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Glossar
Deutschsprachiges Glossar
Zu einem funktionierenden Binnenmarkt gehört auch die Liberalisierung der Telekommunikationsdienste. Seit 1. Januar 1998 ist auch das Telefon-Festnetz in der Europäischen Union für den Wettbewerb geöffnet. Allen Marktteilnehmern wurde damit ein offener Zugang zu den Infrastrukturnetzen ermöglicht.
Eine EU-Richtlinie von 1996 regelt die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für die Liberalisierung dieses Bereiches. Sie soll unter anderem sicherstellen, dass für alle Nutzerinnen und Nutzer in der EU ein "Basisangebot" an Diensten zur Verfügung steht. Es soll qualitativ gut und erschwinglich sein. Außerdem regelt die Richtlinie die genauen Bedingungen für die Zusammenschaltung von Diensten verschiedener Anbieter.
2007 hat die EU die Gebühren für Mobilfunkgespräche (Raominggebühren) in und aus dem Ausland deutlich gesenkt.
Zu einem international wettbewerbsfähigen Binnenmarkt gehören schnelle Verkehrswege und gute Infrastrukturen für Telekommunikation und Energie. Für diese Bereiche sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) deshalb in den Art. 170 bis 172 die Schaffung transeuropäischer Netze (TEN) vor. Dabei sollen nicht nur grenzüberschreitende Verbindungen geschaffen, sondern auch Schwachstellen innerhalb der nationalen Netze beseitigt werden.
Die Europäische Kommission koordiniert die Arbeit der nationalen Regierungen im Bereich der Infrastruktur und hilft ihnen, Vorhaben von europäischer und nationaler Bedeutung zu verwirklichen. Für die Umsetzung der Pläne bleiben die nationalen, regionalen und lokalen Stellen zuständig.
Verkehr
Die europäische Verkehrspolitik muss die Balance zwischen dem Ziel gesamteuropäischer Mobilität und dem Schutz der Umwelt halten. Darum müssen neben der Realisierung von Infrastrukturvorhaben Strategien zur rationellen Verkehrsflusssteuerung, zur Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger und zur Verkehrsvermeidung erarbeitet werden. Dafür bilden die TEN-Leitlinien für den Aufbau eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes den Orientierungsrahmen.
Dem Leitgedanken einer auf Dauer tragbaren Mobilität folgend, dominieren im Verkehrsbereich die Eisenbahnprojekte. Vorrangige Verkehrsvorhaben sind unter anderen die Nord-Süd-Verbindung für Hochgeschwindigkeitszüge und den kombinierten Verkehr. Zu den für Deutschland wichtigen Großprojekten zählen insbesondere der Hochgeschwindigkeitszug Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam-London und der Hochgeschwindigkeitszug Ost, der Karlsruhe, Mannheim und Saarbrücken berührt.
Telekommunikation
Auch die Telekommunikationsnetze sollen verstärkt zu einem transeuropäischen Netz verknüpft werden und die Grundvoraussetzung für die Entwicklung der europäischen Informationsgesellschaft schaffen. Im Bereich Telekommunikation fördert die EU unter anderem die Entwicklung der technischen Infrastruktur (zum Beispiel Hochgeschwindigkeits-Internetanschlüsse) und bestimmte Anwendungen, wie zum Beispiel den elektronischen Handel (E-commerce). Dazu zählt auch die Liberalisierung der Telekommunikationsdienste.
Energie
Bei den Energieinfrastrukturen geht es in erster Linie um die Versorgung mit Strom und Erdgas. Bisher isolierte Netze sollen verbunden, bestehende Netze und Speicher ausgebaut werden. So verbindet eine neue Gas-Pipeline die Versorgungssysteme Großbritanniens mit denen der übrigen EU-Staaten.
Der Bau zusätzlicher transeuropäischer Gasleitungen wird fortgesetzt. Neue Leitungen von Norwegen nach Deutschland und in die Benelux-Länder sowie aus Russland in die Europäische Union sind in Planung oder bereits im Bau.
Finanzierung
Nach Schätzung der Europäischen Kommission erfordert der Aufbau der TEN bis zum Jahr 2020 Neuinvestitionen in Höhe von 600 Milliarden Euro. Mittel in derartigem Umfang können aber nicht allein aus öffentlichen Haushalten bereitgestellt werden. In den Bereichen Energie und Telekommunikation müssen daher auch von privaten Unternehmen Mittel aufgebracht werden. Die EU hat deshalb eine Reihe von Anreizen für private Investoren geschaffen: Durchführbarkeitsstudien, Pilotvorhaben, Anleihebürgschaften, Zinsvergünstigungen und Darlehen. Die europäische Mitfinanzierung speist sich aus den EU-Strukturfonds, dem Kohäsionsfonds und der EU-Haushaltslinie TEN. Auch die Europäische Investitionsbank vergibt benötigte Kredite.
Die Troika vertritt die Europäische Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) nach außen.
Sie besteht aus:
- dem Außenminister des Landes, das gerade die EU-Ratspräsidentschaft inne hat,
- dem Hohen Vertreter des Rates für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und
- dem für Außenbeziehungen und Nachbarschaftspolitik zuständigen EU-Kommissar.
Der Außenminister, der die EU-Ratspräsidentschaft inne hat, wird dabei meist auch von dem Außenminister des Mitgliedstaates unterstützt, das anschließend den EU-Ratsvorsitz übernimmt.
