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Deutschsprachiges Glossar

Die wichtigste Informations- und Unterhaltungsquelle der Europäer ist das Fernsehen. Die meisten Bürgerinnen und Bürger nutzen zum Empfang des Programms einen herkömmlichen Fernsehapparat. Aber immer mehr Inhalte sind auch über das Internet und auf mobilen Geräten abrufbar. Diese sogenannten audiovisuellen Mediendienste unterliegen wie Waren und Dienstleistungen den Regeln des europäischen Binnenmarktes.

Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) stellt sicher, dass die Mitgliedsländer in ihrer Gesetzgebung gewisse Standards gewährleisten.

Wie beim Verkehr von Waren und Dienstleistungen darf es beim Empfang von Fernsehprogrammen und bei der Nutzung von Video-Abrufdiensten keine Einschränkungen geben. Die Sendezeit soll – nach Möglichkeit – dazu genutzt werden, den europäischen Gedanken aber gleichzeitig auch die nationale kulturelle Vielfalt zu fördern. Großereignisse, wie Olympische Spiele oder Fußballweltmeisterschaften, sollen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sein und nicht nur von kommerziellen Fernsehsendern übertragen werden. Die EU achtet auf die Einhaltung bestimmter Mindestregeln im Hinblick auf kommerzielle Kommunikation (z.B. Datenschutz, Achtung der Menschenwürde usw.) und beschränkt die zulässige Gesamtdauer von Werbesendungen auf insgesamt zwölf Minuten pro Stunde. Unsachlich dargestellten Parteien muss das Recht auf Gegendarstellung gewährleistet werden. Darüber hinaus sind Minderjährige vor Sendungen mit gewalttätigen und pornographischen Inhalten zu schützen.

Angesicht der häufigen Medienkonzentration ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Meinungsfreiheit und Programmvielfalt unverzichtbar. Die EU erlaubt daher den Mitgliedsländern die finanzielle Unterstützung ihrer Rundfunkanstalten. Diese Unterstützung ist allerdings nur zulässig, wenn sie dem öffentlich-rechtlichen Auftrag dient und den Wettbewerb zwischen den Rundfunkanstalten nicht verzerrt.

MEDIA Programm 

Das Media-Programm der EU fördert seit 1990 die Produktion und Ausstrahlung von europäischen Filmen, Fernsehprogrammen und anderen audiovisuellen Werken.

Ziel ist es, die geförderten Produktionen auch außerhalb Europas zu vermarkten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie zu stärken. Das derzeitige Media-Programm läuft von 2007 bis 2013 und stellt Finanzmittel in Höhe von 755 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Audiovisuelle Politik und Medienpolitik: http://europa.eu/pol/av/index_de.htm

EU-Richtlinie über audiovisuelle Medien: http://ec.europa.eu/avpolicy/reg/tvwf/index_de.htm

Media-Programm: www.mediadesk.de 

Der Mittelfristige Finanzrahmen (MFR) (vormals Finanzielle Vorausschau) ist die mittelfristige Finanzplanung der Europäischen Union (EU). Sie entstand 1988 als Teil einer Vereinbarung des EU-Ministerrates, der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments (EP) zur Verbesserung der Haushaltsdisziplin und des Haushaltsverfahrens. Zunächst gab es einen fünfjährigen Zeitraum, seit 2000 läuft die finanzielle Vorausschau über sieben Jahre. Sie bildet den Finanzrahmen für die politischen Prioritäten und spiegelt so mittelfristig die geplante Ausgabenpolitik der EU wider. Der Finanzrahmen wird von den Staats- und Regierungschefs der 27 Länder ausgehandelt und muss anschließend vom Europäischen Parlament gebilligt werden.

Die Verhandlungen über den MFR sind schwierig und konfliktreich. Die Höhe der Gesamtausgaben über den Sieben-Jahres-Zeitraum wird prozentual an der Wirtschaftsleistung, dem sogenannten Bruttonationaleinkommen (BNE), der EU-Mitgliedstaaten bemessen. Je nachdem ob die Wirtschaft wächst oder schrumpft ist die Höhe des EU-Haushalts daher durchaus flexibel.

Nicht nur die Höhe des Budgets ist umstritten, auch die Verteilung der Ausgabenblöcke im Haushalt (zum Beispiel Landwirtschaft, Forschung, Infrastruktur). Denn diese hat erheblichen Einfluss auf die Rückflüsse und somit auf die Höhe der Nettozahler- beziehungsweise Nettoempfängerbilanz. Ist etwa der Agrarhaushalt höher, profitieren die landwirtschaftlich geprägten Länder, ein großer Strukturtopf sorgt für hohe Rückflüsse in die infrastrukturell unterentwickelten Länder. Die Interessenlage der verhandelnden Regierungen ist also komplex und erfordert ein hohes Maß an gegenseitiger Kompromissbereitschaft.

Die politischen Prioritäten der EU sind in acht Rubriken eingeteilt, die wiederum in Teilrubriken unterteilt sind, für die Obergrenzen festgelegt werden; zudem wird in der Finanziellen Vorausschau ein Ausgabengesamtbetrag festgesetzt.

Für den Zeitraum 2007 bis 2013 sieht die Vorausschau wie folgt aus:

Wettbewerbsfähigkeit (Forschung und Technologie, Bildung, Unternehmensförderung und anderes)72,12 Milliarden Euro
Strukturpolitik (Konvergenz, Regionale Wettbewerbsfähigkeit, europäische territoriale Zusammenarbeit)         307,62 Milliarden Euro
Landwirtschaft (marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen)293,11 Milliarden Euro
Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Fischerei78,14 Milliarden Euro
Innere Sicherheit, Justiz6,63 Milliarden Euro
Interne Politikbereiche (Kultur, Jugend, Medien, Gesundheit, Verbraucherschutz)3,64 Milliarden Euro
Außenpolitik, Entwicklungszusammenarbeit, Heranführungshilfen für Beitrittsländer50,01 Milliarden Euro
Verwaltung50,30 Milliarden Euro

Der Gesamtbetrag beträgt 862,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben werden in Prozent des zu erwartenden BNE der EU ausgerechnet. Damit wird ein Bezug zur sogenannten Eigenmittelobergrenze der EU von 1,24 Prozent des BNE der Gemeinschaft hergestellt, die nach einem Beschluss der Mitgliedsländer nicht überschritten werden darf. Für den Zeitraum bis 2013 beträgt der Satz 1,045 Prozent.

Der Mittelfristige Finanzrahmen kann zwischenzeitlich auf folgende Weise geändert werden:

  • jährliche technische Anpassungen durch die Kommission anhand der letzten Wirtschaftsdaten und -prognosen (Entwicklung des Sozialprodukts und der Preise);
  • Anpassungen im Zusammenhang mit der Ausführung des Haushaltsplans (auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission an die Haushaltsbehörde);
  • Änderung der Finanziellen Vorausschau (auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission an die Haushaltsbehörde beispielsweise zur Neuverteilung der Ausgaben innerhalb einer Rubrik oder zur Anhebung der Obergrenze einer Rubrik und zur entsprechenden Senkung der Obergrenze einer anderen Rubrik).

Der Mittelfristige Finanzrahmen 2014 - 2020 wird derzeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verhandelt.

Stand: März 2013

Unter den Begriff "Mittelmeerdrittländer" fallen die Mittelmeeranrainer, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. 

Bereits 1972 schloss die Europäische Gemeinschaft erste Abkommen mit den Drittländern des Mittelmeerraums ab. Die Abkommen hatten nicht alle denselben Zuschnitt. Die meisten regelten vor allem handelspolitische Fragen und finanzielle Hilfen.
  

1991 entwarf die EU ein umfassendes Politikkonzept, das die Beziehungen zu den Mittelmeerdrittländern auf eine neue Basis stellte. Sie verfolgte zwei Hauptziele: Einerseits wollte sie den Zusammenhalt und den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Drittländern des Mittelmeerraumes und der Europäischen Union fördern; andererseits ging es darum, die Zusammenarbeit und regionale Integration zwischen diesen Ländern selbst zu unterstützen.

Handelsvereinbarungen erleichtern den Mittelmeerdrittländern den Zugang zum Binnenmarkt; Industrieprodukte aus der Region können frei in die Europäische Union eingeführt werden, der Zugang für landwirtschaftliche Produkte wurde weitgehend liberalisiert.

Der Rat von Cannes beschloss im Juni 1995 die "Partnerschaft Europa - Mittelmeer" (Euro-Med). Ziel dabei wares, Sicherheit und Stabilität in der Mittelmeerregion zu fördern. Die Partnerschaft umfasst sowohl wirtschaftliche als auch politische Fragen. In ihrem Rahmen soll ein umfassender Dialog zwischen der Europäischen Union und den Partnern im Mittelmeerraum erreicht werden. Folgende Ziele will die Europäische Union im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer verwirklichen:

  • Eine wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit, mit der eine euro-mediterrane Freihandelszone bis zum Jahr 2010 errichtet werden soll.
  • Einen verstärkten, regelmäßigen politischen Dialog mit dem Ziel, eine Charta für Frieden und Stabilität zu erarbeiten. Diesem Dialog kommt gerade im Zusammenhang mit der Nahost-Krise und mit dem Kampf gegen den Terrorismus eine gesteigerte Bedeutung zu.
  • Eine Partnerschaft im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich. Sie soll zu einem tiefergehenden gegenseitigen kulturellen Verständnis sowie zur Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten führen. Migrationsfragen und der Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus sind nicht nur im politischen, sondern auch in diesem "kulturellen" Dialog ein wichtiges Thema.
Partnerländer im Euro-Med-Prozess sind Ägypten, Algerien,  Israel, Jordanien, Marokko, Libanon, die Palästinensische Autonomiebehörde, Syrien und Tunesien. Libyen hat Beobachterstatus.

Im November 1995 wurde mit einer Konferenz in Barcelona, bei der die Außenminister der Europäischen Union und der Mittelmeerdrittländer zusammentrafen, die neue Partnerschaft Europa-Mittelmeer besiegelt. Im Rahmen dieses sogenannten Barcelona-Prozesses fanden im April 2002 in Valencia und im November 2005 in Barcelona weitere Treffen zwischen der EU und den Mittelmeerdrittländern statt.

Auf beiden Gipfeln wurde die Intensivierung des politischen Dialogs und die Verknüpfung wirtschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Aufbau demokratischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen beschlossen. Außerdem soll der kulturelle Austausch verstärkt und der gemeinsame Kampf gegen den Terrorismus ausgebaut werden.

Der Barcelona-Prozess mündete 2008 in die Mittelmeerunion.



Am 13. Juli 2008 haben sich in Paris  43 Staaten zur Mittelmeerunion zusammengeschlossen. Dies sind die 27 EU-Mitgliedstaaten und 16 Mittelmeeranrainer, einschließlich der Palästinensischen Autonomiebehörde sowie Jordanien und Mauretanien, die nicht am Mittelmeer liegen. Die Mittelmeerunion setzt den sogenannten Barcelona-Prozess fort, der seit 1995 die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mittelmeerländern regelt.

 

Die Präsidentschaft übernahmen zunächst Ägyptens Präsident  Mubarak und Frankreichs Präsident Sarkozy. Auf Seiten der EU wird die Präsidentschaft turnusmäßig vom EU-Vorsitz wahrgenommen. Bei den Mittelmeerländern wechselt der Vorsitz alle zwei Jahre.

 

Alle zwei Jahre sollen Gipfeltreffen stattfinden, die mit einer politischen Erklärung und mit einer Liste konkreter regionaler Projekte abschließen sollen. Die politische Leitung liegt bei einem Ständigen Ausschuss in Brüssel mit Vertretern aller Regierungen.

 

Sechs konkrete Projekte wurden bereits vereinbart. Hierzu gehören unter anderen die Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeers, Schnellrouten für LKW-Fähren sowie die engere Zusammenarbeit des Zivilschutzes bei Waldbränden, Erdbeben und Überschwemmungen. Die EU stellt von 2007 bis 2013 sieben Milliarden Euro zur Verfügung. Die Beiträge der Mittelmeerländer sind offen.

Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind der Motor der europäischen Wirtschaft: 93 Prozent aller Unternehmen der Europäischen Union haben weniger als 10 Beschäftigte.

Als "kleine Unternehmen" gelten Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten, "mittlere Unternehmen" haben weniger als 250 Mitarbeiter. In bestimmten EU-Programmen wird die Grenze auch bei 500 Mitarbeitern gezogen. 69 Prozent der Erwerbstätigen sind in KMU tätig und erwirtschaften 40 Prozent des EU-Bruttosozialproduktes.

Damit die kleinen und mittleren Unternehmen sich leichter den Herausforderungen des Binnenmarktes stellen können, bietet die Europäische Union umfassende Hilfen.

Das finanzielle Engagement der Europäischen Union für die kleinen und mittleren Unternehmen lässt sich kurz zusammenfassen. Die EU fördert

  • die Partnersuche in anderen EU-Staaten,
  • die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von KMU,
  • den Marktzugang im EU-Ausland,
  • beschäftigungswirksame Initiativen, insbesondere in strukturschwachen Regionen oder für benachteiligte Gruppen.

Initiativen zur Förderung der KMU: Europartenariat

Europartenariat ist eine Kontaktbörse, die Kooperationen zwischen KMU vermittelt. Konkret geht es darum, Begegnungen zwischen Unternehmern zu organisieren, bei denen mögliche Kooperationsvereinbarungen verhandelt werden können. Die Veranstaltung findet zweimal jährlich in verschiedenen Regionen statt, die zu den Fördergebieten des Europäischen Strukturfonds (Strukturpolitik) gehören.

Interprise

Nach dem Modell von Europartenariat werden mit Interprise Veranstaltungen finanziert, an denen Teilnehmer aus mindestens drei Regionen aus wenigstens drei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union teilnehmen. Darüber hinaus können sich auch Regionen aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, an Interprise-Veranstaltungen beteiligen.

BC-Net

BC-Net ist eine elektronische Informationsbörse, die ebenfalls Unternehmenskontakte fördert. Über BC-Net sind fast 400 Unternehmensberater aus der Europäischen Union und der ganzen Welt miteinander verbunden. Ein Zentralrechner in Brüssel vergleicht vertrauliche Kooperationsprofile (Unternehmensdarstellung und Beschreibung des Wunschpartners) und sucht einen oder mehrere dazu passende Kooperationspartner. Findet der Rechner zwei zueinander passende Kooperationsprofile, werden die BC-Net-Unternehmensberater in Kenntnis gesetzt. Über sie wird dann der Kontakt zwischen beiden Unternehmen hergestellt.

Büro für Unternehmenskooperation

Das Büro für Unternehmenskooperation (BUK) leitet über ein Kommunikationsnetz in über 60 Staaten Kooperationsangebote an seine mehr als 500 Korrespondenten weiter, die das Angebot verbreiten.

ECIP

"European Community Investment Partners" vermittelt Firmenkontakte und Investitionsmöglichkeiten für die Länder Lateinamerikas, Asiens und des Mittelmeerraums. Auch bei ECIP finden Partnerschaftstage zum Kennenlernen und Beraten statt.

Neben diesen Förderprogrammen, die die EU bereits seit einigen Jahren unterhält, hat die Europäische Kommission besondere Maßnahmen ergriffen, die den KMU den Zugang zum Binnenmarkt erleichtern sollen. So können mit der Aktion "Euromanagement" Firmenberaternetze finanziert werden, die den KMU einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen verschaffen.

Das Programm "Handel 2000" fördert grenzüberschreitende Initiativen im Bereich Handel und Vertrieb, ein anderes Pilotprojekt unterstützt die Zusammenarbeit des Handwerks in den Grenzregionen der Europäischen Union.

Darüber hinaus helfen spezielle Finanzierungsmechanismen wie der erleichterte Zugang zu Krediten und Globaldarlehen der Europäischen Investitionsbank den KMU, ihr unternehmerisches Risiko zu verringern.

Auch im Rahmen ihrer Strukturpolitik fördert die EU speziell die kleinen und mittleren Unternehmen. Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung und der Europäische Sozialfonds unterstützen die KMU in den Förderregionen der Union. Die Gemeinschaftsinitiative "KMU" wurde 1994 gestartet.

Information

Bei Fragen mit europäischem Bezug können sich KMU an eine der über 30 EU-Beratungsstellen für Unternehmen in Deutschland wenden, die mit Unterstützung der Europäischen Kommission eingerichtet wurden.

Von der Firmengründung in Portugal oder Griechenland bis zu Fragen der Entsendung einer Arbeitnehmerin nach Frankreich: Die Informationspalette der Beratungsstellen ist breit. Sie bieten Auskunft über

  • Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union,
  • EU-Normen und technische Standards,
  • EU-Förderprogramme,
  • Märkte und Marktchancen in anderen europäischen Ländern,
  • Partnersuche in anderen EU-Staaten.

Die EU-Beratungsstellen für Unternehmen haben Zugang zu den wichtigen EU-Datenbanken und können über öffentliche Ausschreibungen informieren - vom Neubau einer Kläranlage in Palermo über Beratungsdienstleistungen im Bereich Telekommunikation in Irland bis zur Lieferung von Endlospapier nach Luxemburg.