reduzierung klimaschädlicher Stoffe, die für die Erwärmung der Erde verantwortlich sind. Die Bekämpfung des Klimawandels ist ausdrücklich als Ziel europäischer Umweltpolitik festgelegt. In der EU-Kommission gibt es zudem ein eigenständiges Ressort für Klimaschutz. Im März 2007 beschloss der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs, bis 2020 die Treibhausgasemissionen in der EU um 20 Prozent gegenüber 1990 und den Gesamtenergieverbrauch um 20 % zu senken. Auch soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergiebedarf auf 20 Prozent erhöht werden. Um diese Ziele zu erreichen, engagiert sich die EU in verschiedenen Bereichen. Bereits seit 2005 belohnt das Emissionshandelssystem Unternehmen, die ihre CO2-Emissionen senken, und bestraft diejenigen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten. Durch eine Steigerung der Energieeffizienz und Förderung der erneuerbaren Energien soll der CO2-Ausstoß weiter verringert werden.
Schutz der Gewässer
Die europäische Gewässerschutzpolitik lässt sich in vier Bereiche aufteilen: Neben dem Schutz von Oberflächenwasser spielt der Schutz von Badegewässern eine ebenso große Rolle wie der Grundwasserschutz und die Sicherung der Trinkwasserqualität. Gewässer für die Trinkwassergewinnung sowie Badegewässer unterliegen hohen Qualitätsanforderungen. Für die Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gewässer der EU sind Höchstgrenzen festgesetzt. In einer weiteren Richtlinie hat sich die EU das Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2010 alle Oberflächen- und Küstengewässer von organischer Verschmutzung zu reinigen. Der jährliche Bericht der EU über den Zustand der Badegewässer in der Union zeigt, dass bereits gute Erfolge erzielt wurden.
Biologische Vielfalt
Um die biologische Vielfalt Europas zu schützen, wurde das Natura 2000 System eingeführt. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk von Schutzgebieten, in denen die Lebensräume von Tieren und Pflanzen geschützt werden. Europaweit existieren mittlerweile rund 30.000 derartiger Schutzgebiete. Trotz all dieser Anstrengungen und einer umfangreichen Gesetzgebung konnte das Ziel, bis 2010 den Rückgang der europäischen Artenvielfalt aufzuhalten, nicht erreicht werden.
Müllbeseitigung und Abfallverwertung
1989 unterzeichneten alle Mitgliedstaaten das "Baseler Übereinkommen". Mit ihm sollen der grenzüberschreitende Transport und die Lagerung und Beseitigung von gefährlichen Abfällen kontrolliert werden. Das ergänzende Abkommen von Lomé IV (Entwicklungszusammenarbeit) untersagt es, gefährliche Abfälle in die AKP-Staaten auszuführen. Beide Abkommen werden durch die 2006 in Kraft getretene Verbringungsverordnung Abfall umgesetzt. Nach dieser Verordnung dürfen Abfälle zur Beseitigung nicht in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes verbracht werden. Abfälle sollen grundsätzlich dort entsorgt werden, wo sie entstehen. Strategien zur Abfallvermeidung und Rohstoffrückgewinnung haben Priorität.
Die Europäische Umweltagentur
Die Aufgabe der Europäischen Umweltagentur ist die Erfassung und Auswertung von Umweltdaten aus allen Mitgliedstaaten der EU. Die Agentur stützt sich dabei auf die nationalen und regionalen Umweltorganisationen. Sie arbeitet das von diesen Einrichtungen zur Verfügung gestellte Datenmaterial auf. Die Umweltagentur steht auch denjenigen europäischen Staaten zur Verfügung, die keine Mitglieder der EU sind. Zurzeit sind 32 Staaten Mitglied, darunter auch Island, Liechtenstein und Norwegen.
Umweltverträglichkeitsprüfungen
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sind systematische Prüfungsverfahren, in denen die Auswirkungen von privaten und öffentlichen Projekten auf die Umwelt im Voraus überprüft werden. Das gilt zum Beispiel für den Bau von Kraftwerken, Anlagen der chemischen Industrie oder Flugplätzen. Damit sollen schädliche Einflüsse auf die Umwelt möglichst gering gehalten werden. Durch die UVP wird der gesellschaftliche Mehrwert eines Projekts auch anhand möglicher Alternativen – einschließlich des Projektverzichts – überprüft.
Das Umweltzeichen der Europäischen Union
Das EU-Umweltzeichen, die „Blume“, ist das von allen Mitgliedstaaten der EU, aber auch von Norwegen, Liechtenstein und Island anerkannte Umweltzeichen. In die Bewertung fließen nicht nur Produktmerkmale sondern der gesamte Produktzyklus von der Herstellung bis zum Verbrauch ein. Bewertet werden dabei unter anderem das Abfallaufkommen, der Energieverbrauch, die Bodenverschmutzung und die Lärmverursachung. Das Umweltzeichen hilft den Verbrauchern, umweltbewusster einzukaufen und regt die Hersteller zu einer umweltverträglicheren Produktion an.
Öko-Audit
Unternehmen können seit 1995 von der EU im Rahmen des "Öko-Audit-Systems" ein Umwelt-Zertifikat erhalten. Die Betriebe bauen Umweltmanagementsysteme auf, in denen sie ihre Auswirkungen auf die Umwelt dokumentieren und setzen sich konkrete Ziele zu deren Verbesserung. Darüber veröffentlichen sie einen Umweltbericht, der von einem unabhängigen Umweltgutachter bewertet wird. Besteht ein Unternehmen die Prüfung wird es in ein Register aufgenommen und kann das entsprechende Logo führen. Zurzeit nehmen europaweit über 4.300 Unternehmen am Öko-Audit teil.
Das LIFE+ Programm
Das Umweltprogramm LIFE + dient zur finanziellen Unterstützung von Projekten im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. Im Zeitraum 2007 bis 2013 stehen zu diesem Zweck 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, die von öffentlichen ebenso wie von privaten Stellen beantragt werden können. Gefördert wird die Entwicklung innovativer Umwelttechnologien ebenso wie Informationskampagnen zu Umwelt- und Naturschutzthemen. Darüber hinaus bekämpft LIFE + mit verschiedenen Programmen die Verschmutzung der Küsten und des Meeresraums. Die Verantwortung für Auswahl und Verwaltung der Projekte liegt bei der Europäischen Kommission. Die Mitgliedstaaten können aber durch die Festlegung nationaler Prioritäten Einfluss auf die Projektauswahl nehmen.
Stand: Juni 2012
Alle Bürgerinnen und Bürger der europäischen Mitgliedstaaten besitzen die Unionsbürgerschaft. Diese ersetzt die nationale Staatsbürgerschaft nicht, sondern ergänzt sie: Man ist also nicht nur Deutsche oder Deutscher sondern auch Europäer beziehungsweise Europäerin.
Die Unionsbürgerschaft ist mit konkreten Rechten verknüpft:
- Dem Reise- und Aufenthaltsrecht: Unionsbürgerinnen und -bürger können überall in der EU leben und arbeiten. Das Aufenthaltsrecht ist nicht auf Erwerbstätige beschränkt.
- Dem Wahlrecht: Unionsbürgerinnen und -bürger können im Land ihres Wohnsitzes an den Kommunal- und Europawahlen teilnehmen und sich als Kandidaten aufstellen lassen.
- Dem Petitionsrecht: Sie können Petitionen beim Europäischen Parlament einreichen
- Sie haben das Recht auf Beschwerde beim Bürgerbeauftragten des Europäischen Parlaments.
- Sie haben das Recht, an einem Europäischen Bürgerbegehren teilzunehmen: eine Million Unionsbürgerinnen und -bürger aus einer „erheblichen Anzahl“ von Mitgliedstaaten können dadurch ein Tätig werden der Europäischen Kommission in einem bestimmten Politikbereich veranlassen.
- Außerdem können Reisende in Drittländern auch von Botschaften und Konsulaten anderer EU-Staaten betreut werden, wenn Vertretungen des eigenen Landes nicht vorhanden sind.
Die Union arbeitet im Rahmen der Entwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts daran, das Zivil- und Personenstandsrecht weiterzuentwickeln. Hier geht es vor allem um die Vereinfachung des Rechtsverkehrs zwischen den Staaten im Interesse der Menschen.
Selbstverständlich gelten auf europäischer Ebene alle Bürgerrechte wie sie auch in den nationalen Verfassungen wie dem Grundgesetz niedergelegt sind. Sie sind gesondert in der Charta der Grundrechte festgelegt.
