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Deutschsprachiges Glossar

Die Klimapolitik ist seit einigen Jahren zu einem der wichtigsten Politikbereiche der Welt geworden. Der Europäischen Union (EU) kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Diese Rolle will sie engagiert wahrnehmen.

 

Klimaerwärmung

 

Ursache dafür ist die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre, vor allem die des Kohlendioxids (CO2). Ausgelöst hat dies die Industrialisierung der letzten 150 Jahre. Industrie, Haushalte und Verkehr erhöhen diese Konzentration fortlaufend und heizen unsere Atmosphäre unnatürlich stark auf. Vor allem die Industriestaaten sind für diesen zusätzlichen, unnatürlichen Treibhauseffekt verantwortlich. Aber viele andere Länder, insbesondere große Länder wie Brasilien, Indien und China spielen dabei eine wachsende Rolle.

 

Sollte der steigenden Erwärmung in Zukunft nicht Einhalt geboten werden, hat das weitreichende Folgen weltweit. Dazu gehören die Überflutung von Küstenregionen und tief gelegenen Inselstaaten wegen des steigenden Meeresspiegels nach dem Abschmelzen der Polkappen. Die Wüstenregionen werden sich ausbreiten und die Gletscher schmelzen ab. Bereits heute ist der Klimawandel eine der Ursachen von Naturkatastrophen, wie beispielsweise Hochwasser und Trockenperioden.

 

Kyoto-Protokoll

 

Das Kyoto-Protokoll von 1997 hat wesentlich zur Entwicklung eines globalen Problembewusstseins für die Herausforderung des Klimawandels beigetragen. Darüber hinaus hat es die Idee handelbarer Emissionszertifikate in die internationale Klimapolitik eingeführt. Nicht alle Staaten der Welt haben dieses Protokoll unterzeichnet beziehungsweise setzen es um.

 

Im Kyoto-Protokoll haben sich die beteiligten Industriestaaten verpflichtet, den Ausstoß klimaschädlicher Gase - bis zum Zeitraum 2008-2012 um fünf Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Europäische Union hat sogar acht Prozent zugesagt. Im Rahmen der Umsetzung des Kyoto-Protokolls hat innerhalb der Europäischen Union am 1. Januar 2005 der Emissionshandel begonnen.

 

Die EU als Vorreiter in der Klimapolitik

 

Die EU hat 2007 ehrgeizige Ziele für die Reduzierung des CO2 Ausstoßes formuliert. Sie will bis 2020 ihre Emissionen um 20 Prozent vermindern. Sie strebt eine Reduzierung auf 30 Prozent an, wenn auch die anderen Staaten der Welt sich diesem Klimaschutzziel anschließen. Außerdem sollen 20 Prozent des Energieverbrauchs bis 2020 eingespart werden. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU soll auf 20 Prozent erhöht werden. Letztlich soll der Anteil von Biokraftstoffen am gesamten verkehrsbedingten Benzin- und Dieselverbrauch um 10 Prozent steigen.

 

Emissionshandel

Das Emissionshandelssystem schafft eine wirtschaftliche Basis, den Ausstoß des Gases CO2 dort zu reduzieren, wo es am kostengünstigsten ist. Dies bedeutet, dass ökologisch wirksames Handeln ökonomisch umgesetzt wird. Den Wirtschaftssektoren und jeder betroffenen Anlage werden konkrete Minderungsziele zugeordnet. In diesem Umfang wurden Emissionszertifikate für die erste Handelsperiode kostenlos zum 30. September 2004 zur Verfügung gestellt. Die Zertifikate sind handelbar und dienen somit als eine Art Währung. Erreicht das Unternehmen die Ziele durch eigene kostengünstige CO2-Minderungsmaßnahmen, kann es nicht benötigte Zertifikate am Markt verkaufen. Alternativ muss es Zertifikate am Markt zusätzlich erwerben, wenn eigene Minderungsmaßnahmen teurer würden.

Erneuerbare Energien

 

Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern wird bei der Nutzung der meisten erneuerbaren Energien kein Kohlendioxid ausgestoßen. Lediglich bei der Verbrennung von Biomasse wird CO2 in die Umwelt abgegeben.

 

Nachwachsende Rohstoffe bieten für die moderne Industrie vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe ist heute wichtiger denn je. Bei den erneuerbaren Energien ist zwischen fünf verschiedenen Energieangeboten zu unterscheiden: Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie, welche alle unerschöpflich in der Natur vorhanden sind. Das Grundprinzip ihrer Nutzung besteht darin, dass aus den in der Umwelt laufend stattfindenden Prozessen Energie abgezweigt und der technischen Verwendung zugeführt wird.

Nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) hat die EU-Kommission die Aufgabe, Vorschläge für Europäische Gesetze auszuarbeiten. Diese werden dann von den jeweiligen Fachministern der Mitgliedstaaten im Ministerrat und vom Europäischen Parlament beschlossen.

Der AEUV bestimmt ferner, dass die EU-Kommission auf der Grundlage beschlossener Europäischer Gesetze Detailfragen in der Ausführung dieser Gesetze selbst regeln darf. Diese  Durchführungsbefugnisse sind vergleichbar mit Rechtsverordnungen in Deutschland, die die Bundesregierung auf der Grundlage von Gesetzen erlassen darf.

In dieser Aufgabe wird die EU-Kommission in einem so genannten Komitologie-Verfahren von Fachausschüssen unterstützt. Diese setzen sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammen.

Ziel der Ausschüsse ist es, die Zusammenarbeit der Verwaltungen der Mitgliedstaaten, die das EU-Recht letztlich praktisch umsetzen, und der EU-Kommission zu gewährleisten und ihre Vorstellungen aufeinander abzustimmen.

Als Bedingungen für einen Beitritt hat 1993 der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs ín Kopenhagen drei Voraussetzungen formuliert, die sogenannten "Kopenhagener Kriterien", die alle Staaten erfüllen müssen, die der EU beitreten wollen:

  • Das "politische Kriterium": Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.
  • Das "wirtschaftliche Kriterium": Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten. 
  • Das "Acquis-Kriterium": Die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen, das heißt: Übernahme des gemeinschaftlichen Rechtssystems, des "gemeinschaftlichen Besitzstandes" (Acquis communautaire).

Das Europäische Parlament muss zunächst den Beitrittsabkommen mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder zustimmen, danach der Rat, und zwar einstimmig. Die Unterzeichnung der Abkommen obliegt dann den Staats- und Regierungschefs der EU und der Beitrittsländer.

Jedes Beitrittsabkommen muss als völkerrechtlicher Vertrag von den EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften bestätigt ("ratifiziert") werden. Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden ist das Beitrittsverfahren abgeschlossen und die Abkommen sind in Kraft getreten.

Kulturpolitik gehört nicht zu den Kernkompetenzen der EU. Grundsätzlich ist die Kulturpolitik eine Aufgabe der Nationalstaaten, in Deutschland sogar der Bundesländer und der Städte und Gemeinden. Gleichwohl waren die Regierungen der EU-Mitgliedsländer der Meinung, dass auch die Union auf diesem Feld in begrenztem Umfang aktiv sein soll.

In der Charta der Grundrechte heißt es: „Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen." Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU regelt die Aufgaben der EU auf diesem Politikfeld.  Darin anerkennt die EU den Vorrang der Nationalstaaten auf dem Gebiet der Kultur. Sie definiert ihre Rolle zum Schutz des kulturellen Erbes Europas. Außerdem bestimmt sie als Ziel, die Zusammenarbeit der Mitgliedsländer sowie mit internationalen Organisationen zu fördern. Diese Ziele werden entsprechend der institutionellen Regelungen des Vertrags von der EU-Kommission vorgeschlagen. Der EU-Ministerrat beschließt sie als Empfehlungen.

Die konkrete Umsetzung der Kulturpolitik der Union erfolgt in Form von Programmen, die jeweils auf sieben Jahre angelegt sind. Sie orientieren sich also wie viele andere EU-Aktivitäten an der sogenannten finanziellen Vorausschau der EU. Diese legt die Ausgaben der EU auf sieben Jahre fest. Zu den herausragenden kulturellen Aktivitäten gehören die jährlich wechselnden europäischen Kulturhauptstädte.

Der begehrte Titel einer Kulturhauptstadt Europas wird jedes Jahr vom EU-Ministerrat nach einem längeren Auswahlverfahren an zwei Städte vergeben. Diese Städte werden damit zum Ort vielfältigen künstlerischen und kulturellen Schaffens, des Austauschs und des Dialogs in Europa.

Zunächst wurde nur eine Stadt ernannt, seit 2001 sind es wegen der vielen Bewerbungen meistens zwei Städte. Folgende Städte waren bisher Kulturstadt beziehungsweise Kulturhauptstadt Europas:

1985: Athen, 1986: Florenz, 1987: Amsterdam, 1988: Berlin, 1989: Paris, 1990: Glasgow, 1991: Dublin, 1992: Madrid, 1993: Antwerpen, 1994: Lissabon, 1995:  Luxemburg, 1996: Kopenhagen, 1997: Thessaloniki, 1998: Stockholm, 1999: Weimar, 2000: Avignon, Bergen, Bologna, Brüssel, Helsinki, Krakau, Prag, Reykjavik und Santiago de Compostela, 2001: Rotterdam und Porto, 2002: Brügge und Salamanca, 2003: Graz, 2004: Genua und Lille.

Seit 2005 tragen die Städte den Titel Kulturhauptstadt Europas.

2005: Cork (Irland)

2006: Patras (Griechenland)

2007: Luxemburg mit Region Saar-Lor-Lux und Sibiu (Rumänien)

2008: Liverpool (Großbritannien) und Stavanger (Norwegen)

2009: Linz (Österreich) und Vilnius (Litauen)

2010: Essen für das Ruhrgebiet (Deutschland), Pécs (Ungarn) sowie Istanbul (Türkei)

2011: Turku (Finnland) und Tallinn (Estland)

2012: Guimaraes (Portugal) und Maribor (Slowenien)

2013: Marseille (Frankreich) und Kosice (Slowakei)

2014: Umea (Schweden) und Riga (Lettland)

2015: Mons (Belgien) und Pilsen (Tschechien)

2016: San Sebastian (Spanien) und Breslau (Polen)
 

Nach derzeitiger Planung werden die Kulturhauptstädte ab 2017 in folgenden Ländern liegen:

2017: Dänemark und Zypern
2018: Niederlande und Malta 
2019: Italien und Bulgarien

Stand: Juni 2012

Das Kyoto-Protokoll ist ein Abkommen zur Verhinderung der globalen Erderwärmung durch Verminderung der Treibhausgase, die für die globale Erwärmung und den Klimawandel verantwortlich gemacht werden. Seit dem 16. Februar 2005 ist es in Kraft nachdem es von 140 Staaten ratifiziert wurde. Es ist auch verbindlich für die gesamte europäische Union.

Emissionshandel in der Europäischen Union

Die europäischen Staaten haben sich mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls verpflichtet, einen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz zu leisten. Konkret heißt das: Die Europäische Union will bis 2012 den Ausstoß von Treibhausemissionen gegenüber 1990 um acht Prozent senken.

Dabei wurde versucht Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen und gegenseitig nicht zu überfordern. Die europäische Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht daher einen Handel mit so genannten Emissionsberechtigungen. Den teilnehmenden Unternehmen aus den Wirtschaftssektoren Energie und Industrie, die klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausstoßen, wurden mittels eines Berechnungsschlüssels kostenlos Emissionsberechtigungen zugeteilt.

Hat ein Unternehmen einen höheren CO2-Ausstoß als es die zugeteilten Emissionsberechtigungen zulassen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder reduziert das Unternehmen seinen CO2-Ausstoß, indem es klimafreundliche Technologien und Brennstoffe nutzt - oder es muss zusätzliche Emissionsberechtigungen am Markt kaufen. Diese werden von Unternehmen angeboten, die durch eigene Emissionsreduzierungen weniger CO2 ausstoßen als sie eigentlich dürften. Der Handel mit Emissionsberechtigungen erfolgt europaweit.

Deutschland ratifizierte das Protokoll am 26. April 2002 und verpflichtete sich somit, die Emission bestimmter Treibhausgase erheblich zu senken.